Konto kündigen Abschied nehmen vom Girokonto

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl Du als auch Deine Bank dürfen Dein Girokonto kündigen.
  • Kündigst Du, darf die Frist dafür nicht länger als ein Monat sein. Kündigt Dir die Bank, muss sie Dir eine angemessene Frist von mindestens zwei Monaten einräumen.
  • Den Dispokredit können Banken jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

So gehst Du vor

  • Wenn Du Dein Konto kündigst, solltest Du das alte und das neue Konto eine Weile gleichzeitig führen.
  • Du kannst zum Wechseln die gesetzliche Kontowechselhilfe in Anspruch nehmen, aber auch den digitalen Wechselservice. Mit unserer Checkliste behältst Du alles im Blick.

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  • Falls die Bank Dir das Konto kündigt, solltest Du zeitnah reagieren und das Guthaben auf ein neues Konto überweisen.

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Wichtig: Wenn Dir Deine Bank eine Nachricht zu Änderungen bei Deinem Girokonto schickt, solltest Du sie unbedingt lesen. Du musst Änderungen aktiv zustimmen. Machst Du das nicht, wird die Bank Dein Konto womöglich kündigen.

Das Girokonto ist der Dreh- und Angelpunkt unseres finanziellen Lebens: Das Gehalt kommt rein, Strom und Miete gehen raus und auch beim Bezahlen mit der Karte spielt es eine Rolle. Wenn die Bank das Konto kündigt, muss recht schnell viel neu geordnet werden. Auch wenn Du selbst das Konto kündigst, solltest Du einiges im Blick behalten.

Wie kündigst Du Dein Girokonto?

Wenn Du Dein Konto kündigen möchtest, musst Du laut Gesetz (§ 675h BGB) keine Kündigungsfrist beachten. Deine Bank hat aber womöglich eine Frist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Die darf nicht länger als ein Monat sein, eine anderweitige Regelung ist unwirksam.

Bevor Du das Konto kündigst, solltest Du schon ein neues eröffnet haben. Beim Wechseln vom alten zum neuen Konto müssen Dir die Banken inzwischen helfen. Willst Du nicht die gesetzliche Kontowechselhilfe nutzen, bieten Dir viele Banken inzwischen einen digitalen Wechselservice an.

Bei beiden Möglichkeiten werden Deine Zahlungspartner über das neue Konto informiert, zum Beispiel der Arbeitergeber oder der Vermieter. Deine Kredit­kartendaten bei Unternehmen wie Amazon oder Netflix musst Du allerdings selbst ändern. Führe das neue und das alte Girokonto besser etwa zwei Monate parallel. So kannst Du Fehlbuchungen und Irrläufer vermeiden.

Willst Du selbst die unterschiedlichen Zahlungspartner informieren oder die Arbeit Deiner Bank überprüfen, kannst Du Dich an unserer Checkliste orientieren.

Checkliste Girokontowechsel

Hier kannst Du Dir unsere Checkliste für den Girokontowechsel herunterladen:

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Denk daran, sämtliche Kontoauszüge und Kredit­kartenabrechnungen bei Deinem bisherigen Girokonto herunterzuladen. Kontrolliere am besten direkt, ob Dir irgendwas Ungewöhnliches auffällt. Denn solange Du noch Kunde bist, kann Dich die Bank noch besser unterstützen.
Kontrolliere auch, ob Deine Kontaktdaten bei der Bank stimmen und ob Du die neue Kontonummer richtig eingetragen hast. Nur so kriegst Du Deinen Abschlusskontoauszug und die Bank kann Dein Guthaben richtig auf das neue Konto überweisen.

Ob Du das Konto schriftlich oder online kündigen kannst, hängt von der jeweiligen Bank ab. Die Formulare dazu findest Du auf der Website des Anbieters.

Mehr dazu im Ratgeber Girokonto

Kann Deine Bank Dir das Girokonto einfach kündigen?

Deine Bank kann Dein Girokonto jederzeit kündigen. Die rechtlichen Bedingungen dafür sind, dass der Vertrag kein Enddatum hat und die Kündigungsmöglichkeit vertraglich vorgesehen ist (§ 675h Abs. 2 BGB). Das ist bei Girokonten in der Regel gegeben. Die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht unterschreiten.

Die Bank muss Deine Interessen bei einer ordentlichen Kündigung nicht berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, Az. XI ZR 22/12). Sie kann also auch ohne erkennbaren Grund kündigen. Sie muss Dir den Grund nicht nennen, die meisten Banken tun dies auch nicht. Gründe könnten zum Beispiel sein, dass Du ein privates Konto für geschäftliche Zwecke genutzt hast, der Bank in Bezug auf Geldwäschethemen Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind oder sie einfach nicht genug an Dir als Kunden verdient. 

