Beiträge von And

    Klar, das ist absolut relevant. Er hatte die Zeit und genug Ahnung auch von der technischen Seite, um das hinzukriegen. Ich selber würde mi das nicht zutrauen und lieber die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch nehmen.

    Dafür musst du den Rentenfaktor kennen der pro 10000€ Riesterguthaben angeben wird. In der Regel liegt der 25-30€ monatliche Rente pro 10000€ Vertragsguthaben.

    Zur Zeit gilt die Kleinstbetragsrente bei einer Rentenzahlung von unter 39,55€


    Bei einem Rentenfaktor von 25 würde man also Rechen: 39,55/25 = 1,582

    1,582*10000= 15820

    Wäre das Riestervermögen unter 15820€ könnte die Kleinstbetragsrente ausbezahlt werden. Bei höheren Rentenfaktoren wäre es natürlich weniger Riestervermögen und bei niedrigeren Faktoren entsprechend höhere.

    steht hier noch mal aufgedröselt was man alles mit seinem Riester machen kann:

    https://www.biallo.de/altersvorsorge…szahlen-lassen/

    Dankeschön Horst Talski, da komme ich schonmal ein Stück weiter. Den Rentenfaktor habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht, jedenfalls nicht beim Banksparplan.

    Das ist kein Gesamtbetrag, sondern die monatliche Rente im Verhältnis zu 1,5% der Bezugsgröße. Ich kann mich da nur wiederholen

    Ich verstehe es noch nicht trotz Wiederholung desselben. Die Bezugsgröße wird ja festgelegt und beträgt 36,60. Wie berechnet man das erforderliche Riesterguthaben?

    Schwierig, wenn man die Verrentung nicht will. Ich stehe tatsächlich vor der Überlegung, ob ich förderschädlich kündige, um die Verrentung zu vermeiden. Lieber wäre mir die Kleinbetragrentenabfindung. Dazu müsste ich aber vorher wissen, ob das geht oder der Betrag überschritten wird. Und dazu müsste ich den Betrag wissen, den das Riesterguthaben nicht übersteigen darf. Und das ist die Frage.

    Ich hoffe, Dir ist klar, dass Dein Sicherheitsbaustein prozentual gesehen winzig ist und Du da wirklich absolut am unteren Ende der Skala bist, was Sicherheit angeht.

    Du hast gut 93% in Aktien und gerade mal knapp 7% in Tagesgeld / Geldmarkt.

    Ich finde den Ansatz der prozentualen Assetlokalisation hinterfragungswürdig. Für mich muss der Sicherheitsanteil nicht unbedingt mit dem Renditeanteil prozentual mitwachsen. Der Sicherheitsanteil soll groß genug sein, um die Risiken und Unwägbarkeiten abzupuffern. Diese wachsen nicht automatisch mit dem Aktienanteil mit (höchstens mit der Inflation oder mit veränderten Lebensumständen). Daher darf der Sicherheitsanteil bleiben wie er ist, wenn er gefüllt ist. Der Rest wird angelegt und darf vor sich hinwachsen, auch wenn die Gesamtverteilung dadurch risikoorientierter / renditeorientierter wird.

    Mir wurde von der Verbraucherzentrale empfohlen, bis zum Altersvorsorgedepot zu warten und dann zu entscheiden. Den Riester kann man förderunschädlich übertragen. Jetzt förderschädlich zu kündigen wurde nicht empfohlen, lieber in Ruhe schauen, ob das neue Altersvorsorgedepot vernünftige Möglichkeiten bietet. Wenn nicht kann man auch nächstes Jahr förderschädlich kündigen. Ich habe allerdings einen Banksparplan.

    Einfach wäre es, die gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen an der Quelle mit Kosten zu belegen, wie die schon mehrfach vorgeschlagen Steuern auf Tabak, Alkohol, Zucker und diese Einnahmen in die Gesundheitsversorgung geben. Damit ist sichergestellt, dass die Verursacher die Kosten tragen.