Festgeldanlage für meine Mutter

  • Das ist doch ziemlich klar. Vermutlich ist man den vermeintlich einfachen Weg gegangen. Jetzt weiß der TO es wohl besser. Ansonsten muss das auch ohne Vollmacht kein Drama werden.

    Na ja, ich kenne das nur so, dass man bei Anlagen angeben muss, ob man für eigene oder fremde Rechnung handelt. Wenn man für fremde handelt, wird die Anlage eigentlich immer abgelehnt. Welche Auswirkungen die (vermutliche) Falschangabe hätte, weiß ich nicht.

  • Wenn es sich eher um kleine Beträge handelt ist es eher egal. Bei Zinsen in der Gesamtheit unter 1000 Euro ist es aus meiner Sicht völlig unerheblich. Dann kann man alles so lassen. Sonst würde ich schon getrennte Konten mit Freistellungsauftrag machen.

    So einfach sehe ich das nicht. Erstens gehört das Geld dem, auf dessen Namen das Konto geführt wird. Zweitens haben auch Sohn/Tochter ein Recht auf den eigenen Steuerfreibetrag. 1000 Euro steuerpflichtige Erträge sind schnell erreicht, wenn man nicht nur in Tagesgeld anlegt.

  • So einfach sehe ich das nicht. Erstens gehört das Geld dem, auf dessen Namen das Konto geführt wird. Zweitens haben auch Sohn/Tochter ein Recht auf den eigenen Steuerfreibetrag. 1000 Euro steuerpflichtige Erträge sind schnell erreicht, wenn man nicht nur in Tagesgeld anlegt.

    Das habe ich ja auch geschrieben. Bei Gesamtzinsen über 1000 Euro sollte man es trennen. Ansonsten ist es eine Vertrauensfrage. Es gibt natürlich immer Spezialfälle. Zum Beispiel, dass der Sohn Pflegefall wird. Dann ist das Geld weg. Das gilt aber auch in die andere Richtung und ist bei älteren Menschen (Mutter) wahrscheinlicher. Dann hat man natürlich alles richtig gemacht. Je höher der Betrag, umso mehr Gedanken muss man sich halt machen.