Beiträge von Nick2

    Ich habe zu meinem letzten Post hier wegen einer möglichen Kündigung und somit schädlichen Verwendung noch eine ergänzende Frage, vielleicht kann die hier auch jemand beantworten:

    Ich habe hier gelernt, dass ich, wenn ich statt komplett zu kündigen 100% des ungeförderten Kapitals und zusätzlich 30% des geförderten zum Beginn der Auszahlphase entnehme, diese Beträge brutto ausgezahlt bekomme und die steuerliche Belastung erst im Folgejahr über die Steuererklärung erfolgt.

    Ist das bei schädlicher Verwendung durch Komplettkündigung auch so, dass brutto ausgezahlt würde, also vom Gesamtkapital „nur“ die Förderung in Form der erhaltenen Zulagen und Steuerermäßigungen abgezogen und der Rest zunächst komplett brutto ausgezahlt wird?

    Wie liefe so eine Kündigung eigentlich praktisch ab? Da ergibt sich ja schon noch die eine und andere Frage im Vorfeld, finde ich.

    Wenn ich der DWS nun die Kündigung schriftlich per E-Mail mitteile, mit welchen Kursen rechnen die dann ab, also wie schnell wird das umgesetzt und wann wird der Fondsbestand verkauft? Ist ja nicht so ganz unwichtig zu wissen.

    Und wie läuft das mit den erhaltenen Steuerermäßigungen ab? Wird deren Summe zusammen mit den Zulagen seitens der DWS nach Mitteilung der ZfA einfach vom vorhandenen Wert abgezogen und gut ist, das war’s oder werden sämtliche betreffende Steuerbescheide in denen die Steuerermäßigungen über die gewährten Zulagen hinaus zum Tragen kamen wieder neu aufgerollt und damit um den neuen Tatbestand der schädlichen Verwendung korrigiert? Weiß das hier vielleicht jemand oder kann dazu eventuell sogar aus eigener Erfahrung berichten, wie das in der Praxis tatsächlich abläuft? Das wäre natürlich klasse!

    Also eher wenig, mit den Steuervorteilen max. 10K. Bedenke, dass über 25 % deines Vermögens in die Verrentung gehen und statistisch futsch sind (ein heute 60jähriger z. B. wird ca. 82 Jahre alt). Mache mind. Variante 4. Ich würde kündigen. Die Steuerlast wäre geringer, wie der Verrentungsbetrag. Gebe das Geld lieber jetzt dem Finanzamt wie später der Versicherung und du hast ca. 50k sofort und kannst damit machen was du willst. Der Verrentungsbetrag kann grundsätzlich auch nicht vererbt werden.

    Nachdem ich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen am 26.2. abends per Kontaktformular um eine Auskunft über die in meinem Riestervertrag vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen gebeten habe, war der Brief mit einer klaren, tabellarischen Übersicht inklusive aller Zahlen bis einschließlich 2023 und Stand 2.3.2025 in meinem Briefkasten. Das hat sehr gut geklappt und kann ich so jedem empfehlen!

    Nun zu den Fakten: In Summe habe ich demnach bislang Förderung i.H.v. 8.123,74€ im Vertrag.

    Jetzt muss ich entscheiden, was ich mit dem Vertrag mache, denn die Auszahlphase steht kurz bevor und könnte ab Mai beginnen. Muss daher der DWS auch bis Ende März antworten. Im Moment neige ich zur Variante 4, die ich in meinem Eingangspost beschrieben habe. Darin und im weiteren Verlauf dieses Threads sind bereits viele Daten, Zahlen und Fakten genannt.

    Mit einer Kündigung des Vertrages tue ich mich momentan noch schwer, weil dann zusätzlich auch der Zugewinn im Vertrag über die Förderung hinaus dem persönlichen Steuersatz unterliegen würde und einiges an Steuerabzug zur Folge hätte, auch wenn sich der Steuersatz derzeit wohl im unteren bis dann allerdings - inklusive der zu versteuernden Erträge aus diesem Riestervertrag bei möglicherweise Kündigung - mittleren Bereich befindet.

