Ansatz Steuer von 24h Pflegekraft im eigenen Haushalt

  • Hallo Community,

    meine Mutter hat bei sich im Haushalt eine 24h Pflegekraft aus Osteuropa, die sie aufgrund eines Pflegegrades bei der Grundpflege und im Haushalt unterstützt.

    Für den "medizinisch notwendigen" Teil (Medikamente etc) haben wir noch einen Pflegedienst.

    Nun stellt sich die Frage, wie die Kosten für die Pflegekraft in der ESt-Erklärung anzusetzen sind. Im Netz finden sich hierzu verschiedene AUssagen:

    a) Eine Aussage ist, dass die Pflegekraft wie eine Haushaltshilfe im Rahmen einer "Haushaltsnahen Dienstleistung" anzusetzen ist

    b) Eine andere Aussage ist (z.B. von meinem Steuerprogramm), dass diese Pflegekraft (auch wenn sie einen Großteil Haushaltstätigkeiten macht) medizinische indiziert (Pflegegrad) ist und die Kosten demnach als "Aussergewöhnliche Belastungen" anzusetzen sind.
    Dazu scheint es noch Regelungen zu geben - sofern die noch gültig sind - die einen Ansatz nach vertraglicher Arbeitszeit vorsehen. Dazu habe ich aber noch nicht viel gelesen.

    Wie seht ihr das? Wo sind diese Kosten anzusetzen und wie und gibt es noch zusätzliche Regelungen (z.B. im Bereich Arbeitszeit), die beachtet werden müssen?

    Danke für Eure Unterstützung.

  • Kater.Ka 4. Juli 2025 um 18:30

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin Brassfan und willkommen im Forum.

    Bevor du anfängst zu rechnen,
    Wieviel Steuern zahlt denn deine Mutter überhaupt?

    Wir haben das bei meinem Vatter über eine Agentur laufen und da kommen Rechnungen die entsprechend anzusetzen wären wenn denn Steuern bezahlt würden.
    Ansonsten die Rechnungen dann im Lohnsteuerjahresausgleich brav in die entsprechenden Zeilen eintragen und dann kommt anteilsmäßig etwas von den Ausgaben wieder zurück.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Viel Erfolg und alles Gute für deine Mutter.

  • Hallo,

    danke für die Antworten.

    Gehen wir mal davon aus, dass wir nicht darum herum kommen, Steuern zu zahlen.

    Aus euren Anworten geht leider nicht hervor, wie das nun einzutragen ist. Könnt ihr das noch bitte beantworten?

    Bei uns geht das auch über eine Agentur und wir bekommen monatliche Rechnungen. Und da es sich um recht hohe Beträge handelt, würden wir das gerne in der Steuererklärung ansetzen.

    Herzlichen Dank

  • Gehen wir mal davon aus, dass wir nicht darum herum kommen, Steuern zu zahlen.

    Darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Im vorliegenden Fall geht es darum, ob Deine Mutter Steuern zahlt oder nicht. Wenn nicht, kannst Du Dir die ganze Überlegung schenken.

    Aus euren Anworten geht leider nicht hervor, wie das nun einzutragen ist. Könnt ihr das noch bitte beantworten?

    Man hat diesbezüglich die Wahl. Beide Optionen sind möglich. Probiere es doch einfach aus, was es im konkreten Fall ausmacht, und dann wählst Du die Option, die mehr Steuererstattung bringt (wenn überhaupt).

    Wir bekommen monatliche Rechnungen. Und da es sich um recht hohe Beträge handelt, würden wir das gerne in der Steuererklärung ansetzen.

    Deine Mutter kann nicht mehr Steuer erstattet bekommen, als sie zahlt, egal wie hoch die Rechnungen der Pflegekräfteagentur sind.

  • Hallo,

    Danke für die Antwort...damit ist mir geholfen.

    Ja, meine Mutter zahlt Steuern..und ja, mir ist auch klar, dass nicht man nicht mehr erstattet bekommt, als man gezahlt hat.

    Dann dann würde ich mal beide Varianten durchrechnen und die günstigere ansetzen.

    Eine letzte Frage...beim Ansatz als aussergewöhnliche Belastung..muss ich hier etwas beachten in Richtung vereinbarte Arbeitszeiten der Pflegekraft?

    Danke nochmals

  • Darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Im vorliegenden Fall geht es darum, ob Deine Mutter Steuern zahlt oder nicht. Wenn nicht, kannst Du Dir die ganze Überlegung schenken.

    Das würde mich wundern, denn laut Aussage der Finanzämter können auch Ausgaben für die Pflege einer anderen Person außergewöhnliche Belastungen sein, wenn sie notwendig und zwangsläufig sind (zB für nahe Angehörige, denen man aus gesetzlicher oder sittlicher Pflicht hilft).

    “Ein Abzug ist auch für Kosten möglich, die Ihnen aus der Pflegebedürftigkeit einer anderen Person zwangsläufig entstehen.”

    Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
    Als außergewöhnliche Belastungen gelten Ausgaben, die sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen und den Umständen nach…
    www.finanzamt.nrw.de

    Versuchen sollte man es auf jeden Fall.

  • Aus dem Ausgangspost geht gar nicht hervor, wer die Pflegekraft bezahlt.

    Laienhaft würde ich sagen: Wenn die Mutter die Pflegekraft bezahlt, können die Kosten nur in der Einkommensteuererklärung er Mutter angesetzt werden. Wenn du die Pflegekraft bezahlst, dann gehören die Kosten in deine Steuererklärung.

  • Sorry, war nicht klar ausgedrückt.

    Die Rechnung wird an meine Mutter seitens der Agentur gestellt (sie ist auch Vertragspartner), auch von ihr bezahlt und findet dann auch Eingang in ihre Steuererklärung.

    Ich unterstütze nur dabei

  • Im vorliegenden Fall geht es darum, ob Deine Mutter Steuern zahlt oder nicht. Wenn nicht, kannst Du Dir die ganze Überlegung schenken.

    Das würde mich wundern, denn laut Aussage der Finanzämter können auch Ausgaben für die Pflege einer anderen Person außergewöhnliche Belastungen sein, wenn sie notwendig und zwangsläufig sind (zB für nahe Angehörige, denen man aus gesetzlicher oder sittlicher Pflicht hilft).

    Das ist möglich, dann muß allerdings der Sohn die Pflege bezahlen und nicht die Mutter.

    Es läßt sich in Steuerdingen erheblich besser raten, wenn man die Bedingungen kennt und nicht auf die Kristallkugel angewiesen ist. Jeder Profi handelt übrigens genauso: Solange der die notwendigen Informationen nicht hat, sagt der, daß er nichts sagen kann.

    Aber ok: Es wäre hier im Forum langweilig, wenn ein TE die notwenigen Informationen gleich bereitstellen würde, statt sie sich einzeln aus der Nase ziehen zu lassen.