Beiträge von michael_d

    Spontan fällt mir ein, dass am 30.12. die Börsen (ich weiß nicht, ob alle) verkürzte Handelszeiten haben. So Endet der Xetra Handel bereits um 14:00.

    Vorabpauschale sollte für dich kein Thema sein, da du deine Anteile noch in diesem Jahr verkaufst. Damit hat sich die Vorabpauschale für Januar 2026 erledigt. Und die Anteile, die du im Januar 2026 kaufst, werden für die Vorabpauschale erst im Januar 2027 relevant.

    Für den thesaurierenden ETF fällt eine Steuer auf die Vorabpauschale in Höhe von 1000€ an, welche vom Verrechnungskonto Anfang des Jahres abgezogen wird.
    Wie sieht es nun aus, wenn ich hier rechtzeitig den derzeit maximalen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000€ stelle.

    hier liegt ein Missverständnis vor. Mit dem Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale verrechnet, nicht die Steuer.

    Wenn du 1000 Euro Steuer auf die Vorabpauschale zu zahlen hast, bedeutet das, dass die Vorabpauschale ca 4000 Euro beträgt. Diese würde durch den Freistellungsauftrag auf 3000 Euro reduziert werden.

    Hallo ich bespare den vanguart all world ftse acc und den allcountry msci imi ist das eine gute Wahl. Danke für eure Antworten. Vg

    Hallo zusammen ich wollt euch fragen op ein etfsparplan auf vanquard all world ftse und ein auf ishare em eine gute Entscheidung war

    Vor einer Woche hast du geschrieben, dass due FTSE All World und MSCI ACWI besparst.
    Nun eine Woche später besparst du auf einmal den FTSE und einen EM.

    Mein Tipp an dich: Werde dir zuerst klar, in welchen ETF du investieren willst und starte dann mit den investieren, anstatt jede Woche dein Depot umzuwerfen.

    Jetzt muss ich mich hier auch einklinken, weil mich das Thema auch interessiert, und ich im nächsten Jahr ebenfalls vorhatte, das so zu handhaben.

    Verstehe ich es richtig, dass man die Beiträge der folgenden 3 Jahre nur dann im aktuellen Jahr steuerlich geltend machen kann, wenn diese NICHT mehr als 3 mal so hoch sind, wie die Beiträge diesen Jahres?

    Ist das nicht der Standardfall? Denn üblicherweise wird die PKV ja von Jahr zu Jahr teurer, so dass doch davon auszugehen ist, dass die Beiträge der folgenden 3 Jahre nahezu IMMER höher sind als der 3-fache Beitrag diesen Jahres.

    Hier geht aber auch einiges durcheinander. Klar behalten auch ausländische Banken/Broker Steuern ein. Das nennt man Quellensteuer. Und ein Broker in NL behält für Deutsche Aktien ebenfalls die Quellensteuer ein (genauso wie ein deutscher Broker für z.B. US Aktien die Quellensteuer einbehält).

    Wie man das korrekt in der Steuererklärung eintragen muss, kann ich nicht sagen, da ich kein Steuerberater bin. Ich persönlich würde einen deutschen Broker nutzen, wenn man sich nicht mit der Steuerthematik rumschlagen will.

    Aber eine Zusatzfrage: Welche Motivation könnte der Emittent eines Anleihe-ETFs haben, die Anleihen vorzeitig zu verkaufen? Müsste der Anleihe-ETF nicht mindestens die nominelle Verzinsung abwerfen? Zumindest bei Staatsanleihen-ETFs?

    Weil Anleihen ETF üblicherweise Anleihen mit fest definierten Restlaufzeiten enthalten. Wenn ein ETF z.B. Anleihen mit Restlaufzeit 3-5 Jahre enthält, dann muss der Emittent die Anleihen verkaufen, wenn die Restlaufzeit unter 3 Jahre fällt.

    Du kannst die aber mal von iShares die iBonds ansehen. Diese haben ein festes Fälligkeitsdatum und es werden keine Anleihen vor Ende der Laufzeit verkauft.

    Das FA berücksichtigt - vorausgesetzt eine Steuererklärung liegt vor - nicht den von der Bank abgezogenen Betrag der Vorabpauschale?

    Der Anfrager hat offensichtlich noch Freibetrag offen, den er nutzen möchte. Da die Vorabpauschale bereits im Januar 2025 verrechnet wurde, wurde diese bereits im Januar mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Offensichtlich ist jetzt aber immer noch ein Freistellungsauftrag übrig. Da hilft in meinen Augen nur verkaufen und neu kaufen, oder man lässt den übrigen FSA verfallen.

    Wenn du sowieso eine Steuererklärung machst, dann brauchst du dich jetzt nicht darum kümmern. Dann rechnet das FA das aus und bittet darum, dass du nächstes Mal deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

    Das stimmt so nicht. Solange die Gewinne nicht realisiert sind, kann man auch nichts in der Steuererklärung im Nachhinein verrechnen.

    Der Freistellungsauftrag verfällt, wenn man nicht verkauft/kauft. Und man kann da auch nicht im Nachhinein was zurückholen.

    Egal ob ich bei der ING Direkthandel oder Xetra wähle-ich muss ca. 50 Euro Gebühren ingesamt zahlen. Ist das so normal? Ist es trotzdem besser, dass ich zu diesen Gebühren verkaufe und wieder zurückkaufe, um den Freistellungsauftrag zu nutzen, oder rentiert sich das bei den Gebühren nicht?

    Ja das ist bei der ING normal. Deine Order wird vermutlich im Bereich um 20.000 Euro liegen.

    Ob es sich lohnt kann dir keiner sagen, ohne die Zahlen zu kennen. Deine Steuerersparnis muss halt größer sein als die 100 Euro Ordergebühr.

    Verkäufe führen aber zu ungewollten Steuerzahlungen, die sich renditemindernd bemerkbar machen. Mit Ausschüttern hat man automatisch zusätzlich freies Geld, was man da investieren kann, wo das Depot zusätzliches Geld benötigt.

    Den Teil verstehe ich nicht. Ja, wenn man zum Rebalancen verkaufen muss, dann fallen Steuern an. Aber wenn ich die Ausschüttungen zum Rebalancen nutze, dann ist auf diese ebenfalls Steuer angefallen. Und im Normalfall ist die Steuer auf Ausschüttungen höher, als die Steuer auf Verkäufe (bei der Ausschüttung zahle ich immer die volle Steuer, beim Verkauf nur auf den Gewinnanteil)

    Hab schon verstanden, dass das Limit dazu dient, dass man nicht zu viel zahlt aber wie funktioniert das dann bei einem Sparplan. Da kauft man ja monatlich aber was wenn das Limit überschritten wird. Wird dann später gekauft? Und wenn ich jetzt kaufe nehme ich als Limit den Betrag was es gerade an Wert hat?

    Bei einem Sparplan gibt es kein Limit. Da wird zu einem festgelegten Termin zum dann aktuellen Kurs gekauft.

    Ansonsten würde ich das Limit immer knapp über den aktuellen Kurs setzen, damit meine Order sicher ausgeführt wird, ich aber keinen viel zu hohen Kurs bekomme.

    Für mich klingt das erstmal logisch, dass eine belgische Bank auf deutsche Aktien Quellensteuer abführt. Aber ich sehe trotzdem nicht, warum das ein Problem ist. Denn die Bank führt dann vermutlich keine Kapitalertragsteuer ab. Diese musst du selbständig über die Steuererklärung abführen und dann wird das ja mit der Quellensteuer verrechnet.