Kapitalerträge bei ausländischen Banken

  • Guten Tag Forum,

    ich brüte gerade über meine Einkommensteuer 2023. Zum Ersten Mal übersteigen meine Zinserträge meinen Freistellungsauftrag (2000 Euro). Ich habe es bei "Weltsparen" als Festgeld angelegt und es sind hauptsächlich ausländische Banken (EU).

    Ich weiß schon, dass ich es über die Anlage KAP bei Elster angeben muss.

    Über Weltsparen kann ich ja bei ausländischen Banken kein Freistellungsauftrag stellen. Wie teile ich jetzt dem Finanzamt mit, wieviel "Freistellung" ich für diese Banken zur Verfügung habe?

    Ja, ist vielleicht ne blöde Frage, aber auch Google bringt mich da nicht weiter.

    Liebe Grüße

  • Ich weiß schon, dass ich es über die Anlage KAP bei Elster angeben muss.

    Über Weltsparen kann ich ja bei ausländischen Banken kein Freistellungsauftrag stellen. Wie teile ich jetzt dem Finanzamt mit, wieviel "Freistellung" ich für diese Banken zur Verfügung habe?

    Ja, ist vielleicht ne blöde Frage, aber auch Google bringt mich da nicht weiter.

    Sooo blöd ist die Frage gar nicht ....

    Also, du hast Kapitalerträge erzielt. Diese Kapitalerträge sind steuerpflichtig, egal, ob du sie im Inland oder im Ausland erhalten hast.

    Im Inland werden Steuern abgezogen, wenn die Erträge deinen (erteilten) Freibetrag überschreiten, Im Ausland werden keine Steuern abgezogen, du kannst dort auch nie einen Freibetrag erteilen, denn für deutsches Steuerrecht interessiert sich eine Bank im Ausland nicht.

    In deiner Steuererklärung musst du jetzt in der Anlage KAP sämtliche Erträge bei allen Banken angeben. Für die Erträge aus dem Ausland gibt es in der Anlage KAP separate Zeilen, in der die Beträge erfasst werden.
    Bei den Inlandserträgen musst du noch angeben, mit welchem Betrag der Freistellungsauftrag bei der Bank genutzt wurde.
    (Beispiel: Erträge € 200,00 davon freigestellt: € 150,00) Für € 50,00 wurden Steuern einbehalten, die du mit einer Steuerbescheinigung nachweisen kannst.

    Bei Auslandsbanken bekommst du natürlich keine Steuerbescheinigung, sondern nur eine Erträgnisaufstellung.

    Nehmen wir jetzt einmal an, du hast im Inland € 600,00 Erträge gehabt, die du auch ohne Steuerabzug (wegen dem Freissellungsauftrag) steuerfrei kassiert hast. Im Ausland sollen jetzt weitere € 500,00 Erträge angefallen sein.
    Zusammen sind das € 1.100,00 Erträge, von denen du nur € 100,00 echt versteuern musst, denn du darfst als Alleinstehender insgesamt € 1.000,00 Zinserträge etc. steuerfrei pro Kalenderjahr vereinnahmen.
    Dein Finanzamt schaut nur nach dem Gesamtbetrag der Erträge, vermindert sie um € 1.000,00 Freibetrag und rechnet für die restlichen Erträge die Steuern.

    Solltest du bei einer Bank Erträge bekommen haben und hast dafür auch Steuern gezahlt, weil der Freistellungsauftrag nicht ausreichend erteilt war, dann werden diese Steuern selbstverständlich vom Finanzamt berücksichtigt, sofern du die Steuerbescheinigung beifügst.

  • Ich brüte gerade über meine Einkommensteuer 2023.

    Hoppala! Du bist etwas spät dran damit.

    Zum ersten Mal übersteigen meine Zinserträge meinen Freistellungsauftrag (2000 Euro).

    Wunderbar! Mehr Zinseinnahmen ist besser als weniger Zinseinnahmen.

    Ich habe [mein Geld] bei "Weltsparen" als Festgeld angelegt und es sind hauptsächlich ausländische Banken (EU).

    Ich weiß schon, dass ich es über die Anlage KAP bei Elster angeben muss.

    ... und zwar in der Rubrik "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben".

    Wie teile ich jetzt dem Finanzamt mit, wieviel "Freistellung" ich für diese Banken zur Verfügung habe?

