Beiträge von meckelfelder_68

    Nein. Wenn Du die Sozialabgaben komplett dem Arbeitnehmer zuordnest, müßten diese Beträge um 21% höher sein, nämlich um den bisherigen steuerfreien Arbeitgeberanteil.

    Mit 42 Cent Steuern und 21 Cent Sozialabgaben. Sofern Du die Arbeitgeberanteile dazurechnest, verschiebt sich die ganze Rechnung.

    Deal.

    Variante 1 (4-Tage-Woche):

    Monatsbrutto 7.000 € zzgl. 1.470,00 € AG-Anteil SV = Gehaltsaufwand 8.470,00 €

    Lohnsteuer: 1.509 €

    AN-Anteil SV: 1.470,00 €

    Monatsnetto: 4.021,00 €


    Variante 2 (5-Tage-Woche):

    Monatsbrutto 8.750 € zzgl. 1.837,50 € AG-Anteil SV = Gehaltsaufwand 10.587,50 €

    Lohnsteuer zzgl. Soli: 2.267 €

    AN-Anteil SV: 1.837,50 €

    Monatsnetto: 4.645,50 €


    AG-Gehaltsaufwand also 2.117,50 € mehr bei 5-Tage-Woche - mein Nettogehalt steigt um 624,50 €. Also bleiben doch immerhin 29,5% bei mir und "nur" 70,5% versickern in der Einkommensteuer und Sozialversicherung.

    "Bis zu" stimmt natürlich. Ein Lediger zahlt bei 70 T€ Bruttoeinkommen 12.575 € Steuer, das sind knapp 18%. Dazu lege (nach Deiner Rechnung) 42% Sozialbeiträge dazu, das sind dann 60%.

    Allerdings keine 84%.

    Wenigstens Du verstehst mich insgesamt sehr gut.

    Wo ich mich missverständlich ausgedrückt habe, ist bei der Steuerbelastung. Natürlich zahlt man mit 70k brutto nicht 42% = 29,4 k Steuern. Aber für die Steigerung von 70k auf 71k schon. Der mehr verdiente Euro wird mit 42 Cent Steuern und 42 Cent Sozialabgaben (AG- und AN-Anteil unter Ignorierung der Beitragsbemessungsgrenze) belastet. Um den geht es mir, weil der für mich relevant ist, wenn ich unterstelle, dass ich mit 5-Tage-Woche 87,5 k und mit 4-Tage-Woche 70 k verdiene. Wenn ich Pech habe, rutsche ich auch noch in den Soli und wenn ich noch mehr Pech habe in die "Neidsteuer" von 45%.

    KI sagt:

    Meine Argumentation, den Sozialversicherungsbeitrag (und zwar den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) als Einkommensteuer und nicht als Versicherungsbeitrag zu betrachten, hast du intellektuell verstanden? Du lieferst leider ein super Beispiel, dass KI einem in einer Diskussion nicht hilft, wenn man der Diskussion inhaltlich nicht folgen kann. Mal sehen, was deine KI hierzu sagt...

    In meiner Welt (Consulting, IT, teilw. Konzern-Umfeld) gibt es eine Korrelation aus Selbstvermarktungsfähigkeit und Buddytum und Einkommen aber keine zwischen Leistungsbereitschaft und Einkommen. Zweiteres wird wird sich dann gerne eingeredet, um das eigene Weltbild aufrechtzuerhalten aber ist weit von der Wirklichkeit entfernt.

    Und über alle Arbeitsplätze in Deutschland hinweg gilt es noch weniger, siehe die Antwort von 12345.

    Vielleicht negierst du die Korrelation auch nur, weil du es nicht erträgst, dass leistungsfähigere und leistungswilligere Kolleginnen und Kollegen an dir vorbei gezogen sind und nun mehr Kohle verdienen. Ich kann das verstehen. So ein Neidgedanke ist nicht ungewöhnlich. Und da ist es ja nur "gerecht", wenn die Hand des Staates da mittel Umverteilung korrigierend eingreift...

    bei 70K bist du mit der GKV schon mal über der BBG.

