Beiträge von Riewekooche

    Hallo Gemeinde,

    sind bei einem Immobilienkauf und (geplanter Vermietung) die "Anschaffungsnebenkosten" (Grunderwerbsteuer, Notar, usw.) bei Vermietung(!) grundsätzlich nur als AfA über zig Jahre abzuschreiben, oder kann man diese auch als einmalige Werbungskosten im Anschaffungsjahr absetzen?

    Und wenn ja, gibt es dafür auch eine zitierbare Stelle (Gesetz/Verordnung/Urteil...)?

    Ich fände das gerecht, da bei einem Betrieb m.W. diese Kosten als Betriebsausgabe sofort absetzbar sind - oder?


    Gruß
    Thomas

    Hallo zusammen,

    der Teil der Steuerberaterkosten der auf V und V ausgewiesen ist wird auch diesem Bereich zugewiesen und von der Gesamtrechnungssumme abgezogen.

    Es ist ja dann schon einen Bereich zugeordnet worden.

    Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden haben sollte.

    LG

    Wenn man aber dann an anderen Stellen im Antrag mangels einer direkten Zuweisung der Steuerberaterkosten eine Pauschalvergütung ansetzt, werden bei der Berechnung für diese Einsatzorte die Kosten für V*V mehrmals berücksichtigt (sprich abgezogen).
    Insofern sollte man m.E. keinen Abzug der direkt zugewiesenen Kosten vornehmen.


    Natürlich wäre es am Besten gewesen, wenn mir der Steuerberater alle möglichen Einkunftsarten separat aufgelistet hätte. Leider hat er aber einiges zusammengefasst.
    Somit muss ich sowohl mit "direkt zugewiesene Kosten" als auch mit einer
    "Pauschalvergütung" arbeiten, die nach irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Schlüssel die Kosten verteilt.

    Guten Abend,
    ich sitze an der Wiso-Steuererklärung für 2023 und frage mich, wie ich mit den Steuerberaterkosten umgehen soll.
    In der Steuerberater-Rechnung sind Posten für eine allgemeine Ermittlung der Werbungskosten und auch Posten für die Ermittlung von Werbungskosten je Vermietungsobjekt aufgeführt.
    Bei den Vermietungsobjekten ist das soweit klar. Jedes Objekt hat den passenden Betrag uas der Rechnung.

    Aber was mache ich mit Steuerberatungskosten bei Renten oder Kapitalanlagen?

    Kann ich da die Gesamtsumme der Steuerberaterrechnung eingeben und auf "Pauschalvergütung" klicken?
    Oder muss ich von der Gesamtsumme erst die Posten der Vermietung abziehen?

    Wie habt Ihr das gelöst?