    Wie ist nun eure Einschätzung zu dem Ganzen bei Betrachtung aller vorliegenden Faktoren?

    Vielen Dank Fred_ !

    Wurden die beiden Entnahmen hinsichtlich Sozialversicherung (KV/PV) irgendwie verbeitragt?

    Und wie sieht es mit der Verbeitragung der anschließenden monatlichen Rente aus?

    Noch eine Frage zum Alter bei Entnahme aus dem nicht geförderten Vermögen: Ich werde Mitte April d.J. 60 Jahre. Die Auszahlungsphase soll dann am 1.5. beginnen, schreibt die DWS. Allerdings muss diese Entnahme im Gegensatz zu den bis zu 30% schon vor der Auszahlungsphase erfolgen. Hinsichtlich der natürlich von mir gewünschten, nur hälftigen Differenzbesteuerung ist es aber wichtig, dass der 60. Geburtstag vor der Entnahme liegt, damit das auch so klappt mit der geringeren Steuer. Also erst Geburtstag, dann Entnahme von bis zu 100% des ungeförderten Vermögens und erst dann Beginn der eigentlichen Auszahlphase mit einmalig bis zu 30% des geförderten Vermögens am Anfang und anschließender, monatlicher Verrentung vom Rest. Hast du damit Erfahrung, ob darauf seitens der DWS zwingend geachtet wird oder spielte das bei dir keine Rolle, weil du zu dem Zeitpunkt ohnehin schon älter als 60 warst?

    Du bekommst die 30% und die ungeförderten Einzahlungen brutto ausgezahlt. Die werden erst mit der folgenden Steuererklärung versteuert. Dann hast du alles cash und kannst es in die DRV einzahlen. Und dann im Folgejahr wird dann (zusammen)gerechnet (quasi: RiesterEntnahme-Rentennachzahlung = Null 8) ).

    So hatte ich es gemacht.

    Fred_ Danke, das war mir bisher nicht bekannt, dass hier tatsächlich brutto ausgezahlt wird und dann auch noch beides. Wie wurden denn die beiden Entnahmen im Anschluss nachversteuert?

    Nach meinem bisherigen Verständnis müsste es doch so sein, dass bei der Entnahme von bis zu 100% der ungeförderten Zahlungen nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen den betreffenden, eingezahlten Beiträgen und den diesbezüglichen, ausgezahlten Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz, der für das Jahr der Auszahlung vom Finanzamt im Folgejahr ermittelt wird, zu versteuern sein. Ist das richtig?

    Was mir auch noch unklar ist, ob die darüber hinaus bis zu 30% entnehmbaren Mittel des gebildeten Kapitals zum Beginn der Auszahlungsphase vom Finanzamt im Rahmen des anschließenden Steuerbescheides mit der Fünftelregelung versteuert wird. Kannst du dazu etwas sagen?

    Saarlaender da du den zweiten Teil meines Beitrags oben, wie du anmerkst, bisher nicht so richtig verstanden hast, schreibe ich dir hier nachträglich einmal rein, was im Schreiben der DWS dazu steht, ich zitiere:

    „Wichtiger Hinweis! Wenn Sie zum Ende der Ansparphase die Option TEILENTNAHME AUS UNGEFÖRDERTEM KAPITAL wählen, dann kann es passieren, dass Sie auch Eigenbeiträge entnehmen, auf die noch keine Zulagen gezahlt wurden. In diesem Fall erhalten Sie für dieses im Moment der Entnahme noch ungeförderte Kapital keine staatliche Zulage bzw. Sonderausgabenabzug mehr. Offene Zulagenmeldungen werden storniert. Bitte bedenken Sie das bei Ihrer Entscheidung und entnehmen Sie ggf. weniger Kapital.“ Zitatende.

