Beiträge von Brassfan

    Hallo Forum,

    ich habe folgende Situation.

    Ich habe für meine Tochter Geld angelegt in einem Minderjährigen Depot / Verrechnungskonto. Meine Tochter wird nun 18 Jahre alt und daher informierte mich die Bank, dass ich ab dem 18. Geburtstag keinen Zugriff mehr auf das Konto habe.

    Das Geld soll meine Tochter allerdings erst im Laufe Ihres Studiums bekommen und brauch so lange auch noch nichts von der Existenz dieses Geldes wissen.

    Mir wurde daher geraten, auf meinen Namen ein getrenntes Verrechnungskonto / Depot anzulegen und das Minderjährigenkonto/Depot vor dem Geburtstag umzuziehen.

    Nun stellt sich die Frage nach der EInrichtung des Freistellungsauftrags, da die Erträge aus dem Depot/Tagesgeldkonto ja meiner Tochter zustehen sollen. Wenn ich nun Konto/Depotinhaber dieses Kontos bin, kann ich dann dennoch den Freistellungsauftrag meiner Tochter ausnutzen?

    Wie müsste ich die Konstellation gestalten, dass dies möglich ist?

    Hallo,

    Danke für die Antwort...damit ist mir geholfen.

    Ja, meine Mutter zahlt Steuern..und ja, mir ist auch klar, dass nicht man nicht mehr erstattet bekommt, als man gezahlt hat.

    Dann dann würde ich mal beide Varianten durchrechnen und die günstigere ansetzen.

    Eine letzte Frage...beim Ansatz als aussergewöhnliche Belastung..muss ich hier etwas beachten in Richtung vereinbarte Arbeitszeiten der Pflegekraft?

    Danke nochmals

    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Gehen wir mal davon aus, dass wir nicht darum herum kommen, Steuern zu zahlen.

    Aus euren Anworten geht leider nicht hervor, wie das nun einzutragen ist. Könnt ihr das noch bitte beantworten?

    Bei uns geht das auch über eine Agentur und wir bekommen monatliche Rechnungen. Und da es sich um recht hohe Beträge handelt, würden wir das gerne in der Steuererklärung ansetzen.

    Herzlichen Dank

    Hallo Community,

    meine Mutter hat bei sich im Haushalt eine 24h Pflegekraft aus Osteuropa, die sie aufgrund eines Pflegegrades bei der Grundpflege und im Haushalt unterstützt.

    Für den "medizinisch notwendigen" Teil (Medikamente etc) haben wir noch einen Pflegedienst.

    Nun stellt sich die Frage, wie die Kosten für die Pflegekraft in der ESt-Erklärung anzusetzen sind. Im Netz finden sich hierzu verschiedene AUssagen:

    a) Eine Aussage ist, dass die Pflegekraft wie eine Haushaltshilfe im Rahmen einer "Haushaltsnahen Dienstleistung" anzusetzen ist

    b) Eine andere Aussage ist (z.B. von meinem Steuerprogramm), dass diese Pflegekraft (auch wenn sie einen Großteil Haushaltstätigkeiten macht) medizinische indiziert (Pflegegrad) ist und die Kosten demnach als "Aussergewöhnliche Belastungen" anzusetzen sind.
    Dazu scheint es noch Regelungen zu geben - sofern die noch gültig sind - die einen Ansatz nach vertraglicher Arbeitszeit vorsehen. Dazu habe ich aber noch nicht viel gelesen.

    Wie seht ihr das? Wo sind diese Kosten anzusetzen und wie und gibt es noch zusätzliche Regelungen (z.B. im Bereich Arbeitszeit), die beachtet werden müssen?

    Danke für Eure Unterstützung.