Beiträge von hans2204

    Warum werden keine Express-Zertifikate bei der Sparkasse von Finanztip empfohlen? Ich habe jetzt schon 2 mal hintereinander positive Erfahrungen gemacht. Sie laufen maximal 5-6Jahre und ergeben jährlich ca. 4 bis 4,5% Zinsen. Auszahlung erfolg nach einem Schwellwert der jedes Jahr innerhalb der 5-6Jahre singt. Bei mir wurde schon 2 mal der Schwellwert nach einem Jahr erreicht und ich habe mein eingesetztes Kapital plus 4,5% Zinsen ausgezahlt bekommen.

    Wie beurteilt Finanztip diese Express-Zertifikate

    Das Risiko von Express-Zertifikaten ist ein anderes, als das einer normalen Anleihe oder eines Festgeldes über eine bestimmte Laufzeit. Die tatsächliche Laufzeit und die Rendite ist abhängig vom Kursverlauf eines Basiswertes (Aktie).
    Im schlimmsten Fall kann auch ein (Teil-)Verlust des eingesetzten Kapitals drohen. Weiterhin sind diese Anlagen in keiner Weise durch eine Einlagensicherung geschützt.

    Wenn es bei dir einige Male gut gegangen ist, dann freue dich, nimm aber nicht an, dass das immer so sein wird. Für das bisschen "Mehr" an Ertrag hast du ein überdurchschnittliches Risiko erworben.

    Wenn dieser ETF bei deinem neuen Broker (ING) nicht handelbar ist, dann gibt es zwei Lösungen:

    a:
    Du verkaufst diesen ETF bei dem alten Broker (Raisin) und nach dem erfolgten Verkauf beautragst du den Depotübertrag der "restlichen" Wertpapiere.

    b:
    Du schaust, ob für dieses Wertpapier ein anderer Broker den Handel anbietet und eröffnest dort ein Depot, wenn du diesen ETF unbedingt behalten möchtest.
    Ob du dann nur diesen ETF dorthin überträgst oder ob du dein gesamtes Depot an diesen Broker überträgst, überlasse ich deiner Phantasie.

    Kann manchmal schon in dieser Region liegen.

    ... was für eine Region meinst du ... ?


    Da kann man dann noch schnell 3 Steuererklärungen auf einmal einreichen, nur entsteht dann eben durch diese Zinszahlung die Pflichtveranlagung für dieses Jahr.

    Erträge sind IMMER in dem Jahr zu versteuern, in dem der Ertrag zugeflossen ist. Wenn du eine Steuererklärung für 3 Kalenderjahre einreichst, dann werden NIEMALS Erträge oder Aufwendungen in ein Kalenderjahr verschoben.

    Vom Finanzamt gezahlte Zinsen werden oftmals vergessen. Diese trägt das FA dann oftmals selber ein.

    Die Finanzamtzinsen sind jedoch ein häufiges Thema, dass oftmals vergessen wird, aber leicht von Amts Wegen korrigiert werden kann.

    Hier in dem Beitrag von Ogrun geht es um eine Zinsdifferenz in Höhe von EUR 1.231,00. Ich frage mich, welche Steuererstattung da zugrunde gelegen haben soll, um vom Finanzamt Zinsen in dieser Höhe zu bekommen.

    Ja, der / die zuständige Sachbearbeiter/in beim Finanzamt weiß es. Eine Nachfrage sollte zum gewünschten Erkenntnisgewinn führen.

    Das scheint mir die vernünftigste Lösung zu sein - schließlich machen wir hier kein Quiz.

    Vom Finanzamt gezahlte Zinsen werden oftmals vergessen. Diese trägt das FA dann oftmals selber ein.

    Ja, einverstanden, aber diese Zinsen fallen doch nicht in dieser Höhe an....

    An das Finanzamt werden nur Kapitalerträge gemeldet, die bei einer Bank freigestellt wurden. Kapitalerträge, bei denen "automatisch" Steuern einbehalten wurden, werden hingegen nicht gemeldet.
    Wenn du wissen willst, welche Kapitalerträge aufgrund deiner Freistellungsaufträge an das Finanzamt von den verschiedenen Banken gemeldet wurden, dann kannst du eine Auskunft darüber von Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Diese Auskunft kann man online anfragen und man erhält relativ zeitnah eine Aufstellung, welche Bank welche Zinserträge gemeldet hat.