    Nimmst du dir mal deinen Steuerbescheid und da steht über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung (§10a Abs.4 EStG) . Die Zulagen werden von der Steuerermäßigung abgezogen.

    Die Kinderzulagen bezogen sich auf den Riestervertrag meiner Schwester die nur minimal einbezahlt hat um die Kinderzulagen abzugreifen. Völlig andere Vorraussetzungen wie bei dir.

    Okay, dann ist mir das klar. Dachte, du beziehst dich mit deinem kompletten Post auf den Vertrag deiner Schwester.

    Der Inhalt des ersten Absatzes deines hier von mir zitierten Beitrags ist mir bekannt.

    Du schreibst in diesem Post oben von Kinderzulagen und ziehst unten dann den Betrag der Grundzulage (175) ab? Da stimmt doch was nicht?

    Deine Rechnung wird nicht aufgehen. Warum? Du rechnest hier mit 29k. Die wird es hier aber nicht geben, denn die sind brutto und nicht netto, also nicht nach Steuern und somit hättest du - oder hier ich - deutlich weniger cash zur Verfügung, um damit ggf. Rentenpunkte zu kaufen. Es wird also in keinem Fall zu 101 + 91 kommen, sondern zu einem mehr oder weniger (je nach persönlichem Steuersatz) geringeren Ergebnis, das dann unter 173 liegen wird.

    Hallo Saarlaender, diese Summe erklärt sich aus zwei Dingen. Zum einen habe ich zwar nicht durchgängig, aber über viele Jahre in monatlichen Raten den Höchstbetrag i.H.v. 2.100€ p.a. gezahlt und die Grundförderung von 175€ dabei außen vor gelassen, zum anderen sind darin auch noch Beträge enthalten, die zwar förderfähig sind, wo das Timelag zwischen betreffendem Jahresende, diesbezüglicher Beantragung der Zulage trotz Dauerzulagenantrag und tatsächlicher Gewährung und Gutschrift der Zulage im Vertrag das Bild verzerrt, dort also deshalb zumindest übergangsweise Beträge ausgewiesen werden, die da eigentlich nicht hingehören, sondern auf die andere Seite der geförderten Betragssumme. Ist insofern auch nicht ganz ungefährlich, weil die Gefahr besteht, dass man durch die ja mögliche, einmalige Entnahme von bis zu 100% des ungeförderten Betrages vor Beginn der Auszahlungsphase zu viel entnimmt, was dann dazu führt, dass dadurch Förderungen in Form von Zulagen und/oder Steuerermäßigungen zurück gerechnet bzw. nicht mehr gewährt werden.

    @all so schlecht, wie einige ihn hier sehen oder rechnen wollen, ist mein Fondssparplan im Riestervertrag bis zur nun anstehenden Auszahlphase nicht gelaufen, im Gegenteil. Von den manchmal in dem Zusammenhang zu lesenden Horrorgeschichten, dass z.B. die Quote Aktien/Renten oft, lange oder durchgehend nicht passte oder irgendwelche irrsinnigen Umschichtungen vorgenommen wurden, bin ich komplett verschont geblieben und damit ziemlich zufrieden, wenn ich sehe, wie hoch die Summe des durch mich eingebrachten Eigenbeitrags (rd. 40k) im Verhältnis zur jetzigen Gesamtsumme (70k) ausfällt. Des Weiteren kann man nicht, wie einige es hier durchgängig zum Thema Riester tun, ein durchweg reines Aktieninvestment z.B. in Form von irgendwelchen ETFs, Direktaktienanlagen oder reinen Aktienfonds damit in der Performance vergleichen, da in diesem und wohl auch allen anderen Riesterfondssparplänen niemals eine 100%ige Aktienquote existiert hat. Und wer das im Nachhinein bemängelt oder sich beklagt, der hat das Produkt nicht verstanden. Man vergleicht dabei nämlich die berühmten Äpfel mit Birnen.

