Beiträge von Domus23

    Na ja ...ich sagte in einer meiner viel zu späten Antworten auf meine Anfrage ...lasse mich da korrigieren oder ähnliches.

    Was fehlt für dich mit Namen Finanzgenie ...meine Frau und ich bewohnen noch unser eigenes Haus sind folgerichtig nicht eingezogen! Ich glaube aber dass, die alles entscheidende Information ist..... ein Wertgutachten erstellen zu lassen.

    Vielleicht noch der Vollständigkeit halber ...an eine Ausgleichzahlung an das zweite Kind war immer schon gedacht...die Frage die sich auftut ist...muss das Wertgutachten Einzug in die Ausgleichszahlung an das zweite Kind halten?

    Klar ist, das wäre die plausibelste Vorgehensweise könnte das ganze komplizieren wenn´s zu hoch ausfällt.

    Erstmal vielen Dank noch für deine umfassende Antwort Schöne Weihnachten und eine guten Rutsch schonmal.

    Oh je, wilde Spekulationen hier aufgrund unklarer Formulierung der Frage.

    Ist das Objekt selbstgenutzt oder vermietet? Was ist mit

    gemeint? Welche Alternativen werden verglichen? Auf welchen Fall beziehen sich die Folgefragen?

    Der Fragesteller schickt eine unklar formulierte Frage ab und war danach bis heute nicht mehr im Forum. Schade um die Zeit für alle, die sich um das Problem bemühen!

    Hallo sorry nochmals, war erst beschäftig (trotz Rente)und danach flach mit Grippe.

    Das Objekt gehört einer Person, meiner Frau.

    Es wird seit Mitte des Jahres, nach dem Tod des Schwiegervaters, von meiner Tochter bewohnt wie auch schon die letzten 15 Jahre!

    Im Kern dreht sich alles um eine Frage, wie kann man erarbeitetes Vermögen übergeben ohne nochmals bluten zu müssen? Und da scheint es drei Möglichkeiten zu geben

    Alternative 1 Erbvertrag

    Alternative 2 Schenkung

    Alternative 3 Verkauf

    Ich kenne eigentlich relativ gut die Gegebenheiten bei Erbvertrag und Schenkung! Lasse mich aber gerne unterrichten!

    Was mir aber schleierhaft ist ob das Finanzamt ein Recht hat (bei einem doch eher privaten Verkauf an einen Angehörigen bei der Kaufsumme) mitzusprechen? Und an diesem Punkt scheitere ich im Moment! Das Netzt gibt dazu mir keine eindeutigen Informationen.

    Was soll ich sagen, das Thema ist nicht ganz einfach, es ist aber auch keine Raketen-Wissenschaft:/

    Wäre nett wenn du mir dazu etwas schreiben könntest, dank dir schon mal

    Die Schenkungsfreibeträge von Eltern an Kinder sind jeweils (!) 400.000 EUR alle 10 Jahre. Das heißt, wenn euch das Haus 50/50 gehört würde bis zu einem Immobilienwert von 800.000 EUR überhaupt keine Schenkungsteuer anfallen.

    Habt ihr nur das eine Kind?

    Möchte die Tochter die Immobilie überhaupt haben? Geschenkt bekommen ist das eine (wobei sie dann zumindest formal auch die Kosten für Grundsteuer, Instandhaltung etc. zu tragen hätte), aber kaufen würde ja bedeuten, sie müsste dafür ggf. ein Darlehen aufnehmen.

    Hallo 12345

    Dank die Aufklärung zum Thema Schenkung und Freibeträge bzw. Zeiträume dazu.

    Wir haben zwei Kinder! Und ja sie will die Immobilie! Tja das mit dem Darlehen könnte man ja familientechnisch regeln ;) Und somit würde das Geld innerhalb der Familie bleiben (!) auch kein unerheblicher Faktor

    Grundsätzlich legt das Finanzamt den Wert des Hauses fest (BewG). Du kannst der Wertfestlegung durch das Finanzamt aber entgehen, wenn Du ein Wertgutachten durch einen amtlich anerkannten Gutachter erstellen lässt. Kostet dann zwar auch Geld, kann sich aber lohnen.

    Wozu das führen kann, wenn man sich nicht um die reale Wertermittlung kümmert zeigt dieser Bericht nachdrücklich:
    https://www.ndr.de/fernsehen/send…,hamj-5280.html

    Nein, eine Grunderwerbssteuer fällt bei Schenkungen nicht an.

    Erst mal sorry dass ich so spät antworte, aber besten Dank für deine Info/Antwort zum Thema Wertgutachten!!!

    Hallo Liebe Finanzinteressierte und Experten

    Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten ein Haus an unsere Tochter zu übergeben. Zuerst war an eine Schenkung gedacht.

    Dies wirft jetzt doch einige Fragen auf, die finanztechnisch mehr als relevant sind!

    **Kann man den Wert des Hauses selbst bestimmen oder redet das Finanzamt da mit?

    ** Kann man diesen evtl. durch das FA festgelegten Wert durch Auflagen mindern? Und wenn ja, welche wären in diesem Fall vorteilhaft?

    **Wird eine Grunderwerbssteuer fällig? (beträgt in BW 5% )

    Wenn die Faktoren zutreffen wird's teuer und die Alternative Hausverkauf scheint dann wohl die eindeutig bessere Wahl zu sein.

    Wäre nett wenn der ein oder andere dazu schon Erfahrung gesammelt hat und diese mit mir teilen würde.

    Danke im Voraus