Beiträge von Bruce800

    Hallo zusammen,

    ich würde auch noch gerne meine 5 Cent dazugeben und bin gespannt auf eure Meinung.

    Ich plane den Aufbau eines langfristigen ETF (Spar-) Portfolios und stehe vor folgender Entscheidung:

    Variante A:

    ISINNameAnteil
    IE0003XJA0J9 Amundi Prime All Country World100%

    Vorteil:

    - Maximal einfach

    - vordergründig breite Streuung

    - automatisches Rebalancing

    - sehr kostengünstig mit 0,07% TER

    Nachteil:

    - USA Anteil > 60% und sehr kopflastig mit Tech Werten

    - Emerging Markets mit < 10% unterrepräsentiert

    Variante B:

    ISINNameAnteil
    IE0006WW1TQ4Xtrackers MSCI World ex USA60%
    IE00BJ0KDR00Xtrackers MSCI USA20%
    IE00BTJRMP35Xtrackers MSCI Emerging Markets20%

    Vorteil:

    - ausgewogene Streuung, insbesondere Begrenzung USA Anteil auf 20%

    Nachteil:

    - etwas komplexer

    - erhöhte Transaktionskosten

    - manuelles Rebalancing notwendig (durch Anpassung der Sparraten)

    Einzelne Sparten / Nischen wie Small Caps, Branchen möchte ich nicht besparen. Aufgrund des sehr langfristigen Anlagehorizonts auch keine Bonds etc.

    Was ist eure Meinung?

    Erstaunlich, das war mir ebenfalls so noch nicht klar. Allerdings würde ich die Erträge meiner Kinder auch nicht anfassen, dann würde ja das Depot und dessen erzieherische Wirkung (Umgang mit Geld, Zukunftsplanung) auch nicht wirklich Sinn machen.

    Verständlich. Ich möchte auch nicht rangehen, sondern nur bei außergewöhnlichen Belastungen die Möglichkeit haben

    Alles Gute dafür! Kinderdepots sind bei heutigen Neu-Eltern ziemlich Mode geworden.

    Dabei sind Gesundheit und Wohlergehen des Kindes wichtiger als die Steuer.

    Danke! Ich stimme der Aussage voll und ganz zu. Ich wüsste allerdings nicht, warum sich Gesundheit, Wohlergehen und eine gute finanzielle Vorsorge gegenseitig ausschließen sollten.

    Eigentlich nicht.


    Bist Du wohlhabend genug, Deinem ungeborenen Kind schon bei dessen Geburt hinreichend viel Geld zu schenken, daß es die Steuer- (besser: die Krankenkassen-)Grenzen ausloten kann? Bist Du auch gelassen genug, Deinem Kind mit 18 die Hoheit über dieses Depot zu überlassen - oder fragst Du in 17 Jahren dann, wie Du das Depot so vernageln kannst, daß Dein Kind nicht dran kann?

    Gibt es hierzu auch eine Begründung?

    Bei einem thesaurierenden ETF würde mE lediglich die Vorabpauschale steuerlich angerechnet und man würde die steuerliche Belastung auf die höheren Kursgewinne (durch die thesaurierten Dividenden) in die Zukunft verschieben. Klar, man könnte auch immer mal wieder verkaufen und wieder anlegen, um die steuerlichen Freibeträge auszuschöpfen, aber dann hat man ja wieder Transaktionskosten ("Hin und her macht Taschen leer").

    Und ja, die maximalen Einkünfte für die Krankenkasse kann man abpassen und ich habe genug Vertrauen in die Familie, so dass das Geld nicht mit dem 18. Geburtstag verprasst wird. Bei einer 5% Dividendenrendite müssten etwa 140k investiert sein, bevor man aus der Familienversicherung fliegt, davon sind wir weit entfernt.

    Klare Antwort auf diese Frage: Überhaupt nicht. Alltagsausgaben des Kindes fallen unter die elterliche Unterhaltspflicht.

    Gibt es dazu noch eine abweichende Meinung?

