Beiträge von ThomasPfister

    ThomasPfister

    Und welchen Sinn soll das haben?

    Eben, das ist ja meine Frage. War ja nur eine Vermutung. Ich kann auch sagen, der Finanzbeamte Herr X hatte Geburtstag und mit den Kollegen gut gefeiert. Vielleicht ein Gläschen Sekt zuviel und ist dann bei der Prüfung meiner Steuererklärung versehentlich über die Tasten gestolpert und statt Daten neu Laden hat er sich gedacht, da stand doch 123.456, also tippte er diese Zahl manuell ein, obwohl dort vorher 123.465 stand. Alles nur Spekulation.

    Ich hatte auch scon so komische Erfahrungen mit dem Finanzamt. Ich füllte alles barv mit Elster aus, abgeschickt und im Bescheid wurden dann Zahlen geändert, ohne Erklärung. Ich kann mir das nur so vorstellen, daß jemand beim Finanzamt das Elsterformular ausdruckt und die Daten abtippt und sich dabei vertippt hat. Klar kann passieren. Doch als Laie ging ich immer davon aus, die Elster-Daten werden online weiterverarbeitet. Anscheind ähnlich wie die Bafög-Gescichte, die durch die Presse ging, daß die Anträge ausgedruckt werden und dann per Fax weitergeleitet werden. Vielleicht war auch an dem Tag zufällig die Leitung defekt und um gar nicht zu arbeiten, hat man schnell beschlossen, alles per Hand abzutippen. Nix muß, alles möglich.

    Heute waren bei mir in dieser Übersicht auch meine Versicherungen sichtbar. Allerdings teilweise ohne Werte, weil es Aktienfonds sind. Ich frage mich, für wen diese Übersicht gedacht ist. Die einen haben ihre Unterlagen griffbereit, brauchen diese Übersicht also nicht, und die anderen haben kein Interesse daran, also werden sich diese auch nicht die Übersicht anschauen. Also wer ist die Zielgruppe?

    Ich habe nochmal ein wenig herumgespielt. Mit einem anderen Weg komme ich weiter. Zuerst in der AusweisApp mit dem Personalausweis anmelden, dann die Anbieterliste in der App aufrufen und dort die Digitale Rentenübersicht auswählen. So klappt es bei mir.

    Na ja. das steht ja auch für ELektronische STeuerERklärung und nicht für DIgitale REntenübersicht.

    Ich habe geschrieben Elster wird auch für die Legitimation bei der Agentur für Arbeit verwendet, obwohl Steuererklärung auch nichts mit der Arbeitsagentur zu tun hat. Außerdem fällt mir noch ein, daß ich Elster auch für die Beantragung einer Behinderung verwendet habe, also zumindest bei uns in Nürnberg ging das.

    Bei mir erscheint nach Eingabe der PIN und die Weiterleitung die Fehlermeldung HTTP Status 500 - Internal Server Error.

    Was ich ärgerlich finde, warum man da wieder einen anderen Anmeldeweg gewählt hat. Beim Finanzamt und der Arbeitsagentur wird Elster verwendet. Hier wieder ein anderer Weg. Anscheinend strickt da jede, oderfast jede Behörde ihren eigenen Weg.

    Ein Punkt, zugegeben ein kleiner Punkt, können auch vermögenswirksame Leistungen sein, zumindest war es bei mir so. Kündigung mit Aufhebungsvertrag lief bei mir über zwei Kalenderjahre. Dadurch sank das zu versteuernde Einkommen und plötzlich lagen wir unter der Grenze für vermögensbildende Leistungen (40.000,- / 80.000,- Euro - Single / Verheiratete). Die Erhöhung der Grenze fand 2024 statt, also für meinen Kündigungszeitraum genau richtig - Glück gehabt. Bedingung ist natürlich, daß der Arbeitgeber die Zahlung der vermögenswirksamen Beiträge übernimmt.

    Das ist erfreulich. Dann kannst Du mir sicherlich erklären, wie das mit dem Zurückholen des Solis funktioniert.

    Ich bin überzeugt davon, daß das auch andere Foristen interessiert.

    :)

    Gerne, natürlich nur im groben Überblick,

    - erstens, möglichst alle steuerrelevanten Ausgaben auch angeben. Nach meiner Erfahrung sind die Kernthemen Werbungskosten, Krankheitskosten und Handwerkerrechnungen.

    - zweitens, sich mit dem Thema Steuer mal ein bischen beschäftigen; ein paar Bücher lesen oder auch im Internet nach Themen suchen.

