Beiträge von Naseweis

    Das war zu Zeiten unserer Eltern allgemein üblich und auch angemessen. Nachteil des Berliner Testaments ist halt, daß Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt bleiben und mittlerweile wachsen etliche Vermögen aus der Erbschaftsteuerfreiheit heraus. Bei unseren Eltern war das kein großes Problem, heute aber wohl.

    Ist zwar off topic, aber weil es so oft behauptet wird: Das stimmt so nicht ganz. Man hat durchaus noch Möglichkeiten, die Freibeträge noch auszunutzen. Beim Berliner Testament kann man noch evtl. vorhandene Freibeträge nach dem Ableben des Erstverstorbenen geltend machen und zwar durch einen "Abfindungsvertrag für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils". Dies muss innerhalb 3 Jahren nach dem Erbfall geschehen. Vorteil: Da es keine Pflichtteilsgeltendmachung ist, können auch andere Vermögensgegenstände wie z.B. Grundstücke, Aktien, Gold usw. übertragen werden. Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, da dürfen keine anderen Wertgegenstände übertragen werden.

    Ich würde das Geld in nur einen ausschüttenden WeltaktienETF in einem kostengünstigen Depot packen und die Sparrate auch dazu sparen.

    Fertig.

    Na ja, gleich von 0 auf 100 würde ich nicht empfehlen. Nutze die restlichen 5 Monate und lies dich in die Materie ein, im Forum findest du genug nützliche Vorschläge. Dann lege dir ein günstiges Depot an, auch hierzu findest du bei Finanztip und hier im Forum jede Menge Hinweise zu Vor- und Nachteilen. Und dann fang an dein Tagesgeld in WeltETF umzuschichten und zwar so viel, dass es dir bem nächsten Crash nicht den Schlaf kostet.

    Das einzige, was heute Sinn macht, ist eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht. Wenn es stimmt, dass gegenseitiges Vertrauen herrscht, sollte das geregelt werden, Ehegatten gegenseitig und zusätzlich jeder Ehegatte jedes Kind (geht in einer Urkunde). Damit kann man fast alles in den Griff bekommen, wenn schnell gehandelt werden muss.

    BesorgterRentner Ich kann mich in deine Lage sehr gut reinversetzen denke ich. Ich hatte auch Zeiten, wo ich die Geldanlage etwas schleifen ließ. Aber nun habe ich den Eindruck, dass du alles nachholen willst und zwar sofort! Das geht meistens schief.

    Neobroker sind günstig, aber ich habe bisher Abstand genommen, weil ich froh über ein funktionierendes Kundencenter bin, das mir bei Fragen weiter hilft . Also mach es wie Saarlaender empfiehlt , nimm eine gute Direktbank. Die ING bietet dir 2,75% für 4 Monate bis 250000€, das würde ich für den Aktionszeitraum ausnutzen. Raisin bietet dir als Neukunde 3,2 % für 3 Monate für 50.000€, das würde ich auch machen, allerdings muss du da aufpassen und zuerst die Neukundenzinsanlage tätigen und erst später evtl. weitere Anlagen. Hierzu gibt es einen extra Thread. Die hier empfohlenen Geldmarktetfs habe ich noch nicht probiert, ich habe ein großes Tagesgeld und eine Zinstreppe bis zu 4 Jahren in Festgeld. In der Zwischenzeit kannst du die empfohlenen Bücher lesen und dann Anlagen in die von dir ausgewählten ETFs tätigen. Ich mache es mit Einmalanlagen, aber du kannst auch mit Sparplänen anfangen.

    Und ganz wichtig: Wenn die ersten Zinsen gutgeschrieben werden, dann gönn dir was besonderes, als Belohnung dafür, dass du es endlich angepackt hast.

    Viel Erfolg.

    Hast du tatsächlich alles auf einem unverzinsten Giro liegen? Das kann doch nicht wahr sein.

    Was mache ich?

    Ich mag kein Tagesgeldhopping und habe seit kurzem Tagesgeld und eine Festgeldtreppe bei Raisin, (vorher bei verschiedenen Banken), weil ich's bequem und nicht jeder Sonderaktion nachrennen mag. Mir ist bewusst, dass ich so nicht den letzten Cent raushole, aber das ist mir egal.

    Mein Giro- und mein Verrechnungskonto ist bei der ING und dort habe ich auch mein Depot. Nicht das billigste, aber seit über 20 Jahren bin ich zufrieden damit.

    Ich habe etwas Aktienerfahrung, ja und in den Jahrzehnten alle Schwankungen mitgemacht. Aber das Depot ist gut im Plus. Mein Aktienanteil (einschließlich Aktienfonds und -ETF) ist aber im Verhältnis zum Gesamtvermögen nur 20 %. Ich bin halt im großen und ganzen ein Sicherheitsanleger.

    Ob du jetzt noch mit Aktienetf anfangen möchtest, musst du selbst entscheiden. Viele haben angefangen, als es lange Zeit nur nach oben ging und verkauft, als es im Keller war. Ob du Verluste aussitzen kannst, weißt du erst, wenn's soweit ist.

    Achim Weiss Wenn sie sich nicht einigen, sondern vor Gericht gehen - was angesichts der fraglichen Beträge durchaus möglich ist - dauert das ewig, also ggf. mehrere Jahre.


