Beiträge von Den12345

    4. OK, danke, also würden die Kosten in dem Fall tatsächlich das Guthaben auffressen. Gibt es dazu irgendwo Artikel oder Berichte oder woher wissen Sie das ganz genau? Ich konnte in den Vertragsunterlagen und im Antrag keine entsprechenden Passagen dazu finden und auch im Internet keine klaren Aussagen zu diesem konkreten Fall.

    5. Also würde ich den "Rest-Wert" (im Beispiel die 4.500 € nach 5 Jahren) quasi steuerfrei ausgezahlt bekommen und müsste darauf jetzt keine Abgaben zahlen, beim Renteneintritt dann aber auf den Betrag inkl. Zinsen der letzten zig Jahre, also Abgaben auf bspw. 5.500 €?

    6. Das hatte ich auch schon überlegt (siehe Punkt 1). Rein rechnerisch wäre wohl das Ruhen lassen die beste Option, auch vor dem Hintergrund, dass dann nichts zurückgezahlt und werden müsste weniger Abgaben fällig wären.

    Ich habe mir vor einigen Jahren auch deine Frage gestellt. Mein Berater (steht eher auf meiner Seite) hatte das so für mich beim Anbieter angefragt. Die Beiträge sollten zum Ende garantiert sein und nicht zwischendurch.

    Ja, das sollte so sein. Du bekommst jetzt z.B. 4.500€ und musst die zweckgebunden in ein Haus etc. stecken. Die 4.500€ werden dann fiktiv verzinst (ich meine 2%) und das fiktive Guthaben am Ende (z.B. 5.500€) in eine fiktive Rente (z.B. 50€ pro Monat) umgerechnet. Auf diese fiktive Rente musst du dann Steuern und Abgaben (ich glaube 10 Jahre lang oder alles mit Rabatt auf einen Schlag) zahlen. Die Rente bekommst du dann natürlich nicht, da du das Geld ja schon jetzt bekommen hast.

    Hier kann sich einiges in den letzten Jahren geändert haben. Frage am besten bei deinem Anbieter die aktuellen Konditionen für die Umwandlung in Wohnriester an.

    Verstehe ich das richtig, dass diese Summe nur für den Renteneintritt garantiert ist und dass ich, wenn ich in ein paar Jahren die Wohn-Riester-Option ziehe, dann nur das Geld bekomme, was zu dem Zeitpunkt dann noch "übrig" ist? Oder gilt dieses garantierte Vermögen auch bei Inanspruchnahme der Wohn-Rister-Option?

    Ja, es wird nur das Vermögen umgewandelt, welches dann gerade drin ist. Das würden sonst wohl sehr viele so machen. Man sollte auch bedenken, dass der Umwandlungsbetrag auf ein fiktives Konto kommt und dort bis zum Renteneintritt durch Zinsen ansteigt. Bei Renteneintritt wird der komplette Betrag in eine fiktive Rente umgerechnet, für die man dann entsprechend Abgaben zahlen darf.

    Ggf. ist die komplette Entnahme jetzt und Anlage z.B. in einen ETF unter dem Strich günstiger.

    Also bei mir ist es so, dass ich die Zulage auf dem BSV erhalten habe und einen steuerlichen Vorteil auf der Steuererklärung. Das könnte natürlich die Differenz gewesen sein, d.h. der Steuervorteil war ursprünglich höher, wurde dann um die Zulage gekürzt.

    Aber dennoch kann ich bei der Rückzahlung die Zulagen+steuerlicher Vorteil (auf der Steuererklärung) addieren und als Rückzahlung von dem auszuzahlenden Guthaben abziehen.

    Ja, das sollte in der Steuererklärung um die Zulage gekürzt werden. Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als würde man beides erhalten. Das stimmt aber nicht.

    Du zahlst selber nur 1925€ ein , es werden aber 2100€ vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Die daraus Resultierende Steuererstattung wird dann um die 175€ gekürzt da du diese ja nie selber Bezahlt hast sondern als Zulagen direkt in deinem Vertrag geflossen sind.