    Der Spitzensteuersatz greif ab ca 68K. Da bist du also mit 2K betroffen. Die Hälfte von den 42% zahlt außerdem der AG. Oder willst du dessen Büromiete und Kopierpapier vielleicht noch mit aufnehmen, damit es noch krasser klingt?

    Ich verstehe, dass Fakten bei deinen Argumenten nur hinderlich sind. Aber für dumm musst du hier niemand verkaufen.

    Ich versuche jetzt mal langsam zu schreiben, damit du meinen Argumenten folgen kannst:

    Das mit dem Spitzensteuersatz hast du schon mal verstanden. Super.

    Bei den übrigen 42% habe ich folgende Annahmen getroffen:

    - fiktiv die Aufhebung jeglicher Beitragsbemessungsgrenzen - das ist der feuchte Traum eines jeden Umverteilungsanhängers

    - die Annahme, dass es unerheblich ist, ob es in der Sozialversicherung einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gibt - sinnvollerweise wird dem Arbeitnehmer der volle Anteil zugerechnet, weil es einfach nur ein Trick auf den Gehaltszetteln ist

    - die Annahme, dass meine Beitragshöhe für die Kranken- und Pflegeversicherung nahezu keinen Unterschied in der Leistung gibt

    - die Annahme, dass meine Beitragshöhe für die Rentenversicherung auch nicht mehr die zwingende Rolle spielen soll (siehe Boomer-Soli und die Idee, dass höhere Rentenpunkte weniger zählen sollen als niedrige Rentenpunkte)

    Das mag überspitzt dargestellt sein. Aber die Richtung hast du schon inhaltlich verstanden?

    Schau mal im Lexikon unter „Soziale Marktwirtschaft“ nach.

    Da hast du einen Punkt. Aber am Ende des Tages ist die Aufteilung meiner Sozialabgaben in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil eine Frage der Lohnbuchhaltung. Ich als Arbeitnehmer verursache eben Sozialversicherungskosten von 42%. Und wenn meine Gegenleistung für diese Sozialversicherungsbeiträge nicht von ihrer Höhe abhängt, ist das eben kein Versicherungsbeitrag sondern eine Einkommensteuer. Und dann beträgt der Spitzensteuersatz bei 70k eben nicht nur 42% sondern 84%, wenn man nun auch noch anfängt, die Renten nicht mehr nach Rentenpunkten zu berechnen bzw. mir davon noch was zusätzlich abzuziehen (Boomer-Soli).

    Du setzt fälschlicherweise wieder Leistungsträger mit Vielverdienern gleich. Das entspricht nicht der Realität.

    Wenn wir uns nicht mal auf die Korrelation zwischen Leistungsbereitschaft und Einkommen einigen können, können wir uns die Diskussion sparen. In deiner Welt mag es egal sein, ob du mehr oder weniger leistest. Meine Welt sieht anders aus. Wenn ich meinen Chef bitte, auf eine 4-Tage-Woche zu wechseln, habe ich brutto 20% weniger Gehalt, was netto dann nur 3,2% weniger ausmacht. Oder umgekehrt: ich möchte nach Jahren der Care-Arbeit wieder auf eine Vollzeitstelle wechseln und frage meinen Chef, was mir der Wechsel von der 4- auf die 5-Tage-Woche netto so bringt. Und dann lehne ich dankend ab.

    Das mit Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Träume aus der linken Ecke sondern Realitäten in der Schweiz

    Ich kenne mich mit der Einkommensteuer und der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz nicht so gut aus und vielleicht kannst du mir da Nachhilfe geben.

    Mit einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 70 Tsd. Schweizer Franken - was zahle ich da auf meinen letzten Franken an Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen? Auch 84%?

    Dh. man will den Arbeitgeber entlasten. Danach können dann die Beiträge in die Höhe schiessen, ohne dass die Arbeitgeber auf derselben Seite wie die Arbeitnehmer stehen.

    Ich frage mal ganz provokativ: was geht die Arbeitgeber die Absicherung der Arbeitnehmer vor Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Langlebigkeit an?

