Beiträge von Naseweis

    So in etwa wird das auch hier empfohlen. Nur heißt es da "kann der Notar die kleine Wohneinheit herausrechnen und bescheinigen." Wie stelle ich mir das vor? Ist unser erster Hauskauf und wir waren noch nie beim Notar..

    Der Link zeigt m.E. sehr gut wie's läuft und was zu beachten ist. Allerdings ist der Notar nicht der Fachmann für die Berechnung, hier bietet sich die Ziehung eines Architekten oder Bauingenieurs an.

    Wenn der Nießbraucher mitwirkt, ist das natürlich möglich. Allerdings kenne ich keinen Fall, wo das der Eigentümer nicht vor dem Verkauf versucht hat. Wenn also der Nießbrauch noch nicht abgelöst ist, bedeutet das zu 99 %, dass der Nießbraucher nicht mitwirkt. Kann sein, dass er nicht will - und niemand kann ihn zwingen! - oder dass er nicht geschäftsfähig ist und keine notarielle Vollmacht ereilt hat bzw. der rechtliche Betreuer und/oder das Betreuungsgericht nicht mitspielen.

    Ich würde zusätzlich die Aufteilung in Wohnungseigentum machen, bringt Werterhöhung und man hat seine eigene Wohnung und nicht nur einen Bruchteil am Grundstück.

    Dies ist keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewähr, es ist nur meine Meinung.

    Ergänzung: Bei Wohnungseigentum könnte jeder seine Verbindlichkeiten auf seinem Eigentum Lasten lassen und haftet nicht für die Verbindlichkeiten des anderen.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Bruder verkauft seinen Anteil an dich, es entsteht Grunderwerbsteuer. Oder Vater verkauft an dich und Bruder an Vater, alle in gerader Linie verwandt, keine Grunderwerbsteuer aber 2 Notarverträge. Solle nicht am selben Tag erfolgen, da es sonst als Umgehungsgeschäft gesehen werden könnte. Was günstiger ist, kommt auf den Kaufpreis und die in deinem BLand geltende Grunderwerbsteuer an. In jedem Fall vorher alles mit allen beteiligten Kreditgebern absprechen und sich bestätigen lassen. Ich würde zusätzlich die Aufteilung in Wohnungseigentum machen, bringt Werterhöhung und man hat seine eigene Wohnung und nicht nur einen Bruchteil am Grundstück.

    Dies ist keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewähr, es ist nur meine Meinung.

    *bayfex: Das dürfte nicht möglich sein, sonst hätten die Eigentümer dies sicher vor dem Verkauf gemacht und den Kaufpreis nicht reduzieren müssen.

    Grundsätzlich gilt ein mit Nießbrauch belastetes Grundstück deshalb als unverkäuflich. So was kann man günstig kaufen, sollte aber alles mit Eigenkapital zahlen können. Man wettet quasi auf das Ableben des Nießbrauchers und so lange hat man nichts vom eingesetzten Kapital. Der Nießbraucher erhält alle Einkünfte, selbst der Eigentümer muss an ihn Miete zahlen, wenn er sein eigenes Eigentum nutzen möchte.

    Hallo zusammen,

    ich suche eine Finanzierung für ein Mehrfamilienhaus in guter Lage in Bielefeld in einer etwas spezielleren Konstellation. Würde mich freuen, wenn jemand helfen kann.

    Parameter:

    • 4 Wohnungen
    • 2 davon vermietet, 1 Nießbrauch (Nießbraucher 97 Jahre), 1 eigengenutzt
    • Kaufpreis 300.000 € (1.190 €/m² WF, Notartermin bereits erfolgt)
    • Bruttomietrendite IST: 5,2% (bei Ansatz Eigennutzung zu Marktmiete)
    • Bruttomietrendite SOLL:10,6%
    • Älteres Haus, durchschnittliche Substanz


    Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Bank im Nachgang nach einem Nießbrauch finanziert hat. Egal wie solvent die Käufer bzw. wie günstig der Kaufpreis und egal wie betagt der Nießbraucher ist.

    Bleibt nur, sich private Geldgeber zu suchen.