Das war zu Zeiten unserer Eltern allgemein üblich und auch angemessen. Nachteil des Berliner Testaments ist halt, daß Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt bleiben und mittlerweile wachsen etliche Vermögen aus der Erbschaftsteuerfreiheit heraus. Bei unseren Eltern war das kein großes Problem, heute aber wohl.
Ist zwar off topic, aber weil es so oft behauptet wird: Das stimmt so nicht ganz. Man hat durchaus noch Möglichkeiten, die Freibeträge noch auszunutzen. Beim Berliner Testament kann man noch evtl. vorhandene Freibeträge nach dem Ableben des Erstverstorbenen geltend machen und zwar durch einen "Abfindungsvertrag für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils". Dies muss innerhalb 3 Jahren nach dem Erbfall geschehen. Vorteil: Da es keine Pflichtteilsgeltendmachung ist, können auch andere Vermögensgegenstände wie z.B. Grundstücke, Aktien, Gold usw. übertragen werden. Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, da dürfen keine anderen Wertgegenstände übertragen werden.