    Gar nicht. Das rechnet das Finanzamt selber aus. Es bekommt von allen inländischen Instituten mitgeteilt, welches Volumen Kapitalerträge für Deine Steuer-ID freigestellt worden ist. Wenn das 0 ist, ist das eben 0. Von Deinen ausländischen Zinseinkünften ist nichts freigestellt und auch nichts versteuert worden.

    Du gibst einfach Deine ausländischen Zinseinkünfte an, das paßt dann schon.

  • Es ist ausreichend, jene Erträge zu erklären, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben.

    Die anderen sind bereits "abgeltend" besteuert worden und für das Finanzamt nicht mehr von Bedeutung. Wichtig ist nur, wie viel Freibetrag für sie schon verwendet wurde (auch dafür gibt es ein Feld in der Anlage KAP), weil der Rest kann dann noch für die ausländischen Erträge wirken.

  • die aussage, dass ausländischen banken keine steuern einbehalten, stimmt so nicht. Bei dividendenerträgen wird von allen ausländischen banken der deutsche abgeltungssteuersatz von 26,xx % einbehalten. Wenn man diesen ertrag in zeile 19 KAP einträgt, wird die einbehaltene steuer nicht berücksichtigt

  • die aussage, dass ausländischen banken keine steuern einbehalten, stimmt so nicht. Bei dividendenerträgen wird von allen ausländischen banken der deutsche abgeltungssteuersatz von 26,xx % einbehalten. Wenn man diesen ertrag in zeile 19 KAP einträgt, wird die einbehaltene steuer nicht berücksichtigt

    Mal abgesehen, daß Du etwas spät dran bist mit Deiner Antwort:

    Ich würde das nochmal verifizieren, bevor Du Dich aus dem Fenster lehnst.

  • Mal abgesehen, daß Du etwas spät dran bist mit Deiner Antwort:

    Ich würde das nochmal verifizieren, bevor Du Dich aus dem Fenster lehnst.

    das stimmt natürlich, bin auf der suche darauf gestoßen, weil ich genau dieses Problem mit dem FA habe. Ich kann aber nicht erkennen, dass an meinem beitrag etwas inhaltlich falsch ist. Immerhin hast Du ja trotz des Datums darauf reagiert und ich wüßte gern, was Du fehlerhaft findest

  • das stimmt natürlich, bin auf der suche darauf gestoßen, weil ich genau dieses Problem mit dem FA habe. Ich kann aber nicht erkennen, dass an meinem Beitrag etwas inhaltlich falsch ist. Immerhin hast Du ja trotz des Datums darauf reagiert und ich wüsste gern, was Du fehlerhaft findest

    Würde, wenn du es nicht selbst kannst, einen Profi beauftragen. Schmalplan Investoren sind meist steuereinfach.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

  • das stimmt natürlich, bin auf der suche darauf gestoßen, weil ich genau dieses Problem mit dem FA habe. Ich kann aber nicht erkennen, dass an meinem beitrag etwas inhaltlich falsch ist. Immerhin hast Du ja trotz des Datums darauf reagiert und ich wüßte gern, was Du fehlerhaft findest

    Du hast behauptet, daß ausländische Banken deutsche Abgeltungsteuer einheben. Das glaube ich nicht. Ich hätte die Behauptung gern belegt.

  • wer meine Frage zu blöd findet, kann doch einfach weiterblättern und die kostbaren 5 Sekunden, um den Beitrag zu überfliegen, nicht noch zu vermehren.

    Ich ersetze den Begriff "Bank" mit "Broker", in meinem Fall IB und DEGIRO NL, beides ausländische Broker. Beide behalten 26,xx % Steuer ein (nenne sie wie du willst). Das FA verlangt die Angabe in Zeile 19, wirft das also zusammen mit z.B. amerikanischen Dividenden (15% Abzug) und berücksichtigt sie nicht als eine deutsche Steuer.

  • wer meine Frage zu blöd findet, kann doch einfach weiterblättern und die kostbaren 5 Sekunden, um den Beitrag zu überfliegen, nicht noch zu vermehren.

    Sagen wir mal so: Letztlich ist das Dein Problem. Es scheint Dir aber wichtig zu sein, nicht ohne Grund schreibst Du für 1 Problem gleich in 2 Threads.

    Ich ersetze den Begriff "Bank" mit "Broker", in meinem Fall [Interactive Brokers] und DEGIRO NL, beides ausländische Broker. Beide behalten 26,xx % Steuer ein (nenne sie, wie du willst). Das [Finanzamt] verlangt die Angabe in Zeile 19, wirft das also zusammen mit z.B. amerikanischen Dividenden (15% Abzug) und berücksichtigt sie nicht als eine deutsche Steuer.