    Ja, das stimmt, denn dann können es zwei unterschiedliche Verfahren werden: Teilungsversteigerung und anschließend zivile Klage über die Verteilung des Erlöses.


    Was kann die Community daraus lernen? Bevor man sich so ein großes Projekt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft antut, mindestens schriftlich Regelungen treffen, wer wie viel dazu beiträgt und wie dies im Falle der Trennung berücksichtigt werden soll. Und nirgends steht geschrieben, dass man Halbe - Halbe im Grundbuch stehen muss, wenn von vorne rein klar ist, dass eine.r erheblich mehr beiträgt. Aber meistens hat eine.r die rosarote Brille auf ....

    Dazu müsste man genau wissen, wie's abgelaufen ist und nicht nur so in etwa. Hast du einen Auftrag unterschrieben? Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, hättest du eine angemessene Frist zur Lieferung setzen müssen (den Händler in Verzug setzen) und androhen, dass du ansonsten vom Vertrag zurücktrittst. Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, muss du nicht bezahlen. Dürfte alles eine Frage des Beweises sein.

    Vielen Dank für die hier im Forum geteilten Information zu meinem Problemen.

    Noch ein paar Fakten zu meinem Fall.

    Das SOS-Kinderdorf e.V. ist seit 2018 Schlusserbe für meine Immobilien.
    Betreuung Private Förderer, Renatastr. 77,80639 München.

    Ich gehe davon aus, dass deine Frau vorverstorben ist und ihr ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag hattet. Erlaubt dir die Verfügung von Todes wegen die Schlusserbeinsetzung zu ändern bzw. zu ergänzen? Liegt da vielleicht der Grund, warum der Notar nicht tätig wird?


    Was bedeutet "Nießbrauch für Schwiegersohn und ich" ? Ein Schwiegersohn ist bislang doch noch nicht aufgetreten.


    Ich würde einen Beratungstermin mit der Rechtsabteilung der SOS Kinderdörfer vereinbaren, die sind juristisch sehr gut aufgestellt und deine Fragen können dort sicher einvernehmlich gelöst werden. Außerdem gehören die bayerischen Notare zu den besonders qualifizierten Nur-Notaren, du könntest im Anschluss dann dort eine/n Notar/in beauftragen.

    Zu Lebzeiten berits Nutzung übertragen:

    Klassischer Fall für Nießbrauch, endet spätestens mit dem Tod des Stiefsohnes, man kann auch früheren Termin vereinbaren.

    Wichtig: Nießbrauch so gestalten, dass Nießbraucher auch alle außergewöhnlichen Lasten trägt, sonst müsste der Eigentümer (jetzt Tenno99, später SOS Kinderdorf) diese tragen. Und Testament: Alleinerbe SOS Kinderdorf.

    Und ja, man braucht den Notar, sonst kommt der Nießbrauch nicht ins Grundbuch.


    Ich würde das allerdings nicht so machen. Ich würde auch den Nießbrauch erst mit meinem Ableben beginnen lassen. Dann sehe ich nicht mehr, wenn der Nießbraucher alles verlottern lässt und nur die Miete kassiert. Außerdem kann ich mein Testament schnell ändern, wenn sich das Verhältnis zum Stiefsohn verschlechtert.

    Gibt es mehrere Erben, dann bilden diese grundsätzlich eine Erbengemeinschaft mit entsprechenden Verfügungsbeschränkungen über den Nachlass bis einer der Miterben die Auseinandersetzung verlangt, vgl. §§ 2032 ff., 2042 BGB.

    Will der Erblasser bereits im Vorfeld sicherstellen, dass ein bestimmter Erbe einen bestimmten Gegenstand erhält und auch selbst Erbe ist und nicht nur Vermächtnisnehmer (die Möglichkeit gibt es auch), dann gibt es die Möglichkeit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB. Damit kann der Erblasser quasi im Vorfeld schon in die Auseinandersetzung eingreifen.

    Erwägt man testamentarische Verfügungen, die über die simple Erbeinsetzung eines Alleinerben hinausgehen und hat man insbesondere noch darüber hinausgehende Wünsche für den Nachlass, dann ist es sinnvoll sich an einen versierten Notar zu wenden. Das sorgt zum einen für in der Regel eindeutige Formulierungen, die am Ende auch die gewünschte Wirkung entfalten und idealerweise gerichtsfest sind, zum anderen hat das notarielle Testament auch weitere Vorteile, insbesondere wenn der Nachlass neben den Wertpapieren auch Immobilien umfasst (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO i.V.m. § 415 ZPO).

    Das ist der einzige Beitrag, der in rechtlicher Hinsicht korrekt ist. Wenn KI, dann ebenfalls bemerkenswert. Ergänzt werden könnte noch, dass es auch noch das Vorausvermächtnis gibt, anders als bei "Teilungsanordnung" bekommt hier der Miterbe zusätzlich zu seinem Erbteil noch ein Vermächtnis (kann alles mögliche sein).

    Man sollte aber bei Depotwerten immer im Auge behalten, dass sich die Werte sehr unterschiedlich entwickeln können und es ein Lotteriespiel ist, wenn man einzelne Werte unterschiedlichen Beteiligten vermacht. Da kann's Gewinner und Verlierer geben. Wenn man's gerecht machen möchte, lässt man es die Erben selbst aufteilen und mischt sich wenig ein.