Die Banken müssen Deine Zustimmung einholen, wenn sie etwas am Konto ändern wollen, zum Beispiel bei den Gebühren. Allerdings kommst Du nicht einfach um Gebührenerhöhungen herum, indem Du nicht zustimmst. Die Banken kündigen dann womöglich einfach Dein Konto.

Etwas schwieriger sind Kündigungen für Sparkassen, in einigen Bundesländern zwingen die Sparkassengesetze sie dazu, Konten für jedermann zu führen. Eine weitere Ausnahme sind Basiskonten, die kann Deine Bank ebenfalls nicht einfach kündigen. Außerdem muss sie Dir auf Nachfrage die Gründe nennen. Dabei gelten nur wenige Ausnahmen.

Außerordentliche Kündigung durch die Bank

Die Banken können Dir auch außerordentlich kündigen (§ 314 BGB).In solchen Fällen muss es für die Bank unzumutbar sein, das Konto weiterzuführen. Meist enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken eine beispielhafte Auflistung von Gründen, die zu so einer außerordentlichen Kündigung führen.

Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn Du falsche Angaben über Deine Vermögensverhältnisse gemacht hast oder diese sich gravierend verschlechtern. Auch wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird, ist eine Kündigung zulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2008, Az. 31 W 38/08).

Verletzt Du Deine vertraglichen Pflichten und gleichst zum Beispiel das Konto nach Aufforderung nicht aus, ist die Kündigung erst nach Ablauf einer angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Vor einer Kündigung muss die Bank die eigenen Interessen und die des Kunden abwägen.

Ombudsmann einschalten

Hat Deine Bank das Girokonto gekündigt, kannst Du Dich nach dem Grund erkundigen. Bist Du ins Minus gerutscht und war das mit entscheidend, schlage vor, das Konto auf Guthabenbasis weiterzuführen – außer natürlich, Du bekommst ein günstiges Konto bei einer anderen Bank.

Im Einzelfall kann eine Kündigung treuwidrig oder schikanös sein. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Vermutest Du einen solchen Fall, solltest Du der Kündigung widersprechen und Dich an den zuständigen Ombudsmann oder an einen Fachanwalt für Bankrecht wenden.

Der Ombudsmann ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Du das Konto bei einer Sparkasse oder Genossenschaft hast, oder falls Du Genossenschaftsanteile besitzt. Das Gleiche gilt, wenn die Bank Dein Basiskonto kündigen will.

Nach der Kontokündigung

Wenn Deine Bank Dir kündigt, solltest Du so schnell wie möglich ein neues Konto eröffnen und das Guthaben überweisen. Nicht nur, weil die Suche nach dem richtigen Konto vielleicht etwas dauert, sondern auch, weil sich Banken hin und wieder nicht an die Kündigungsfristen halten und das Konto und die Karte sperren. Dann wird es schwieriger, wieder an das Guthaben zu kommen.

Ähnlich sieht es aus, wenn Du überhaupt nicht auf die Kündigung reagierst. Deine Bank wird das Geld nicht ewig aufbewahren. Dann überweist sie es womöglich an ein Amtsgericht und Du musst dort erst einmal nachweisen, dass das Geld auch Dir gehört.

Kündigung des Dispokredits durch die Bank

Allgemein gilt: Banken können einen eingeräumten Dispokredit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Fristlos ist das darüber hinaus möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn gegen den Kontoinhaber die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt.

Hat Deine Bank Dir den Dispo gekündigt, musst Du das Geld zeitnah zurückzahlen. Die Bank wird Dir dafür eine Abwicklungsfrist einräumen.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Kann die Bank das Girokonto einfach kündigen?

Deine Bank kann Dein Girokonto kündigen. Dafür darf jedoch der Vertrag für das Konto kein Enddatum haben und die Kündigungsmöglichkeit muss vertraglich vorgesehen sein (§ 675h Abs. 2 BGB). Das ist in den meisten Fällen gegeben. 

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Wie kündige ich mein Girokonto?

Du musst beim Kündigen Deines Girokontos keine Kündigungsfrist beachten, so sieht es jedenfalls das Gesetz vor (§ 675h BGB). Deine Bank hat aber womöglich eine Frist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Die darf dann aber nicht länger als ein Monat sein. Eine anderweitige Regelung ist unwirksam.

Das Wechseln des Girokontos ist inzwischen leichter geworden als noch vor ein paar Jahren. Denn zum einen müssen die Banken Dir helfen, das machen sie über die gesetzliche Kontowechselhilfe. Zum anderen wollen viele Banken möglichen Neukunden den Weg leichter machen und bieten deshalb einen digitalen Wechselservice an.

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