    - und drittens, natürlich die Anlage KAP vollständig ausfüllen.

    Natürlich müssen gewisseEinkommensgrenzen unterschritten werden, um tatsächlich den Soli erstattet zu bekommen.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ThomasPfister da ganz im Stoff steht.

    Ich habe schon einige Steuererklärungen im Freundes- bzw. Verwandtenkreis erstellt. Außerdem bin ich ehrenamtlich in der Schuldnerberatung tätig.

    Aber zum eigentlichen Thema. Nach dem Eingangspost des Fragestellers bezweifel ich, daß er so adhoc überblicken kann, wie sich welche Beträge in seiner Steuererklärung auf das Ergebnis sprich Steuerlast auswirken. Einfach etwas weglassen in der Steuererklärung kann zu verhängnisvollen Ergebnissen führen. Mal ein paar Beispiele aus der Praxis:

    - weil es zu viele Arztrechnungen sind und weil es zu umständlich ist einfach ein paar weglassen. Mögliche Folge: Das Finanzamt erkennt von 5 nur 4 Rechnungen an und man verzichtet auch einen Teil des Abzugsbetrags. Hätte man alle 7 Rechnungen eingereicht, wären 6 anerkannt worden und man hätte den maximalen Betrag rausgeholt. Ähnliches Bequemlichkeitsdenken trifft für Handwerksrechnungen zu.

    - Vor Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Werbungskostenpauschale als zu niedrig angesehen und die Steuerbescheide wurden rückwirkend geändert. Plötzlich hatte man Anspruch auf die Förderung des vermögenswirksamen Sparens. Blöd nur, daß man es nie angegeben hat, weil es sich ja "sowieso nicht lohnt." Folge Diskussion mit dem Finanzamt. Gut, das Finanzamt war gnädig.

    - Noch ein Beispiel: Vor Jahren gab es noch die Bauförderung, die sich nach den letzten Steuerbescheiden richtete. Da gab es so Schlauköpfe, die ihre Steuererklärung nur so halbherzig gemacht hatten, weil "alles zu umständlich ist". Dann ist ihnen spontan eingefallen eine Immobilie zu kaufen und natürlich haben sie keine Förderung erhalten. Wenn ich mich recht erinnere, gab es als Förderung 8.000,- Euro verteilt über einige Jahre. Tja, 8.000,- Euro verschenkt.

    Mein Fazit: Lieber zuviel, als zuwenig angeben. Bezogen auf die KAP heißt daß, erstens, das Ausfüllen ist kinderleicht, einfach die Daten von der Bank übertragen, bei mehreren Banken natürlich Summen bilden. Zweitens, bei der Bank wurde schon die 25%-Steuer mit Soli und evt. Kirchensteuer berücksichtigt. Also das Steuermaximum. Es kann also nur weniger werden. Und nach dem ersten zu Post urteilen, weiß keiner wie hoch die weiteren Einkünfte sind. Vielleicht greift sogar die Günstigerprüfung.

    Und wenn ich dann solche Tipps lese "Im Eingangs geschilderten muss man natürlich keine Ankage KAP abgeben. Wozu auch?", kann ich nur sagen Vorsicht.

    Neben dem Thema Soli, gibt es noch das Thema ausländische Einkünfte. Auch aus meiner Erfahrung, viele sagen zwar, ich habe nix mit dem Auslang zu tun, doch siehe da, dann sind Fonds vohanden, die vielleicht nur mit einem kleinen Anteil auch im Ausland investiert sind.

    Der Fragesteller zahlt im schlechten gleich viel Steuer, im besten Fall sogar weniger.

    Im Finanztest Artikel vom 16.7.2025.

    „Bei gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanz­amt nämlich nur den Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Guthaben übrig bleibt – oft sogar nur die Hälfte davon, und zwar, wenn

    • der Vertrag vor der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und
    • das Kapital erst ab dem 60. oder – bei Verträgen ab 2012 – 62. Geburts­tag ausgezahlt wird. „

    Ach so. Das Halbeinkünfteverfahren ist eigentlich folgendes:

    "Das Halbeinkünfteverfahren war in Deutschland eine steuerliche Regelung, die von 2002 bis 2008 galt und in erster Linie dazu diente, die Doppelbesteuerung von Gewinnen aus Unternehmensbeteiligungen zu vermeiden. Für Privatanleger wurde es 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt." Quelle: google KI