    Ich würde die Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufheben. Dann hat der Arbeitnehmer auch den alleinigen Nutzen, wenn er sich günstig versichert. Natürlich müssten dann die Bruttogehälter zum Umstellungszeitpunkt einmalig um die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung steigen.

    Das sind ca. 42% Sozialversicherungsbeiträge. Und dazu die Einkommensteuer von bis zu 42%, wenn man ledig ca. 70 Tsd. € brutto verdient. Wenn man jetzt die Träume aus der linken Ecke von einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze verwirklicht, landen wir bei einem Grenzsteuersatz von 84%. Jemand, der soviel verdient, dass er tatsächlich 42% Einkommensteuer zahlt , verdient zwar ganz okay. Aber ob der motiviert ist, noch mehr Leistung zu bringen, wenn ihm Vater Staat von der Gehaltserhöhung lediglich 16% lässt, wage ich dann doch zu bezweifeln. Das mediane Bruttogehalt in Deutschland liegt bei 52.159 Euro pro Jahr. Also die 70k sind da nicht extrem weit drüber.

    Bei einer Spitzenbelastung von 84% frage ich meinen Chef nicht, wie ich noch mehr verdienen und noch mehr Stress haben kann. Da frage ich ihn eher nach der Möglichkeit, nur noch Teilzeit arbeiten zu können. Die Freizeit bekomme ich nämlich zu 100% "ausgezahlt".

    Und diese Einstellung wird unsere Volkswirtschaft zum Blühen bringen.

    Warum gibt es eigentlich Beitragsbemessungsgrenzen? Um die Beiträge in die SV zu deckeln, klar, aber warum? Geschenke an die gut Verdienenden. Ich würde hier fix schrauben. Aber da ist ja wieder die Lobby....

    Ohne Beitragsbemessungsgrenzen hätten die Beiträge den Charakter einer noch höheren Einkommensteuer. Und dann liegen wir in den Einkommensteuersätzen noch viel höher.

    Abgesehen vom höheren Krankengeld habe ich keinen Vorteil aus höheren Beiträgen. Die Gegenleistung, die ich für meine "Versicherungsbeiträge" bekomme entspricht den Leistungen, die ein Bürgergeldempfänger bekommt. Aber für viel höhere Beiträge. Das ist dann aber kein Versicherungsbeitrag sondern eine Einkommensteuer.

    Nur bei den Beiträgen zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung habe ich einen Vorteil aus höheren Beiträgen.

    Deshalb war die Idee der CDU/CSU im Jahr 2002 mit der Kopfpauschale für die Krankenversicherung nicht so verkehrt. Das wäre dann ein echter Versicherungsbeitrag.

    Man kann auch hier sehen, dass das bedingungslose Grundeinkommen vielfach mit dem Bürgergeld verwechselt wird. Insofern sind auch drei Jahre ausreichend, weil schon hierdurch eine Beschäftigung mit dem Konzept erreicht wird.

    Das entscheidende Problem beim Bürgergeld ist doch, dass man von jeden Euro, den man zusätzlich verdient, extrem viel weggenommen bekommt, weil eben im Gegenzug das Bürgergeld gekürzt wird (abgesehen von den bescheidenen Hinzuverdienstmöglichkeiten).

    So lassen sich Menschen leider im Bürgergeld "gefangen nehmen". Für die Menschen lohnt es sich kaum, einen Job auf Mindestlohnniveau anzunehmen, weil ihnen oft die Phantasie fehlt, dass das ja nur der Einstieg sein soll und sie irgendwann vielleicht sogar das doppelte, dreifache oder X-fache vom Mindestlohn verdienen, wenn sie sich aus der Untätigkeit befreit haben.

    Beim bedingungslosen Grundeinkommen wird einem eben nicht jeder hinzuverdiente Euro vom Grundeinkommen abgezogen. Also lohnt sich selbst eine Tätigkeit auf Mindestlohnniveau.

    Ich bin ein großer Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, frage mich aber, wie die EU bei der griechischen Staatsschuldenkrise reagiert hätte, wenn es in Griechenland eben dieses bedingungslose Grundeinkommen gegeben hätte. Ich wette, man hätte sofort dessen Abschaffung gefordert.