    Im Spitzensteuersatz kannst du dann eine Förderquote von 47% erreichen

    (175€ + 811€ Erstattung)

    Warum jetzt Spitzenverdiener eine solch hohe Förderung für ihre Altersvorsorge bekommen bleibt mir allerdings ein Rätsel. Die paar Kröten aus dem Riestervertrag sollte man dann doch wirklich selber ansparen können......

    Das ist ja das Problem an Riester. Es lohnt sich wirklich nur für eine sehr begrenzte Anzahl an Personen. Personen mit sehr geringem Einkommen bzw. vielen Kindern (über die Zulagen) oder Personen mit hohem Einkommen (Steuererstattung).

    Die Aussage/Logik versteh ich nicht ganz: Wo werden denn deiner Meinung nach „Zulagen“ von „Steuervorteilen“ abgezogen? Und wieso sollte das gleich sein? Den Steueraspekt kannst du final doch sowieso erst bewerten, wenn du deinen Steuersatz im Ruhestand kennst…

    Dies bedeutet, dass man bei einem Riestervertrag entweder Zulagen oder eine Steuerstattung bekommt. Von Anbieter wird oft vage angedeutet, dass es beides geben würde.

    Man bekommt nur den höheren Betrag.

    Beispiel:

    Zulagen: 175€

    Steuervorteil: 775€

    Steuererstattung: 600€

    Der Steuervorteil von 775€ ist höher als die Zulagen. D.h. man bekommt nur 775€. Da man ja schon Zulagen von 175€ bekommen hat, wird über die Steuererklärung nur noch die Differenz von 600€ erstattet.

    Du bekommst nicht die Zulagen und den steuerlichen Vorteil. Du bekommst nur die höhere Summe.

    Beispiel:

    Steuerlicher Vorteil: 775€

    Zulagen: 175€

    Erstattung über Steuererklärung: 600€

    Dies musste ich auch bitter nach meiner Hochzeit feststellen. Vorher bekam ich eine sehr hohe Steuererstattung. Nach der Hochzeit wurden die Zulagen (+ Zulagen für die Kinder) für den Vertrag meiner Frau mit meiner Steuererstattung verrechnet und ich hatte nahezu die komplette Steuererstattung verloren. Danach habe ich den Beitrag für meinen Vertrag auf 60€/Jahr gesenkt. Nachdem meine Frau eine Arbeitspause wegen der Kinder eingelegt hat, war sie nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt sondern nur noch durch mich mittelbar zulagenberechtigt. Deshalb musste ich meinen Beitrag wieder raufsetzen, damit wir in Summe auf beiden Verträgen 2.100€ (incl. Zulagen) einzahlen. Ansonsten wären ihre Zulagen gekürzt worden.

    Kurzer Zwischenstand zum Kundenservice der DKB:

    1. Telefonischer Kundenservice wurde eingestellt. Man muss hier die Notfallhotline "missbrauchen".

    2. Eine Anfrage über das Kontaktformular ist seit 3 Wochen unbeantwortet.

    3. Über Social Media Kanälen (wie z.B. facebook) werden im Gegensatz zu früher auch keine Fragen mehr beantwortet und nur auf das Kontakformular verwiesen.

    Nein. Liest Du eigentlich die Antworten?
    Bei anderen außer Dir funktioniert "Aktien kaufen und verkaufen" mit nur einem Handy und dem eigenen Zugang.

    Es ist ein Problem bei Dir und kein grundsätzliches.

    Ja, das scheint im Vergleich zu früher zu funktionieren. Es bleibt aber für mich das Problem, dass ich zwar für die Kinder alles machen kann, aber aktuell keinen Zugriff mehr auf die Zugänge der Kinder habe. Bin mir jetzt nicht sicher, welche Auswirkungen das hat bzw. was aktuell deshalb nicht mehr möglich ist.