    Hallo zusammen,
    wie an anderer Stelle bereits geschrieben möchte ich mein Depot von der DEKA zur DKB umziehen. Die DKB bietet ja an, den Umzug auszuführen. Meine Frage nun ist, wie handle ich es mit meinen Sparplänen im DEKA Depot? Sollte ich die vorher aussetzen oder ruhig weiterlaufen lassen. Würdet ihr alle ETFs umziehen oder nur die, die Ihr weiter halten wollt?

    Vielen Dank für eure Tipps.

    Bitte beachten - es können immer nur ganzzahlige Anteile von der DekaBank zur DKB übertragen werden. Die Bruchteile werden bei der DekaBank verkauft.

    Wenn du den übertragenen ETF bei der DKB fortführen möchtest, dann informiere dich zunächst über die möglichen Kosten für einen Sparplan dort.

    Das klingt so, als ob es auch ein Zweitwohnsitz sein könnte. Und das muss ja nicht unbedingt ein eigenes Haus bzw. Eine eigene Wohnung sein - oder?

    Das ist absolut richtig - es geht aber hier im Beitrag darum, wo die Steuerpflicht besteht. Die besteht immer an dem Ort, wo ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt (Erstwohnsitz) habe.
    Wenn der nicht in Deutschland ist, werde ich "Steuerausländer".

    Hinzu kommt: ich würde die Steuern ja "gerne" in D zahlen, aber Spanien hat einen Anspruch darauf. Und das habe nicht ich ausgehandelt, sondern D mit Spanien.

    Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen - bedeutet, dass du in Spanien mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig bist, aber die hier in Deutschland gezahlte Steuern werden in Spanien auf die dort zu entrichtende Steuer angerechnet.

    Gleiches gilt hier auch, wenn ich z.B. Dividende einer spanischen Aktie erhalte, dann werden die spanischen Quellensteuern auf meine in Deutschland zu entrichtende Kapitalertragsteuer angerechnet.

    Ich habe da nichts dergleichen gefunden, ChatGPT auch nicht und einen Verweis seitens der Bank auf die AGB gab es auch nicht.

    Vermutlich wurde die Kontoanlage online vorgenommen - da gibt es zum Abschluss einer Kontoanlage bei jeder onlineBank (ebenso bei anderen onlineVerträgen) immer noch mindestens ein Kontrollkästchen, das anzuklicken ist und mit dem man dann die Kontobedingungen, die AGB, das Widerrufsrecht und was sonst noch alles.... akzeptiert.

    Die Frage ist: Ist es nach EU Recht rechtens, einen Festgeldvertrag bei Umzug innethalb der EU zu kündigen?

    Das ist keine Frage des EU-Rechts, sondern es besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und (hier) der pbbBank Deutschland. In den Sonderbedingungen ist geregelt, dass ein Festgeldkonto nur für Kunden vorgesehen ist, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

    Es geht hier um das Thema "Steuerinländer" und "Steuerausländer".
    Als der Vertrag angelegt wurde, warst du "Steuerinländer" - durch einen Umzug in einen anderen Staat wirst du zum "Steuerausländer".

    Wenn man "Steuerausländer" ist oder wird, dann hat die Bank diverse Vorschriften einzuhalten und Prüfungen vorzunehmen, um zu verhindern, dass ein Kunde mal eben eine ausländische Adresse angibt, nur um der deutschen Abschlagsteuer zu entkommen.

    Diesen Verwaltungsakt will diese onlineBank aus Kostengründen nicht leisten und deshalb schreibt sie diesen Passus in ihre AGB.
    Bei einer Filialbank würde man so vermutlich so nicht handeln.

    Manche Antworten lauten jetzt hier so, "...na dann behalte doch eine Adresse in Deutschland, das merkt doch keiner ...
    Normalerweise melde ich die Veränderung des Wohnsitzes der örtlichen Behörde/Gemeinde und spätestens, wenn die Bank einen (neue) gültigen Legitimationsnachweis fordert, wird es auffallen.

