Beiträge von Seyu

    Sovereign Nach einem durchlaufenen Insolvenzverfahren in den USA, bei Privatpersonen in der Regel nach Chapter 13 U.S. Bankruptcy Code, ist regelmäßig auch für Jahre danach der von dir angesprochene und in den USA überaus wichtige "credit score" ruiniert.

    @OP

    Eigenleistungen können zwar die notwendige Darlehenssumme und damit das EK reduzieren, die finanzierende Bank will bei Darlehensbeantragung aber in der Regel erfahren, welches Eigenkapital vorhanden ist und auch Eigenleistungen werden in Geldbeträge bzw. mit berücksichtigt. Dabei geht es vor allem darum, dass die Bank gerade beim Thema Eigenleistung auch eine Plausibilitätsprüfung durchführt, inwiefern die geplanten Eigenleistungen überhaupt realistisch erscheinen und damit die beantragte Darlehenssumme zusammen mit dem vorhandenen Eigenkapital überhaupt ausreichen wird. Denn sollte es nicht ausreichen und die Gewährung eines größeren Darlehens ausscheiden, dann kann die Bank am Ende ggf. im Falle des Zahlungsausfalls lediglich in ein unfertig bebautes Grundstück vollstrecken, das wohl einen geringeren Wert als Darlehen aufweisen wird.

    Aus eigener Erfahrung: Nachricht an das zuständige Finanzamt schreiben bspw. über Elster, dass bislang noch keine StNr zugeteilt wurde usw. Dann geht es oftmals ganz schnell. Manchmal geht das unter bei denen. Es kann ggf. auch von dem jeweiligen Finanzamt abhängen und dessen Auslastung.

    Ein derartiges Rücktrittsrecht soll dem Finanzinstitut im Zweifel eben ein Loslösungsrecht geben, damit es nicht im Zweifel auf Ewigkeit die Verpflichtung zur Valutierung des Darlehens unter den vereinbarten Bedingunge hat; sonst könnte sich man einfach einen guten Darlehensvertrag mit guten Konditionen zu einem bestimmten Zeitpunkt sichern, ihn aber ggf. erst Jahre später nutzen und womöglich würde zu dem Zeitpunkt der Darlehensgeber den Vertrag nur unter anderen Bedingungen schließen; das Rückrittsrecht des Darlehensgeber verhindert, dass es zu solchen Situationen kommt. Es ist keine Pflicht, dass das Finanzinstitut das Recht ausüben muss. In solchen Fällen der Verzögerung sollte man schlicht gut mit dem Darlehensgeber kommmunizieren und die Situation darlegen.

    Ein freundlicher Hinweis zum Thema Gemeinschaftskonto, insbesondere bei Nichtehegatten (aber auch bei Eheleuten relevant): Es kann ggf. Schenkungsteuer anfallen, wenn dies das einzige Konto ist, dass das Paar verwendet und daraus nicht ausschließlich die gemeinsamen Lebenshaltungskosten (Hausrat etc.) finanziert wird. Das ist gerade bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften angesichts des deutlich niedrigeren Freibetrages von 20 TEUR/10 Jahre erheblich schneller der Fall als bei Eheleuten (500 TEUR/10 Jahre). Dazu gibt es einige gute Artikel im Netz, die das eingehender thematisieren und wie man Probleme vermeiden kann. Die steuerlich sicherere Variante sind insofern 2 Einzelkonten mit gegenseitiger Vollmacht anstatt eines Gemeinschaftskontos.

    Von den durchaus nicht gänzlich uninteressanten kreativen Gestaltungsideen einer konstruierten Sozialversicherungspflicht des vorerkrankten Partners, die aber so zur Zeit nicht umsetzbar ist. Erscheint es denn tatsächlich gänzlich ausgeschlossen, dass eine Aufnahme außerhalb der Öffnungsaktion in Betracht kommt bzw. lohnt sich diesbezüglich noch die Konsultation einer Beratung oder erscheint das ohnehin hoffnungslos?

    Überhaupt kein Zynismus. Sondern wohl meinen Tipps aus dem Bereich, den ich auch kenne.

    Achso. Ich habe das als Zynismus hinsichtlich des Alleinverdienermodells verstanden. Ich finde die Idee mit der UG grundsätzlich das ganz nett, das erfordert aber, das man eben etwas hätte, das Unternehmensgegenstand sein könnte und insbesondere Einkünfte generiert, das wäre also eher etwas im Zweifel für die Zukunft, falls man eine Art Immoblien UG hätte o.ä.

    Partner:in* könnte sich in den Weiten des Freundeskreisen auch formal mit einem Midijob verdingen. Muss man spitz rechnen.

    Den Horror mit der Freiwilligen, weil nix arbeiten und Partner Beamter habe ich schon oft gehört….da nützt dann die Beihilfefähigkeit der Zahnreinigung auch nichts, die es in top gibt…

    Zynismus? - jedenfalls trägt das nichts zur Sache bei, sofern ich hier nicht irre. Falls nicht zynisch gemeint, mea culpa.

    Hallo,

    ich hätte einmal eine Frage hinsichtlich folgender Konstellation, die sich in naher Zukunft ergibt, aber noch nicht akut ist. Bekanntlich ist es aber gut sich im Vorfeld etwas selbst zu informieren, bevor man im Ernstfall und womöglich in zeitlicher Not an professionelle Berater wendet.

    Es geht um folgendes: Ehepaar - Alleinverdienerhaushalt (höherer Dienst).

    Beamter selbst wohl voraussichtlich PKV fähig, jedenfalls keinerlei Vorerkrankungen o.ä.

    Partner ein paar Zahnbehandlungen [Restliche Informationen von der Moderation aufgrund persönlicher Gesundheitsdaten entfernt]

    1. Ist das jetzt schon mal de facto ein Ausschluss der PKV Möglichkeit für den Partner (außerhalb der Öffnungsaktion)? Ich hatte etwas die Webseite von Dr. Schlemann gelesen, das ließ wenig Hoffnung dahingehend.

    In unserem Bundesland gibt es die pauschale Beihilfe, aber nur für die KV Beiträge, nicht Pflegeversicherung, daher jedenfalls im aktuellen Alter voraussichtlich PKV trotzdem günstiger selbst mit pauschaler Beihilfe.

    2. Ist es im Zweifel sinnvoller:

    a) Gesunder PKV und Ehepartner freiwillig KV (da erwerbslos)

    b) Gesunder PKV und Partner PKV über Öffnungsaktion

    c) beide GKV mit den entsprechenden Nachteilen, das halt auch alles berücksichtigt wird, insbesondere auch etwaige Kapitalertäge, was ich gerade im Alter o.ä. für nicht unerheblich halte.

    Lohnt es sich in der Konstellation dennoch einen Berater überhaupt zu konsultieren oder was erscheint sowohl mathematisch als auch leistungstechnisch sinnvoller?