Für den thesaurierenden ETF fällt eine Steuer auf die Vorabpauschale in Höhe von 1000€ an, welche vom Verrechnungskonto Anfang des Jahres abgezogen wird.
Wie sieht es nun aus, wenn ich hier rechtzeitig den derzeit maximalen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000€ stelle.
hier liegt ein Missverständnis vor. Mit dem Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale verrechnet, nicht die Steuer.
Wenn du 1000 Euro Steuer auf die Vorabpauschale zu zahlen hast, bedeutet das, dass die Vorabpauschale ca 4000 Euro beträgt. Diese würde durch den Freistellungsauftrag auf 3000 Euro reduziert werden.