Beiträge von Bricoleuse

    Wir haben etwa jedes zweite Jahr irgendeinen Fehler drin. Schulgeld nicht anerkannt, freiwillige GRV Zahlung nicht berücksichtigt, Denkmalausgaben nicht anerkannt, Ausbildungskosten nicht berücksichtigt, usw. Oft auch durch technische Probleme (Denkmalzeug hochgeladen, Verknüpfung kaputt) oder bei erstmaligen Ansatz.


    Es hat bisher immer ausgereicht, freundlich um Korrektur zu bitten und wurde in unserem Sinne gelöst.

    Jetzt bin ich verwirrt. Ich lese den Artikel so, dass der BFH die Zurechnung zur Mutter verneint hat.

    Das Thema ist spannend. Ich hatte etwas ähnliches vor, der Artikel verunsichert mich allerdings. Hat jemand noch mehr Infos oder Lektüre zu dem Thema?

    (Wollte den Kinder zukünftig statt mtl. Geld in den Fondssparplan zu überweisen die gleiche Summe in Fondsanteilen übertragen. Die darin enthaltenen Gewinne wären für die Kinder steuerfrei.)

    Ich habe mir nie vorgenomen, einen festen Betrag oder Prozentsatz zu sparen.

    Mein Gehalt nach dem Studium war ziemlich mager. Aber ich wollte unbedingt den Abschlag für die Soforttilgung beim Bafög bekommen. Also habe ich sehr diszipliniert ca. 1/3 meines Gehaltes dafür weg gespart. Und dann, weil ich dran gewöhnt war, einfach so weiter gespart. Gehaltserhöhung immer zur einen Hälfte in Lifestyle, zur anderen in Invest gepackt.

    Damit meine eigentliche Frage nicht untergeht: Wie rechnet ihr den Wert eurer Rente aus, wenn es um euer Gesamtvermögen zum Ruhestand denkt?

    Ich rechne meist in heutigem Geldwert. Zum einen die bereits erworbenen Werte, zum anderen die bis zur Rente noch zu erwerbenden.

    Für die GRV nehme ich beispielsweise die aktuellen Punkte, multipliziert mit dem aktuellen Wert eines Punktes bzw. für die monatliche Betrachtung die Rente pro Punkt. Für den zukünftigen Teil die noch zu erwirtschaftenden Punkte.

    Für andere Produkte inkl. ETF Portfolio: aktueller Wert. Und zum Renteneintrittsalter Hochrechnung mit realem Zins und zukünftigen Einzahlungen.

    Rechnen mit aktuellen Werten und Realzinsen hat den Vorteil, dass man auf Basis der heutigen Steuergesetzgebung auch eine annähernde Idee bzgl. des Nettos ableiten kann.

    Mit nominalen Zins überschlage ich das Ganze auch noch mal, um ein Gefühl für die Steuerwirkung zu bekommen. Auch ein nominaler Ertrag von 2%, der realvielleicht bei Null liegt, muss eben noch versteuert werden.

    Genau so. Da man die 275 erstattet bekommt, hat man am Ende eben genau die Hälfte, nämlich 1.325 - 275 = 1.050 selbst gezahlt.


    Das ist dann nicht anderes als Rürup oder GRV, man setzt die Zahlungen zu 100% von der Steuer ab und versteuert im Alter.

    Man bekommt in diesem Fall die Zulage in Höhe von 775 € und dazu die Steuerermäßigung über diese 775 €. Ich halte das schon für sehr ungewöhnlich

    Nein. Man bekommt die Steuerermäßigung über die 2100 (und damit auch die 775). Davon werden die 775 dann abgezogen, genau wie bei Kindergeld, Günstigerprüfung.

    Also im 50% Fall:

    1050 Steuererstattung abzüglich bereits erhaltener Zulagen i.H.v. 775 macht 275 echte Erstattung. Deshalb "die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung".

    Was die Kinderförderung anlangt, bekommen Eltern also entweder Kindergeld oder eine Steuerermäßigung über den Kinderfreibetrag.

    Beim Riester bekommt man entweder die Zulage oder eine Steuerermäßigung über die 2100. Was halt günstiger ist.

    Nur dass die Zulage nicht fix ist, sondern von weiteren Parametern abhängt.

    Ich kann es mir nicht vorstellen.

    So, ich habe jetzt extra mal einen uralten Steuerbescheid von 2008 vor der gemeinsamen Veranlagung herausgesucht.


    Als Sonderausgaben werden abgezogen:

    Altersvorsorgebeiträge 1.944

    dazu Altersvorsorgezulage 154 (Alter Wert, kinderlos)

    macht abzugsfähig 2.098

    ...

    Einkommensteuer nach Grundtarif xxx

    dazu Altersvorsorgezulage 154

    Festzusetzende Einkommensteuer xxx + 154


    D.h. genau so, wie oben beschrieben. Steuersatz auf 2100 und dann Abzug der bereits geleisteten Zulagen. Ausgewiesen wird entsprechend die "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung"


    Wie gesagt, das funktioniert exakt so wie beim Kindergeld. Da wird ja auch erst der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen, die Einkommensteuer berechnet und dann das Kindergeld wieder drauf addiert. So dass man den facto die Differenz zwischen Steuerermäßigung und bereits erhaltenem Kindergeld erstattet bekommt.

