Beiträge von Zahlenspieler

    Normalerweise müsste sich unsere älteste Tochter welche vor ein paar Tagen unsere bereits zuvor beschriebene 45qm Wohnung (Teilbereich in der DHH) bezogen hat beim Einwohnermeldeamt ummelden oder ist das nicht zwingend notwendig?

    Bisher waren unsere Mieter immer unter dieser DHH-Adresse beim Einwohnermeldeamt angemeldet! Spricht etwas dagegen das Sie sich nicht ummeldet und weiterhin unter der Adresse der angrenzenden DHH (Ihr Elternhaus) angemeldet bleibt?

    Mir fällt dazu spontan die GEZ ein welche vermutlich früher oder später nachfragen wird wer denn unter dieser DHH-Adresse angemeldet ist!

    Wir als Eltern könnten ja evtl. die DHH als Zweitwohnung anmelden, dadurch könnte sich unsere Tochter wenn ich richtig informiert bin die GEZ-Gebühren sparen zumal Sie auch gar nicht vor hat dort ein TV, Radio etc. zu "installieren"!

    Allerdings habe ich mich bisher noch nicht darüber informiert welche finanziellen oder sonstigen Auswirkungen die Anmeldung einer Zweitwohnung für uns hätte!

    Bei solchen Konstruktionen ist noch nicht einmal klar, ob die Versorgungsnetze getrennt sind und wie. Typischerweise haben Doppelhäuser getrennte Heizanlagen, manchmal gibts aber nur eine, speziell dann, wenn beide Doppelhaushälften den gleichen Eigentümer haben.

    Selbstverständlich hat die Wohnung eigene Verbrauchszähler so wie sich das gehört 😉

    Die Geschichte ist also (wieder einmal) völlig anders, als im Threadstarterposting dargestellt...

    Sorry wenn ich es am Anfang nicht zu 100 Prozent beschrieben habe. Ich dachte es ist nicht notwendig mehr ins Detail zu gehen.

    Der Umbau erfolgte vor mehr als 10 Jahren und dann wurde mit der erfolgreichen Vermietung der 45qm begonnen.

    Plausible Einliegerwohnung hin oder her, nun erfolgt die zukünftige Nutzung dieser durch unsere älteste Tochter und ich bin froh darüber und wünschte auch so einen "Anfang" gehabt zu haben :)

    Damit das Kind direkt lernt, dass Wohnen kostet und häufig sogar einen Großteil der Ausgaben ausmacht.

    Das sehe ich auch so, im Falle meiner Tochter werden monatlich an Nebenkosten ca. 160€ von Ihr zu "stemmen sein" (ist überschaubar wie ich bereits zuvor erwähnte).

    Sie bewohnt zukünftig nur einen Teil von ca. 45qm in unserer DHH, der übrige Teil davon ist durch Umbauten für Sie nicht zugänglich und nur von der anderen DHH aus zugänglich (daher auch die niedrigen Nebenkosten). Sparsam ist Sie schon länger und wenn Sie ein paar Wochen in Ihrem neuen Zuhause verbracht hat werde ich mit Ihr mal über ETF`s, Tagesgeld, BU, Haftpflicht etc. unterhalten.

    Ich werde Sie natürlich auch weiterhin so gut wie möglich finanziell unterstützen, dazu zählt z.B. auch die weitere tägliche Nutzung meines KFZ etc.

    Behaltet die Geschwisterdynamik im Auge. Wenn es die älteste Tochter ist, gibt es offenbar noch mindestens ein Kind ...

    Das ist eine Selbstverständlichkeit und wird nach bestem Wissen und Gewissen gehandhabt :)

    Hallo zusammen,

    bisher hatten wir eine in unserem Besitz befindliche Doppelhaushälfte immer vermietet.

    Der Kredit für den Kauf dieser Immobilie ist zum Ende diesen Jahres abbezahlt und nun zieht dort demnächst unsere älteste Tochter ein.

    Mietzahlungen möchten wir nicht verlangen sondern nur das unsere Tochter die Kosten für Strom, Gas, Wasser und Müll übernimmt. Diese Kosten sind überschaubar und für unsere Tochter welche ein duales Studium absolviert kein Problem.

    Nun wollte ich hier mal nach Ratschlägen/Tipps und Tricks fragen was man (Eltern und auch die Tochter) eventuell noch "Finanztechnisch" machen kann bzw. sollte!

    Ist innerhalb des Freibetrages bzw. unter der Freigrenze.

    Ich habe mir von der Sparkassen Pensionskasse das Versorgungskapital auszahlen lassen und daraufhin nun folgende Mitteilung von meiner Krankenkasse bekommen:

    Diese Einnahme ist grundsätzlich für 10 Jahre beitragspflichtig. Solange Ihr Arbeitsentgelt die jeweils gültige Beitragsbemessungs-Grenze von aktuell monatlich 5.175 EUR im Jahr 2024 übersteigt, zahlen Sie jedoch aus dieser Kapitalleistung keine zusätzlichen Beiträge.

    Bitte informieren Sie uns, wenn sich die Höhe Ihrer Einkünfte ändert oder Ihre Beschäftigung endet.

    Wie verhalte ich mich zukünftig (eine Veränderung bekommt die KK doch bestimmt automatisch mit)?

    Wichtiger ist, dass Du überhaupt einmal anfängst.

    Es ist vollbracht, ich habe gestern eine 5-stellige Einmalzahlung in den MSCI World (ISIN:LU1781541179) vorgenommen und werde zusätzlich einen monatlichen Sparplan anlegen! Weitere zukünftige Einmalzahlungen werde ich sofern die Möglichkeit besteht ebenfalls ausführen!

    Ich finde dass klingt grundsätzlich nicht verkehrt und mit der von dir genannte ETF ist auch ein wirklich solides Produkt.

    Mein Depot bei der ING ist ja eröffnet und nun soll es in den nächsten Tagen auch erstmalig gefüllt werden.

    Jetzt wo es so langsam ernst wird bin ich am überlegen anstatt den ursprünglich von mir favorisierten MSCI ACWI (ISIN:IE00B6R52259) zu wählen in den MSCI World (ISIN:LU1781541179) zu investieren!

    Mache ich mir da unnötig Gedanken (Investition auch in Schwellenländer, ja oder nein) :/

    "Alles Teufelszeug, nie wieder"?

    Diese Erfahrung habe ich vor gefühlten 20 oder 25 Jahren gemacht. Damals hatte mich meine ehemalige Bank (Sparkasse) dazu animiert in Deka Investmentfonds zu investieren (neue Medien hieß es damals wenn ich mich richtig erinnere).

    Nachdem ich damals investiert hatte ging es nur noch bergab, seitdem habe ich um die Börse einen großen Bogen gemacht.

    Bänker und Versicherungsmakler brauchen mich bezüglich Geldanlage nicht mehr ansprechen, ich fühle mich z. B. hier in diesem Forum gut beraten und informiere mich auch noch anderweitig 👍