    Auch älteres Semester? ;)

    Yep. Aber Ablage gibt es nicht mehr. Wir haben keine Schränke mehr und keine Aktenordner und keine festen Schreibtische. Alles digitalisiert. Und arbeiten könnte ich von überall in der Welt, wenn ich dort einen Internetzugang habe.

    Weshalb ich mir inzwischen gut vorstellen kann, bis 67 zu arbeiten, falls meine Fähigkeiten dann noch benötigt werden und ich dann noch geistig fit bin.

    Ich könnte mir sogar vorstellen, meine Jahresarbeit auf 365 Tage à 4,5 Stunden zu verteilen. 6:00 Uhr aufstehen - länger schlafe ich ohnehin nicht - und dann von 6:30 Uhr bis 11:00 Uhr arbeiten und dann den Tag genießen. Urlaub und Wochenende würde ich dann eigentlich nicht benötigen.

    Dann simuliere doch mal.
    Meine Berechnung bezieht sich auf den Mittelwert für Erstattungen und Nachzahlungen.

    Ich habe mir ja den Median der Erstattungen gewünscht. Der Mittelwert der Erstattungen ist 1.095 €. Ich simuliere 100 Steuerpflichtige mit einem Erstattungsanspruch. 8 von ihnen bekommen 99 € (geringer als 100 €). 57 Steuerpflichtige bekommen 101 € (zwischen 100 und 1.000 €). 2 Steuerpflichtige bekommen 34.959 € (über 5.000 €). Und die übrigen 33 Steuerpflichtigen bekommen 1.001 € (1.000 bis 5.000 €).

    Ergibt einen Mittelwert von 1.095 € und einen Median von 101 €.

    Das würde ich mal nicht so pauschal behaupten.
    Natürlich lasse ich mir nicht jedes Jahr alle Rechnungen zeigen. Aber wenn Unplausibilitäten erkennbar werden, wird auch im Falle einer Rückerstattung nachgehakt. Und jedes Mal erhöhte sich die Erstattung um einen Betrag x.

    Wie viele Mieter sehen sich überhaupt ihre Betriebskostenabrechnung genauer an? Im Falle einer Erstattung schätze ich mal 20%. Vielleicht habe ich immer sehr "pflegeleichte" Mieter gehabt, aber ich hatte zu meinen Betriebskostenabrechnung exakt 0 Rückfragen. Aber vielleicht habe ich die auch einfach nur sehr schlüssig und korrekt erstellt.

    Ja, ich kenne den psychologischen Effekt der Steuererstattung: Viele Steuerzahler sehen das gegenteilig (gegen die finanzmathematische Vernunft).

    Ich habe ca. 18 Jahre eine Wohnung vermietet. Wenn ich gewollt hätte - und ich wollte und habe nicht - hätte ich meine Mieter bei den Betriebskosten extrem über den Tisch ziehen können. Solange sie Geld zurück bekommen, fragen sie nicht nach. Wenn sie aber 50 € nachzahlen müssen, diskutieren Sie mit dir über die Tätigkeit des Hausmeisters und wollen womöglich wissen, ob da auch Instandhaltungsaufwendungen enthalten waren.

    Aber ich kenne das auch aus dem Unternehmen. Für die Kosten gibt es ein Controlling, das jede Rechnung dreimal umdreht. Wenn man aber Geld für eine Dienstleistung bekommt, wird nicht so genau nachgesehen, ob man eigentlich mehr hätte bekommen müssen.

    Danke für die Aufklärung. Spannend wäre dann vielleicht der Median. Der dürfte recht deutlich unter 1.095 € liegen.

    Letztlich wird das gerne als Werbung für die Steuersoftware genutzt. Ich bin aber sicher, dass die Leute mit Erstattungen > 1.000 € ohnehin schon eine Steuererklärung machen bzw. machen müssen. Und da würde vielleicht auch mit Software nicht viel mehr rauskommen.

    Und die Singles mit I oder Paare mit IV/IV werden vielleicht nicht so schrecklich viel verlieren, weil sie ihre Handwerkerleistungen aus der Betriebskostenabrechnung nicht geltend machen...