Hallo Community,
meine Mutter hat bei sich im Haushalt eine 24h Pflegekraft aus Osteuropa, die sie aufgrund eines Pflegegrades bei der Grundpflege und im Haushalt unterstützt.
Für den "medizinisch notwendigen" Teil (Medikamente etc) haben wir noch einen Pflegedienst.
Nun stellt sich die Frage, wie die Kosten für die Pflegekraft in der ESt-Erklärung anzusetzen sind. Im Netz finden sich hierzu verschiedene AUssagen:
a) Eine Aussage ist, dass die Pflegekraft wie eine Haushaltshilfe im Rahmen einer "Haushaltsnahen Dienstleistung" anzusetzen ist
b) Eine andere Aussage ist (z.B. von meinem Steuerprogramm), dass diese Pflegekraft (auch wenn sie einen Großteil Haushaltstätigkeiten macht) medizinische indiziert (Pflegegrad) ist und die Kosten demnach als "Aussergewöhnliche Belastungen" anzusetzen sind.
Dazu scheint es noch Regelungen zu geben - sofern die noch gültig sind - die einen Ansatz nach vertraglicher Arbeitszeit vorsehen. Dazu habe ich aber noch nicht viel gelesen.
Wie seht ihr das? Wo sind diese Kosten anzusetzen und wie und gibt es noch zusätzliche Regelungen (z.B. im Bereich Arbeitszeit), die beachtet werden müssen?
Danke für Eure Unterstützung.