Beiträge von Bowdenzug

    Ja, unbedingt.

    Vielleicht reden wir aneinander vorbei: Ich halte es für eine Spinnerei, für Bankverfügungen in üblicher Höhe (etwa Dispo beantragen, Freistellungsauftrag erteilen) eine urschriftliche Unterschrift per Sackpost zu verlangen, nachdem klar ist, daß die Bank das jeweilige Dokument ohnehin nicht im Original aufbewahrt. Im Online-Zeitalter werden sonst alle Bankverfügungen per 2FA signiert. Und wenn man schon unbedingt das Bild meiner Unterschrift im Computersystem der Bank abgespeichert haben möchte, dann sollte ich das Formular hier bei mir ausdrucken können, es hier unterschreiben, es hier einscannen und dann als .PDF hochladen können. Selbst das halte ich für Spinnerei: Ich habe das PDF hier im Rechner, meine Unterschrift natürlich auch als .jpg oder .tif, also montiere ich das .jpg ins PDF. Niemand prüft bei der Bank ja, ob das wirklich eine Unterschrift ist, was der Scan-Automat aus dem Umschlag zieht oder nur ein Farblaserausdruck meiner hinterlegten Unterschrift.

    Darum hat die DKB den Standardfall ja auch schon entsprechend umgesetzt. Lediglich der Fall eines Kinderkontos ist noch nicht abgebildet und wird bestimmt noch folgen. Erst die einfachen allgemeinen Fälle, dann die Spezialfälle (Einreichung durch Bevollmächtigte Personen).

    Ob ich das will oder nicht, ist übrigens völlig irrelevant. Ob die Masse der Durchschnittsnutzer dabei mitmachen würde. DAS ist relevant.

    Seit wann geht es hier um Dich?

    Es ging mir lediglich darum, dass es hier um ein allgemeines Wollen geht und nicht um ein technisch ungelöstes Problem. Wenn es z.B. einen politischen Willen für eine echte End2End-verschlüsselte Kommunikation gäbe, dann könnte mit überschaubarem Aufwand, jede(r) ein eigenes Zertifikat zu Verfügung gestellt bekommen, sei es über eine eigene Stelle oder die E-Mail-Anbieter. Das ist aber einfach nicht gewollt. Stattdessen werden unzulängliche Dinge bei DE-Mail mit großem Aufwand und Kosten eingeführt (und nicht genutzt, da nicht End2End-verschlüsselt und kompliziert).

    Wenn die DKB mir z.B. signierte E-Mails schicken würde, dann wüsste ich immer, dass die E-Mail auch von der DKB ist. Wenn mein Finanzamt einen öffentlichen Schlüssel eines S/MIME Zertifikats zur Verfügung stellen würde, könnte ich Dokumente geschützt per E-Mail übermitteln. ...

    Eine Frage des politischen Willens nicht der technischen Machbarkeit.

    So ist es übrigens auch in vielen gesellschaftlichen Bereichen, wo der Staat als zentrale Instanz Entscheidungen trifft - ein Beispiel: das Heizungsgesetz. Es werden "von oben" neue Regeln entworfen und wir haben uns dann erst einmal daranzuhalten.

    Wobei diejenigen, die entscheiden, vorher demokratisch gewählt wurden.

    Auch wenn ich mit dem Zustand und der Ausgestaltung unserer repräsentativen Demokratie alles andere als zufrieden bin, ist es demokratischer als Bitcoin, bei dem wenige nicht von allen demokratisch bestimmte Menschen bestimmen, wie die Regeln aussehen.

    Immerhin lässt sich so der Bezug zwischen Werk und Schöpfer manipulationssicher technisch festhalten. Anders z. B. wie bei der leichten Löschbarkeit der IPTC-Metadaten einer Bilddatei in der vom Staat 'rechtsgesicherten' Welt. Viel Spaß beim Einklagen der Rechte.

    Bei einem NFT wird meist lediglich die URL zu einem Bild, welche auf einen Server verweist, in der Blockchain gespeichert. Die IPTC-Metadaten sind genauso löschbar. Was hilft Dir der Eintrag in der Blockchain, wenn jemand munter dein Bild verbreitet? So ganz ohne Rechtssystem. Viel Spaß mit deinem URL-Eintrag in Blockchain in einer 'nicht-rechtsgesicherten' Welt.