    Was mich allerdings in der Tat sofort gestört hat, als ich den Brief von der DWS aufgrund der anstehenden Auszahlphase bekommen habe, sind die Zahlen des zweiten Teils dieses Riestervertrages, also die Zahlen der Leibrente und die dafür errechneten Prämien. Das haut schon rein und ist auch tatsächlich nicht schön. Aber gut, das ist Teil des Ganzen und ich saß bei der Unterschrift des Vertrages mit am Tisch, auch wenn die Zahlen zur Leibrente aufgrund anderer Voraussetzungen damals noch anders, nämlich humaner und in einem vernünftigeren Verhältnis waren. Auch diesbezüglich haben sich die Zeiten geändert.

    Hornie du schreibst, wenn ich „auf eine Rente zur Altersversorgung angewiesen bin, würdest du Variante 4 wählen“. Ist das ein Schreibfehler, denn in der Variante ist die mtl. Rente am geringsten?

    An dieser Stelle ergänzend noch der Hinweis für mögliche Empfehlungen von eurer Seite in dieser Sache, dass ich nicht auf eine Rentenzahlung aus diesem Vertrag angewiesen bin. Mein oberstes Ziel ist es, nun am sinnvollsten mit diesem existierenden Riestervertrag umzugehen, vor allem was Steuer (Fragen 2-4), Verbeitragung (Frage 5), Verwendungsmöglichkeiten (auch, aber nicht nur bei Tod/vererbbare Masse) und künftige Rendite daraus angeht. Grundsätzlich bin ich diesbezüglich offen und zu allen Schandtaten bereit, wenn es Sinn macht und überzeugt.

    Die Anfrage an die ZfA wegen Berechnung bei förderschädlicher Verwendung etc. gebe ich prophylaktisch heute mal auf den Weg. Wie lange muss man da wohl aktuell auf Antwort warten, geht so etwas schnell? Denn „mein“ Auszahlungszeitpunkt ist ja schon bald (1.5.) und ich muss der DWS ggf. noch eine kurzfristige Rückmeldung (bis 1.4.) hinsichtlich der gewünschten Variante geben.

    Mein letzter Berührungspunkt mit der ZfA war nämlich nicht so toll. Da musste ich meine Zulageberechtigung nur von unmittelbar auf mittelbar ab dem Jahr 2022 geändert haben und die mir daraus für das Jahr 2022 fehlende Grundzulage i.H.v. 175€ gleichzeitig beanstanden und anfordern und das hat dann ca. 7 Monate bis zur endgültigen Klärung gedauert. Ging aber nur so „schnell“, weil ich mich Anfang diesen Jahres selber nochmal etwas intensiver dahinter geklemmt habe, weil der Vertrag nun bald fällig wird und ich das mit der Verbuchung gerne vorher geklärt haben wollte.

    Wie sieht’s denn konkret aus hinsichtlich meiner Fragen 2-4 bezüglich der Besteuerung, kann hier dazu jemand eine verlässliche Aussage treffen?

    Und was ist mit meiner Frage 5 zur möglicherweise Verbeitragung in der SV und das dann auf die verschiedenen, von mir oben auch beschriebenen und zur Wahl stehenden Varianten bezogen, findet Verbeitragung statt und gibts da Unterschiede je nach Variante?

    Wanderslust: Danke auch dir für deine Antwort auf meinen Post, aus der ich ein paar brauchbare Anregungen ableiten und drüber nachdenken kann. Leider muss ich dir jedoch die Hoffnung auf künftige Überschüsse und Erträge nehmen. Die von mir oben genannten Zahlen sind brandaktuell von der DWS auf den tatsächlichen Stand per 19.2. mit Bezug auf das Ist-Fondsvermögen in genannter Höhe hochgerechnet. Da ist nichts mit „jetzt nur Garantiewerte und vielleicht dann doch noch höher“ zu erwarten. Denn der Auszahlungszeitpunkt steht kurz bevor (1.5.) und im April, also kurz vor Beginn der Auszahlung, wird laut Schreiben der DWS das komplette Fondsvermögen in einen Geldmarktfonds der DWS umgeschichtet, alles! Woher sollen dann noch großartige Erträge erwirtschaftet werden? Da kommt nichts mehr. Und die anschließende Leibrente beginnt, wenn überhaupt für mich, erst mit 85 und das Konsortium wird einen Teufel tun, in der Zwischenzeit viel mit dem Geld aus meiner Prämie für meine Leibrente zu erwirtschaften. Ich erwarte das jedenfalls nicht.

