Beiträge von Maximum123
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Meine damaligen diesbezüglichen Schreiben an meinen Lieferanten (E.ON), die Netzagentur
und den Verbraucherschutzverband blieben entweder unbeantwortet oder die Antwort war eher nichtssagend.Liebe berghaus ,
entschuldige bitte die sehr späte Rückmeldung. Habe erst jetzt gesehen, daß eine neue Antwort geschrieben wurde. Werde nachher meine Einstellungen ändern ,damit ich nichts mehr verpasse.
Ich habe zu den Verjährungen folgendes gefunden:
Gemäß § 18 Abs. 2 StromGVV/§ 18 Abs. 2 GasGVV haben Kunden drei Jahre Anspruch auf eine Korrektur der gestellten Energierechnung und eine damit verbundene Rückzahlung bzw. Verrechnung der gezahlten Kosten.
Interessant ist auch das Musterschreiben einer Verbraucherzentrale um eine korrekte Verbrauchsprognose zu erhalten bzw. zu reklamieren.
Vielleicht ist das auch etwas für Dich.
Bei meinem Neffen wurde nun auch festgestellt, daß die Gastherme bei Einbau durch den Vermieter nicht abgeglichen / korrekt eingestellt wurde.
Da bin ich mal gespannt kommende Woche.
So wie ich andere Informationen im Bezug zur Prognose bekomme gebe ich Bescheid.
Vielen lieben Dank und erholsame Pfingsten
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Vielen lieben Dank für die Rückmeldung. So weit so gut.
Mein Neffe ist neu eingezogen im Frühjahr 2023 . Die Vormieterin hat leider keine Abrechnung mehr und somit keine Verbrauchsprognose.
Habe diese nun beim Netzbetreiber angefragt.
Beim neuen Gasanbieter meines Neffen wurde dann aber eine sehr niedrige JVP festgesetzt ( keine Jahresabrechnung erfolgt bei der Vormieterin )) .
Wenn nun die JVP X mit 10,363 ( BWZ ) und 0,9696 ( Z-Zahl ) in kwh errechnet wurde , wären wir bei Summe X
Im Herbst 2022 wurde aber von L auf H-Gas umgestellt und dann ist das Ergebnis bei identischem Verbrauch in m³ in kwh aber höher (( 11,5450 ,identische Z-Zahl ) , so daß nach meinem Verständnis die Belastung entsprechend höher ausfällt , als wenn es beim L Gas geblieben wäre.
7234 Kwh zu 8060 kwh , davon dann jeweils die 80 %
5787 kwh zu 6447 kwh .
Die 80% JVP wurde also für 2022 errechnet und für 2023 ändert sich ja dann trotz einer höheren BWZ bei identischem m³ Verbrauch nichts.
Man muss also dann für die gleiche Liefermenge mehr bezahlen.
Leider bleibt die 50 m² Wohnung dann doch nur kalt.
Da liegt der angebliche Verbrauch bei 20 Grad und weniger bei rund 14000 kwh ( auch Vormieterin hochgerechnet ) .
Aber das ist ein anderes Thema.
LG
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Guten Tag,
wieso wird der prognostizierte Verbrauch bei der Gaspreisbremse nach Kilowattstunde berechnet, wenn sich alleine durch eine eine geänderte Brennwertzahl ( Umstellung L auf H- Gas ) der Verbrauch in Kilowattstunde ändert ( hier erhöht) aber nicht der eigentliche Verbrauch in Kubikmeter ?
Kann mir das jemand erklären? bei rund 720 m³ macht das in Kilowattstunden ca. 770 mehr aus.
Dies könnte bei entsprechender Konstellation sogar bei geringerem Kubikmeter-Verbrauch zu einem höheren Kilowattstunden-Verbrauch führen und somit die Gaspreisbremse verfälschen.
Oder gibt es da noch etwas zu beachten?
Vielen Dank