4. OK, danke, also würden die Kosten in dem Fall tatsächlich das Guthaben auffressen. Gibt es dazu irgendwo Artikel oder Berichte oder woher wissen Sie das ganz genau? Ich konnte in den Vertragsunterlagen und im Antrag keine entsprechenden Passagen dazu finden und auch im Internet keine klaren Aussagen zu diesem konkreten Fall.
5. Also würde ich den "Rest-Wert" (im Beispiel die 4.500 € nach 5 Jahren) quasi steuerfrei ausgezahlt bekommen und müsste darauf jetzt keine Abgaben zahlen, beim Renteneintritt dann aber auf den Betrag inkl. Zinsen der letzten zig Jahre, also Abgaben auf bspw. 5.500 €?
6. Das hatte ich auch schon überlegt (siehe Punkt 1). Rein rechnerisch wäre wohl das Ruhen lassen die beste Option, auch vor dem Hintergrund, dass dann nichts zurückgezahlt und werden müsste weniger Abgaben fällig wären.
Ich habe mir vor einigen Jahren auch deine Frage gestellt. Mein Berater (steht eher auf meiner Seite) hatte das so für mich beim Anbieter angefragt. Die Beiträge sollten zum Ende garantiert sein und nicht zwischendurch.
Ja, das sollte so sein. Du bekommst jetzt z.B. 4.500€ und musst die zweckgebunden in ein Haus etc. stecken. Die 4.500€ werden dann fiktiv verzinst (ich meine 2%) und das fiktive Guthaben am Ende (z.B. 5.500€) in eine fiktive Rente (z.B. 50€ pro Monat) umgerechnet. Auf diese fiktive Rente musst du dann Steuern und Abgaben (ich glaube 10 Jahre lang oder alles mit Rabatt auf einen Schlag) zahlen. Die Rente bekommst du dann natürlich nicht, da du das Geld ja schon jetzt bekommen hast.
Hier kann sich einiges in den letzten Jahren geändert haben. Frage am besten bei deinem Anbieter die aktuellen Konditionen für die Umwandlung in Wohnriester an.