    Auch hier hilft mal wieder der Blick in die AGB der betreffenden Bank, die dem Kunden vorschreibt, dass er jede Veränderung des Namens und der Adresse der Bank mitzuteilen hat.

    Das eigentliche Problem sind die Steuerbehörden der betreffenden Länder. Teile ich die Änderung des Wohnsitzes der deutschen Bank nicht mit, stellt sie eine Steuerbescheinigung mit einer deutschen Adresse aus. Die Anrechnung der deutschen Steuer in Spanien wird damit nicht funktionieren.

    Ein möglicherweise noch erteilter Freibetrag (mit der deutschen Adresse) wäre darüber hinaus "Steuerbetrug", denn der Freibetrag steht nur "Steuerinländern" zu.

    Gibt man in Spanien dann seine Kapitaleinkünfte nicht ordnungsgemäß an, könnte es in dem neuen Wohnsitzland erhebliche Probleme geben, die man nicht haben möchte ...

    hans2204 Das mit der Steuer ist mir bekannt. Die Frage ist: Ist es rechtens seitens der Bank jemandem den Vertrag zu kündigen, weil er innerhalb der EU umzieht? Gibt es da nicht so einen Freizügigkeitsparagraphen?

    Ja, sie darf, denn in den AGB der betreffenden Bank steht etwas zu diesem Thema.

    Sonderbedingungen für EUR-Festgeld
    Kontoinhaber können nur natürliche Personen sein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

    Die Bedingungen wurden mit der Kontoanlage akzeptiert.


    Aber noch eine Frage: Warum gibt es diesen Beitrag doppelt im Forum ?

    Sehr geehrter Herr ****, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten Sie darüber informieren, dass bei einem Umzug nach Spanien die Anlage leider nicht weitergeführt werden kann. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Privatkunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Daher können wir Ihr Konto nicht aufrechterhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und stehen Ihnen für weitere Fragen oder Informationen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis....

    Viele Banken akzeptieren keine Konten von Personen mit ausländischem Wohnsitz - dass aber ein laufender 10-jähriger Sparbrief zwangsweise aufgelöst wird, höre ich zum ersten Mal.

    In Spanien müsste ich 21% Steuern zahlen. In D nichts mehr.

    Von der deutschen Zinsabschlagsteuer sind alle Personen befreit, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    Das bedeutet jedoch nicht, dass Erträge, die in Deutschland erzielt werden, grundsätzlich steuerfrei sind. Es gelten die steuerlichen Bestimmungen des jeweiligen Heimatland (Land des dauerhaften Wohnsitzes).

    In Spanien sind -wie in den meisten Länder- Kapitalerträge z.B. Einnahmen aus Sparkonten, Festgelder, Anleihen und anderen festverzinsten Anlagen steuerpflichtig. Ob die Erträge nun im Inland (Spanien) oder im Ausland erwirtschaftet wurden ist gleichgültig.
    In Spanien ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, d. h. alle Kapitalerträge werden gemeldet. Es gibt einen europaweiten Datenaustausch der Finanzbehörden.

    Ein NEUkunde ist ein Kunde, der bislang kein Konto bei der Bank hatte.


    Damit erklärt sich eigentlich schon die Frage. Altes Konto auflösen und eine Weile warten, bis man wieder als Neukunde angenommen wird.
    Bei manchen Banken sind das 6 Monate, manchmal 1 Jahr oder welcher Zeitraum auch immer.
    Die Bedingungen findet man meistens in den Angebotsunterlagen, wenn es eine neue Aktion bei einer Bank gibt.

    BBVA mit 3% auf dem Girokonto. Inzwischen leider nur noch für 6 (statt 12) Monate. Habe ich als Ablösung für Wüstenrot genommen. Die Anmeldung war schnell und problemlos. Ansonsten lohnt sich Tages-/Festgeld aktuell nicht mehr. Nach Abzug von Steuern und Inflation kann man gerade noch den Werterhalt schaffen.

    Stimmt, das ist schon ein gutes Angebot,

    Aber.... versendet die BBVA papierhafte Kontoauszüge und kann man per Fax oder Brief kommunizieren, so wie von BauerKarl gewünscht?