    Danke für die hier mehrfach geäußerte Anteilnahme. Die hilft mir nur nicht weiter bei den oben in meinem Eingangspost gestellten Fragen. Auch mit den staunenden Kommentaren, die bisher zu meinem Beitrag abgegeben wurden, komme ich leider nicht weiter und das was Horst Talski bis hierhin geschrieben hat, war mir auch vorher alles schon klar. Sorry!

    Kann aber konkret zu den einzelnen Fragen hier jemand etwas Brauchbares mitteilen? Würde mich freuen! Dann kann ich das im Herzen bewegen und hätte dann ein paar Entscheidungshilfen.

    Gruß, Nick

    PS: Tomarcy auf deine obige Frage zur Versicherung, die hinter der Leibrente ab Alter 85 steckt: „Versicherungs- und Vertragspartner der DWS Investment GmbH für die Leibrente ist derzeit ein Konsortium bestehend aus vier Gesellschaften unter Führung der Generali Deutschland LV AG und den Konsorten Alte Leipziger LV aG., Life Style Protection LV AG und Stuttgarter LV aG. Da ist nichts für den Riestersparer auszuwählen oder hinsichtlich verschiedener Angebote zu vergleichen, alles vertraglich geregelt und festgezurrt.

    Hallo zusammen,

    kürzlich habe ich ein Schreiben von meinem Vertragspartner, der DWS, zu meinem Riestervertrag „DWS Top Rente Dynamik“ erhalten, weil ich ihn zum 1. Mai d.J. erstmals zur Auszahlung abrufen kann, da ich im April vorher 60 Jahre alt werde. Das ist das damals vertraglich vereinbarte, früheste Abrufdatum. Stand 19.2. betrug das Fondsvermögen 70.333,05€.

    Nun gibt es verschiedene Varianten zum Auszahlungsbeginn:

    1) vollständigen Verrentung (mtl. 173,10) bis zum 85. LJ des nach Abzug der Versicherungsprämie i.H.v. 18.404,04€ für die vorgesehene Leibrente ab 85 übrigbleibenden Betrages oder

    2) zusätzlich zur verpflichtenden Leibrentenprämie eine vorherige Entnahme aus dem Fondsvermögen von bis zu 100% des ungeförderten Kapitals (11.950,41€), das sich angeblich derzeit im Vertrag befindet und deshalb dann natürlich auch entsprechend weniger monatlicher Rente (143,69€), aber auch gleichzeitig einer geringeren LR-Prämie (15.276,98€) oder

    Variante 3) nur Entnahme von bis zu 30% (zur Zeit 21.099,92€) des gebildeten, derzeit vorhandenen Fondsvermögens (70.333,05€) und einem dann errechneten, erforderlichen Leibrentenanteils von 12.882,83€ und einer mtl. Rente von 121,17€ oder abschließend

    Variante 4) sowohl Entnahme von bis zu 100% des ungeförderten Kapitals (11.950,41€) als auch zusätzlich eine einmalige Entnahme von bis zu 30% des gebildeten Kapitals (derzeit 17.514,79€), wodurch auch die Prämie für die Leibrente nochmals deutlich absinken würde (10.693,88€), die mtl. Rentenzahlung allerdings auch auf dann mtl. 100,58€.