    Alles sehen und Überweisungen ja. Aktien kaufen und verkaufen sollte nur über jeden einzelnen Zugang funktionieren. Für jeden Zugang benötigst du jeweils ein Handy. Du brauchst also nicht ein Sicherungshandy, sondern 5 Sicherungshandys (für dich, deine Frau und deine drei Kinder).

    Was sagt die DKB dazu? Hast du deshalb schon mal angerufen bei der Hotline.

    Der telefonische Support wurde bei der DKB abgeschafft (man müsste die Notfallhotline kapern). Eine Anfrage über das Kontaktformular ist seit zwei Wochen unbeantwortet (und ich erwarte auch keine Rückmeldung mehr). Bei einer Anfrage über z.B. facebook wird auf das Kontaktformular verwiesen und das dort keine Antwort mehr kommt. In Summe ist die DKB für Anfragen aktuell nicht mehr erreichbar.

    Ich hatte vor einem Jahr bei der DKB mal angerufen, ob ich das so (wie es jetzt auch gekommen ist) richtig verstanden habe. Mir wurde dann bestätigt, dass das so ist (für jedes Kind ein eigenes Handy).

    Bis vor kurzer Zeit bin ich mit der DKB sehr zufrieden gewesen. Aber die aktuellen Entwicklungen sind richtig mies. Ich würde meine Meinung ja gerne auf Bewertungsportalen schreiben, damit sich das wieder ändert. Aber aktuell gibt es von allen Kunden dort nur 1 Stern (und auch nur, weil 0 Sterne nicht gehen), meine Bewertung würde dann vermutlich nicht mehr viel ändern.

    Au Mann, jetzt haben sie im neuen Banking im Postfach einen Link "Weiteres Postfach" eingefügt, der zur Ansicht des alten Postfachs führt...
    Immerhin haben sie es geschafft, die pdfs für den Download im neuen Postfach ordentlich zu benennen.

    Wer denkt sich sowas aus und wer glaubt, dass Kunden sowas gut finden oder gar brauchen würden...

    Ja, der Comic-Mickey-Maus-Stil gefällt mir auch überhaupt nicht und ist deutlich unübersichtlicher.

    Handeln/ Sparpläne für die Kids anpassen geht von meinem ACC. aus, aber halt nur mit der TAN als verifizierte Option. Hier konnte ich noch nicht auf Face ID umstellen….

    Die TAN gibt es ja jetzt nicht mehr. Die wurde ersetzt durch die App, die nur einen Zugang pro Handy/App verwalten kann. Du müsstest dann auch weitere Handys für die Kinder benötigen, oder?

    Du kannst also keine Wertpapiergeschäfte innerhalb der App für die Depots der Kinder machen? Siehst Du denn die Depots der Kinder?

    Über meinen Zugang kann ich alle Konten (auch die der Kinder) sehen und einfache Geldgeschäfte wie Überweisungen etc. tätigen. Für komplexere Sache wie Wertpapiersparpläne muss ich mich über den Zugang der Kinder anmelden. So war es zumindest bisher. Mal schauen, was davon übrig bleibt.

    Das wird auch nicht mehr funktionieren, da die App nur einen Zugang pro Handy verwalten kann. Für jedes u18 Konto wirst du ein weiteres Handy mit der App benötigen.

    Den12345:

    Ich verstehe evtl. Dein Problem nicht:

    Hast Du Vollmacht für die Konten/Depots/Tagesgelder... Deiner Frau und der Kinder?

    Ich sehe in der App alle Konten usw. auch von meiner Frau und kann auch Aktien für ihr Depot kaufen.

    Ja, ich sehe die Konten der Kinder in meinem Zugang und kann einfache Sachen (wie Umbuchungen, Überweisungen, ...) über meinen Zugang erledigen. Für Wertpapiergeschäfte muss ich mich aber direkt über den Zugang der Kinder anmelden. Das ging bislang über mein Handy mit den TAN-Generator. Zukünftig brauche ich für jedes Kind ein eigenes Handy.