    Fotografen können damit ihre Fotografie mit Urheberrechten versehen - und ggf. monetarisieren. Ist m. E. nicht Scam und auch nicht albern.

    Das Urheberrecht hat man oder nicht. Durch NFTs versieht man nichts damit. Das Urheberrecht kommt aus dem Rechtssystem des Staates (den Bitcoin umgehen will).

    NFT ist lediglich ein Eintrag in einem nicht rechtssicheren Register, nicht mehr nicht weniger.

    Das Motiv verstehe ich, den Ansatz der Geldkarte fand ich immer etwas weltfremd.

    Es war eine bargeldlose Offline-Zahlung ohne Benutzeridentifizierung. Fände ich auch heute noch interessant.

    Stattdessen gibt es jetzt unternehmensspezifische Insellösungen aka Prepaid-Karten, wie z.B. beim HVV: https://www.hvv.de/de/prepaidcard
    Im Prinzip war die Geldkarte eine standardisierte Offline-Prepaid-Karte für den deutschen Raum.

    Mach es doch mal konkret. Inwiefern ist in der Vergangenheit "Macht ausgenutzt" worden? Wie sieht diese "unterschiedliche Macht" ganz konkret aus?

    2013 z.B. aber das wirst Du doch wissen.

    Es gibt mehrere Vorfälle, die nicht on chain gelöst wurden (und auch nicht durch eine Abstimmung unter allen Bitcoin-Haltern, mal abgesehen davon dass mit Bugs transparent hätte umgegangen werden müssen ... ).

    Du musst dringend mal raus aus deiner Blase und etwas Realitätsluft schnuppern. Besonders, was den technischen Teil von Bitcoin betrifft. Do your own research und so ... ;) .

    Bspw. ist der Bitcoin sehr demokratisch, da die Regeln im Netzwerk nur geändert werden können, wenn sich die Mehrheit der Teilnehmer dafür ausspricht.

    Das stimmt einfach nicht und weckt die Frage, ob Du Dich überhaupt mit der Bitcoin Governance auskennst.

    Core Developer, Miner und User haben völlig unterschiedliche Macht und das haben sie wiederholt in der Vergangenheit ausgenutzt.

    Übrigens: In einem demokratischen Prozess haben alle eine gleichwertige Stimme.

    Hallo zusammen,

    für das kürzlich eröffnete u18 Girokonto und Depot meiner kleinen Kinder würde ich gern jeweils einen Freistellungsauftrag anlegen, wie unter https://www.dkb.de/fragen-antwort…tellungsauftrag und der dortigen bebilderten Beschreibung beschrieben.

    Leider erscheint der Punkt "Freistellungsaufträge" bei meinen Söhnen (im Unterschied zu meinem Profil ) gar nicht, sondern nur der Punkt "Steuerliche Ansässigkeit".

    Funktioniert das bei Euch oder könnt Ihr mir sagen, wie ich für meine beiden Söhne jeweils einen Freistellungsauftrag hinterlegen kann?

    Herzlichen Dank Euch und viele Grüße!

    Auch hier: Aufmerksames Lesen erübrigt Fragen und Hilfe im Forum. In deinem verlinkten Text steht:

    Zitat

    Für ein Kinderkonto benötigen wir einen schriftlichen Auftrag. Gerne senden wir dir das Formular zu, schreibe uns hierfür bitte eine Kontaktanfrage.

    Dieser Satz verwirrt mich trotzdem, da meine Kinder während der u18-Eröffnung nie eine separate Vollmacht erstellt hatten (so, wie es in Deinem Satz klingt), sondern einfach ganz regulär u18 eröffnet haben, und eine separate Vollmachterstellung eben mit der genannten Fehlermeldung abbricht, ich aber dennoch handeln kann. Wofür dann also die von berghaus erwähnte separate Vollmacht?

    Lese Dir den Thread erneut aufmerksam durch. Bei berghaus ging es um erwachsene Kinder.

    Mir geht oder ging es um den Fall, dass die erwachsenen Kinder z.B. dem Vater erlauben, mit ihrem Passwort auf dem PC auf das Konto zuzugreifen und dieser sich dann mit seinem Handy verifizieren kann.