    Des Weiteren besteht als 5. Variante die Möglichkeit der Verschiebung der Auszahlungsphase bis (ich glaube) maximal 67 Jahre oder halt irgendwo zwischen 60 und 67 Jahre. Dazu muss man allerdings wissen, dass das bei diesem Vertrag dahinter liegende Modell so funktioniert , dass mit zunehmendem Alter der Aktienanteil gemanagt zugunsten eines immer weiter zunehmenden Rentenanteils abnimmt. D.h. er ist derzeit aufgrund des quasi bevorstehenden, möglichen Auszahlungsbeginns schon gering und würde bei Auszahlung aufgrund der anstehenden Rentenzahlungen komplett zugunsten einer Umschichtung in einen Geldmarktfonds der DWS aufgelöst werden. Vermutlich würde die DWS bei einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages je nach neuem Wunschablauf (60-67) zum jetzigen Zeitpunkt auch wieder an dieser Schraube (Aktien/Renten) drehen.

    Noch ein paar kurze Anmerkungen zur Vererbbarkeit:

    1) Das Kapital für die Leibrente steht in der Auszahlphase im Falle einer Vertragskündigung oder im Todesfall nicht mehr zur Auszahlung oder Vererbung zur Verfügung. Es wäre dann also futsch.

    2) Das nach Abschluss der Leibrentenversicherung verbleibende Altersvorsorgevermögen steht für den Auszahlplan zur Verfügung und kann vererbt werden. Im Todesfall, vor dem 85. Lj, kann das Restguthaben an die Erben förderschädlich ausgezahlt oder förderunschädlich auf einen Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden.

    In der Hoffnung, dass sich hierzu vielleicht schon mal einige aus diesem Forum Gedanken gemacht oder sogar bereits echte Erfahrungen damit gesammelt haben, folgende Fragen dazu:

    1) Welche Variante würdet ihr bevorzugen und weshalb?

    2) Hinsichtlich der Besteuerung handelt es sich hier grundsätzlich um die nachgelagerte Besteuerung. Ich verstehe es also so, dass sämtliche Auszahlungen egal ob in Form einer monatlichen Rente oder als Entnahmen wie oben beschrieben dem persönlichen Steuersatz im Jahr der jeweiligen Auszahlung unterliegen. Ist das richtig?

    Bei einer möglichen Entnahme von ungeförderten Beträgen meine ich aber mal gelesen oder gehört zu haben, dass im Falle einer Laufzeit von (mind.?) 12 Jahren und (bei Vertragsabschluss vor dem 1.1.12/ist hier der Fall) ab dem 60. Geburtstag der Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Leistungen nur hälftig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Kann das stimmen? Oder wird hier womöglich (zusätzlich) die Fünftelregelung angesetzt?

    3) Wichtig wäre für mich auch zu wissen, ob bei der möglichen Teil-Entnahme von bis zu 30% des gebildeten Kapitals (s.o.) die Fünftelregelung zur Anwendung käme oder ob dieser Betrag voll besteuert würde, denn das wäre natürlich steuerlich wichtig für das Jahr der Auszahlung.

    4) Vor dem Hintergrund der Steuer wäre eventuell tatsächlich die vollständige und ausschließliche Rentenzahlung ohne vorherige Entnahmen sinnvoll, weil die Beträge dadurch stark verkleinert und verteilt würden und somit steuerlich betrachtet nicht so stark in‘s Gewicht fallen, kann diese Annahme so stimmen und sehe ich das falsch?

    5) Wie sieht es aus mit einer möglichen Verbeitragung im SV-System? (derzeit ges. kV und PV über meine Frau im Rahmen der Familienversicherung!)

    6) Woran muss/sollte ich in Sachen meines Riestervertrages in der hier vorgestellten, derzeitigen Situation noch denken? Habe ich etwas vergessen?

    Über Meinungen, Anregungen, Ideen, Ergänzungen oder sogar eigene Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!

    Dank vorab und Gruß, Nick :)