    Immerhin gibt hier jemand quasi-Dollars heraus, die gleichwertig sein wollen/sollen - und zwar zusätzlich zu den Dollars, die schon im Umlauf sind.

    Ein StableCoin auf den USD ist durch die gleiche Menge von "echten" USD gedeckt - da werden keine zusätzlichen USD geschaffen.
    Die solche "Währung" wird in Umlauf gebracht und gleichzeitig wird der Gegenwert in USD entweder in Tagesgeld oder in kurzlaufenden USD Anleihen angelegt. Der Vorteil einer solchen "Währung" ist eben, dass du sie schnell von A an B über Ländergrenzen hinweg übertragen kannst. Das ist mit der "echten" Währung so häufig nicht möglich.

    Die Reserven zur Deckung von einem StableCoins (USD Coin -USDC-) waren z.B. Ende 2024 zu 10% in Cash und zu 90% in kurzfristigen US-Staatsanleihen angelegt.

    Guten Tag,

    nachdem ich mit der Norisbank :thumbdown: Extremes erlebt habe und diese über Wochen nicht in der Lage war das Konto online funktional zu bringen, überlegen wir jetzt ob es Banken gibt bei denen man per Post Kontoauszüge bekommt und per Fax oder Brief die Auszahlung bei FK des FG auf das Verrechnungskonto anstösst ? Bei FG haben wir ja eh fast keine Bewegungen während der Laufzeit.:?:

    Back to the roots....

    Was bitte ist ein FAX ...? Wo gibt es das überhaupt noch...? Wer hat soetwas noch .... ?

    Selbst bei Filialbanken hat man Probleme für Festgelder oder sonstige Konten einen Kontoauszug in einem Briefumschlag mit der Post zu bekommen. Selbst der "Rote Riese" (Sparkasse) verweist auf das onlinePostfach, anderenfalls werden Kosten für einen "normalen" Postversand in Rechnung gestellt. Ob sich das dann bei den angebotenen Festgeldzinsen (meist so 0,xx%) dann noch lohnt?

    Registrierung war in zwei Minuten erledigt (mit Wero App und Postbank).

    Sehr ansprechende Benutzeroberfläche.

    Damit kann man auch super die Miete überweisen, Geld von Freunden einsammeln, auf Flohmärkten kaufen oder verkaufen oder die Hausangestellte bezahlen. Ich finde es super!

    Schön - funktioniert aber nur, wenn beide Parteien (Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger) mitmachen und bei Wero registriert sind.

    Ich glaube kaum, dass mein Vermieter da mitspielt ....

    Wo kostet der jetzt mehr, als ungehedgt? TER 0,17 hat er. Es gibt auch 0,2, 0,12. Er bewegt sich da relativ neutral im Rahmen dessen, was ungehegte an Gebühren haben. Sonst hätte ich das auch nicht gemacht, wenn die Gebühren dtl. höher wären.

    Ich habe das Gefühl, dass du nicht verstanden hast, warum eine Währungsabsicherung etwas kostet.
    Die Kosten für eine Währungssicherung in die eine oder andere Richtung wirst in der TER nicht finden können - diese "Versicherung" kostet ganz einfach Rendite. Wenn du zwei Fonds mit den gleichen Anlagekriterien miteinander vergleichst, dann wirst du den Unterschied in der Rendite feststellen.

    Ich versuche das einmal an einem sehr simplen Beispiel zu erklären:
    A:
    Du kaufst die Aktie XYZ und machst gar nichts. Dann ist der Kursgewinn zu 100% dein Ertrag.

    B:
    Du kaufst die Aktie XYZ und versicherst dich gegen einen Kursverlust. Dazu kannst du z.B. eine Verkaufsoption erwerben, die du dann ausübst, wenn der Kurs deiner Aktie entsprechende Verluste aufweist. Steigt die Aktie entgegen deiner Befürchtung, dann verfällt deine Option wertlos.
    Du hast einen Kursgewinn von beispielhaften X % - die Kosten für die (wertlos verfallene) Verkaufsoption schmälern jedoch deinen Gewinn.
    Du hast also weniger Ertrag als im ersten Beispiel, bei dem du nichts absicherst.