    Wenn das ausländische Geldinstitut tatsächlich Abgeltungsteuer einbehalten hat (was ich bis zum Beweis des Gegenteils weiterhin nicht glaube), dann wirst Du das Deinem Finanzamt wohl nachweisen müssen. Eine passende Steuerunterlage wirst Du dann wohl von Deinem Geldinstitut bekommen haben. Ich hatte Dich ja gebeten, einen solchen Beleg vorzulegen (natürlich anonymisiert!). Viele Augen sehen mehr als zwei, könnte ja sein, daß Du Dich vertust.

    Ob Du hier im Forum Deine Diskussion gewinnst oder nicht, macht auf Dein Finanzamt übrigens eher keinen Eindruck.

    :)

  • Beide behalten 26,xx % Steuer ein (nenne sie wie du willst)

    Vermutlich handelt es sich um eine niederländische Quellensteuer, also gerade keine deutsche Kapitalertragsteuer.

    Du musst Deine Erträge in Deutschland versteuern. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens kannst Du die dort gezahlte Steuer teilweise (meist 15%) auf Deine deutsche Steuer anrechnen lassen. Eine Erstattung von ggf. zu viel bezahlter niederländischer Steuer darfst Du von einem deutschen Finanzamt natürlich nicht erwarten.

  • der Beweis des Gegenteils: die Jahresendabrechnung von Degiro NL als Dateianhang, wo klar hervorgeht, dass für deutsche Aktien 26,7.. % steuer einbehalten wurde.

    Diese Beträge habe ich mehr als 10 Jahre immer in Zeile 7 geschrieben und die dafür bezahlten Steuern zurückbekommen (da sonst -Rentner- keine Steuern angefallen sind. Dieses Jahr (2024) sollen diese Beträge in Zeile 19 (wo die fremdländischen Dividenden stehen) eingetragen werden, mit dem Ergebnis, dass die bezahlten Steuern nicht erstattet werden. Übrigens, so doof bin ich nicht, dass ich an fremde Staaten bezahlte Steuern vom deutschen Fiskus zurückverlange - und die niederländische Steuer wäre niemals 26,7 %.

    FTipp003.pdf

  • Hier geht aber auch einiges durcheinander. Klar behalten auch ausländische Banken/Broker Steuern ein. Das nennt man Quellensteuer. Und ein Broker in NL behält für Deutsche Aktien ebenfalls die Quellensteuer ein (genauso wie ein deutscher Broker für z.B. US Aktien die Quellensteuer einbehält).

    Wie man das korrekt in der Steuererklärung eintragen muss, kann ich nicht sagen, da ich kein Steuerberater bin. Ich persönlich würde einen deutschen Broker nutzen, wenn man sich nicht mit der Steuerthematik rumschlagen will.

  • Ob Du hier im Forum Deine Diskussion gewinnst oder nicht, macht auf Dein Finanzamt übrigens eher keinen Eindruck.

    der Beweis des Gegenteils: die Jahresendabrechnung von Degiro NL als Dateianhang, wo klar hervorgeht, dass für deutsche Aktien 26,7.. % steuer einbehalten wurde.

    Auf diesem Papier (das Dein Finanzamt vermutlich nicht als Steuerunterlage akzeptiert) stehen vier Papiere: Ein kanadisches (für das 25% Quellensteuer einbehalten worden seien, das ist der Satz der kanadischen Dividendensteuer), ein chinesisches (für das 10% Quellensteuer einbehalten worden seien, das ist der Satz der chinesichen Dividendensteuer) und zwei deutsche. Für diese seien 26,375 Quellensteuer einbehalten worden, was ja nicht stimmt, die deutsche Abgeltungsteuer beträgt nämlich 25%, und das Finanzamt hält Steuer und Solidaritätszuschlag streng auseinander.

    Ich habe Dich bereits gefragt, ob es sich für Dich denn rentiere, Dein Depot bei einer ausländischen Depotbank zu halten. Diese Frage hast Du nonchalant übergangen.

    Wenn ich die Beträge sehe, die Dir abgezogen werden, die das deutsche Finanzamt aber möglicherweise nicht anerkennt, kannst Du an Spesen überhaupt nicht so viel sparen, wie Dir durch die Steuer verlorengeht.