Das ist doch ziemlich klar. Vermutlich ist man den vermeintlich einfachen Weg gegangen. Jetzt weiß der TO es wohl besser. Ansonsten muss das auch ohne Vollmacht kein Drama werden.
Na ja, ich kenne das nur so, dass man bei Anlagen angeben muss, ob man für eigene oder fremde Rechnung handelt. Wenn man für fremde handelt, wird die Anlage eigentlich immer abgelehnt. Welche Auswirkungen die (vermutliche) Falschangabe hätte, weiß ich nicht.