    Die Kirchensteuer solltest du dabei überhaupt nicht berücksichtigen. Mitgliedsbeiträge setzt du auch nicht gedanklich an.

    Die Kirchensteuer wird genauso erstattet, daher setze ich sie in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung natürlich an.

    Wie Beiträge zu Riesterversicherungen im Detail steuerlich verrechnet werden, habe ich als Nichtriesterer aber immer noch nicht verstanden

    Wie gesagt, das funktioniert wie beim Kindergeld:

    775 Zulage

    1325 Eigenbeitrag

    Steuerlich absetzbar sind 2100, macht hier 1050 Erstattung. Davon sind aber schon 775 als Zulage geflossen, de facto zahlt das FA nur noch 275 zurück.

    gibt Beamte, die eine Grenzsteuerlast von > 50% haben? Staun! Das hätte ich nicht erwartet.

    Man kann ja noch weitere steuerpflichtige Einkünfte haben. Oder gemeinsam mit nem Gutverdiener veranlagt werden.

    Die maximal bezuschußte Einzahlung sind 2100 € abzüglich Zulagen. Das wären dann 1325 €. 775 € von 1325 € wären 58%.

    Ne, das wird gerechnet wie beim Kindergeld: Steuer auf die 2100, also grob 1050, ist mehr als 755, Differenz wird erstattet.

    "Wie teilt Ihr auf? " war die Frage. Natürlich kann man sich zur Beantwortung auch auf etfs beziehen, warum nicht? Ich hatte einfach gehofft, noch ein paar Aspekte zu lesen, die ich bisher noch nicht bedacht habe.

    Die meisten Antworten gingen ja in die Richtung "am fixen Anteil kann ich eh nichts ändern", also einer eher erzwungenen Aufteilung. Ist vielleicht auch das falsche Forum für so eine Frage, zu wenig Selbstständige, die freie Wahl hätten.

    Du setzt die Rentenbeiträge von der Steuer ab, versteuerst die Auszahlungen aber vermutlich mit einem niedrigeren Steuersatz und bekommst (Stand heute) sogar noch 8,15% auf die Rente oben drauf.

    Exakt so war meine Rechnung. Dann noch als gesunde Frau mit vermutlich überdurchschnittlicher Lebenserwartung... Die Idee war die, die Jahre mit hoher Grenzsteuerlast (> 50%) noch für Einzahlungen zu nutzen.

    Demgegenüber kann ein Riestervertrag nur abfallen, wenn Du nicht einen der seltenen Vögel hast, die auf Aktien bauen (etwa eine Uniprofirente). Es sei denn, es kommen Kinderzulagen ins Spiel.

    Gut laufender Fondsriester. Bei Abschluss hat er sich wegen der Kinder gelohnt, inzwischen allerdings durch den Steuereffekt überholt. Letzterer führt dazu, dass das Ding trotz guter Performance im Alter unattraktiv wird, da meine Steuerlast in der Rente trotz nur mittlerer Pension deutlich höher sein wird als ursprünglich angenommen.

    Ich will nicht meckern, eine hohe Steuerlast ist ja ein gutes Zeichen, aber da sieht man wieder einmal, wie lange die getroffenen Annahmen so halten :/

    Ja, das mache ich eh, den ausschüttenden etf besparen.


    Ansonsten noch mal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen! Da ist einiges Bedenkenswertes dabei.


    Allerdings überrascht es mich, wie viele Mitschreiber sich doch recht weit von der Ausgangsfrage entfernen oder diese gar nicht gelesen haben und stur den Finanztip-etf-Stiefel durchziehen. Ja, ich weiß, was ein etf ist. Und auch wie ein Riester oder eine Versicherung funktioniert. Und ich habe auch erläutert, dass die GRV in meinem Fall keine fix vorgegebene Größe ist.

    Ich wollte einfach nur lesen, worauf andere bei der Aufteilung so achten. Besonderen Dank an die, die davon berichtet haben!

    Und klar weiß ich nicht, ob die Rente in 20 Jahren noch so tickt wie heute oder die Besteuerung von Kapitalerträgen sich nicht geändert hat. Da kann man nur mit Annahmen arbeiten.

    Mich wundern die Aussagen, man schaue sich die Anlage erst kurz vor der Rente wieder an. Ändert sich denn bei Euch zwischendurch nichts? Ich z.B. überlege aktuell, eine bestimmte Anlage doch wieder aufzulösen, die sich die letzten Jahre zwar gut geschlagen hat, aufgrund von sich ändernden steuerlichen Bedingungen aber jetzt nicht mehr rechnet. So etwas kann doch immer mal vorkommen?

    die Rentenlücke können Sie sehr schnell im ePaper sehen

    Wie gesagt, das habe ich mir schon angeschaut, halte ich jedoch für Käse, da mein momentanes Einkommen relativ unkorreliert zu meinen Ausgaben ist.

    monatlicher Kapitalbedarf: im Grunde der Zustand jetzt, abzüglich Sparen, Kredittilgung, Kinderbetreuung, ein paar Versicherungen

    So bin ich auch rangegangen. Wenn es danach geht, reicht schon der derzeit erworbene Rentenanspruch.

    Nur gehe ich davon aus, dass ich im Alter mehr ausgeben möchte (mehr Zeit, weniger Invest in Kinder, mehr in Bequemlichkeit). Wie das bestimmen?