Afa oder Werbungskosten bei Immobilienkauf und Vermietung

  • Hallo Gemeinde,


    sind bei einem Immobilienkauf und (geplanter Vermietung) die "Anschaffungsnebenkosten" (Grunderwerbsteuer, Notar, usw.) bei Vermietung(!) grundsätzlich nur als AfA über zig Jahre abzuschreiben, oder kann man diese auch als einmalige Werbungskosten im Anschaffungsjahr absetzen?

    Und wenn ja, gibt es dafür auch eine zitierbare Stelle (Gesetz/Verordnung/Urteil...)?

    Ich fände das gerecht, da bei einem Betrieb m.W. diese Kosten als Betriebsausgabe sofort absetzbar sind - oder?


    Gruß
    Thomas

  • Hallo zusammen,

    bei der AfA geht es um die Abschreibung für Abnutzung.

    Eine AfA gibt es für Sachen die sich abnutzen.

    Jeder dieser Sachen ist ein Abnutzungszeitraum zugeordnet.

    (Dazu gibt es Tabellen).

    AfA-Tabellen - Bundesfinanzministerium - Themen
    AfA-Tabellen
    www.bundesfinanzministerium.de

    Was sind nicht abnutzt wird nach den Regeln geltend gemacht.

    Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe Herstellungskosten absetzen
    Vermieter können Sanierungskosten ihrer Immobilie von der Steuer absetzen. Allerdings sollten sie in den ersten drei Jahren nicht zu viel investieren.
    www.finanztip.de

    LG

  • Hallo Riewekooche ,

    nach den völlig am eigentlichen Thema vorbeigehenden Links meines Vorposters (er kann leider nicht anders), hier mal eine Antwort zu einen Fragen.

    Anschaffungsnebenkosten heißen so, weil diese direkt mit der Anschaffung zusammen hängen. Sprich ohne diese Kosten ist keine Anschaffung möglich. Daher sind diese dem eigentlichen Anschaffungsobjekt zuzuordnen. Näheres steht auch in §255 HGB.

    Somit sind diese Kosten entsprechend der Abschreibungsdauer des ursprünglichen Anschaffungsobjekt abzuschreiben. Dies gilt auch (oder eher insbesondere) für Unternehmen!

    Bitte dabei beachten, dass Grund und Boden nicht abgeschrieben werden kann, demnach auch nicht die Anschaffungsnebenkosten für Grund und Boden.


    Einzige Ausnahme (direkter Ausweis als Kosten) ist, dass es sich bei dem Anschaffungsgegenstand inkl. anschaffungsnebenkosten um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, welches direkt im ersten Jahr abgeschrieben werden kann.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst wie in dem Bereich unterwegs. Daher handelt es sich um meine laienhaftes Verständnis.