    In einem WiWo Artikel aus dem vergangenen Jahr habe ich folgende Formulierung gelesen:

    "So dürfen Eltern mit dem Geld [Anm. des Kindes] auch nicht beliebige Ausgaben für das Kind bestreiten, etwa für die Kinderzimmerausstattung oder die Klassenfahrt. Solche Kosten sind von den Unterhaltspflichten abgedeckt [...]. Nur laufende Einkünfte aus dem Vermögen des Kindes dürfen sie nutzen, um damit Ausgaben für das Kind zu finanzieren"

    Ich vermute es gibt also in der Rechtsprechung einen feinen, aber kleinen Unterschied zwischen laufenden Einkünften und Kapital.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage hinsichtlich eines geplanten Kinderdepots und der möglichen Ertragsverwendung.

    Meine Frau und ich erwarten dieses Jahr Nachwuchs und planen ein Kinderdepot bei der DKB oder ING zu eröffnen.

    Ziel der Mission ist es, unserem Sohn langfristig Geld anzulegen und natürlich auch seine ab Geburt bestehenden steuerlichen Freigrenzen auszunutzen.

    Ich präferiere daher den Übertrag einer Dividenden-ETF Position aus meinem eigenen Depot in das Depot meines Sohnes.

    Ein ausschüttender Dividenden-ETF scheint mir besonders geeignet, um die steuerlichen Freibeträge unter Berücksichtigung einer NV-Bescheinigung auszunutzen.

    Meine Frage zielt nun hinsichtlich der möglichen Ertragsverwendung ab:

    Kann ich im Laufe der Zeit Teile der Kapitalerträge (nicht das Kapital an sich) für Ausgaben des Kindes verwenden oder gibt es hier steuerliche Risiken zu beachten? Aus meiner Sicht gibt es einen Unterschied im Umgang zwischen Kapitalstamm und Kapitalerträgen.

    Um es klar deutlich zu machen: Ich plane nicht die Erträge für kindesfremde Zwecke zu missbrauchen und ein Steuersparmodell für mich zu generieren, sondern frage inwiefern Kapitalerträge auch für Alltagsausgaben des Kindes verwendet werden können.

    Danke euch vorab!

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie Stefan:

    - verheiratet, keine Kinder

    - geschätztes Bruttoeinkommen Mann 2024: 165k aus nicht-selbstständiger Tätigkeit

    - geschätztes Bruttoeinkommen Frau 2024: 35k aus nicht-selbstständiger Tätigkeit; 30k Gewinn aus selbständiger Tätigkeit

    - somit geschätztes Gesamt-Bruttoeinkommen Ehepaar 2024: 230k

    - Gemäß Rechner des Bundesfinanzministeriums werden wir daher ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 200k erwarten und somit keinen Anspruch auf das Elterngeld mehr haben bei Geburt nach dem 01.04.2025 (Parameter: kinderlos, Zusatzbeitrag KK 1,7%).

    Wir erwarten nun Nachwuchs nach dem 01.04.2025 und überlegen wie vorzugehen ist, um finanziell keine Nachteile aus der Neuregelung zum Elterngeld zu bekommen. Bitte keine moralischen Appelle, wir können rechnen und auch für uns sind 21k (12x1.8k) kein Pappenstiel.

    Wir haben nun folgende Idee:

    - Abschluss einer fondsbasierten Rürup Basisrente ohne Garantie (MSCI World) mit verhältnismäßig niedrigen Effektivkosten von ca. 0,6% p.a. mit einer Einmalzahlung von etwa 25k

    - Dadurch Senkung unseres zu versteuernden Einkommens auf die relevante Schwelle bei gleichzeitiger Altersvorsorge für meine Frau

    Folgende Fragen dazu:

    - Kann meine Frau bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung meine "freien" und abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nutzen? Anders gefragt: Kann auch bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung nur jeder Ehepartner für sich die Vorsorgeaufwendungen von 27.566 EUR geltend machen?

    - Um sicher zu gehen: Lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung sind von den 27.566 EUR Vorsorgeaufwendungen abzuziehen, korrekt? Die Arbeitgeberbeiträge bleiben unberücksichtigt? (wichtig für die Berechnung der "freien" Vorsorgeaufwendungen)

    - Bei einer Einzahlung in die Rürup Rente von 25k in 2024 erwarte ich bei einem Grenzsteuersatz von 42% eine Steuerrückerstattung von 10,5k, korrekt?

    - Gibt es sonst aus eurer Sicht etwas, was ich nicht durchdacht habe?

    Vielen Dank vorab für eure (konstruktive) Rückmeldung.