Beiträge von Vermieterheini1
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Hallo berghaus,
wie wollen wir erfahren wie die Preisbremse richtig anzuwenden ist?
Es wird wohl keine offizielle verständlich und vor allem schriftliche "Aussage" von dieser tollen Regierung geben.
Jeder Versorger wird das so machen wie er meint.
Vielleicht stimmen sich einige Versorger auf eine gemeinsame Vorgehensweise ab.Für den Zeitraum vom 17. August 2021 bis 16. August 2022 erhielt ich meine Abrechnung erst am 29.09.2023, mehr als 6 Wochen später wie in den vergangenen Jahren.
Ich vermute dass die Abrechnung für den Zeitraum vom 17. August 2022 bis 16. August 2023 noch viel später kommt.
Ich werde also erst gegen Ende 2023 feststellen können, wie mein Versorger die Preisbremse für Gas und Strom umgesetzt hat.
Wie viele Endverbraucher werden ihre Jahresabrechnung(en) bezüglich der Berechnung der Preisbremse kontrollieren?
Wenn Einzelne Wenige meinen ihr Versorger rechnet die Preisbremse falsch,
was wollen die machen?Vor Gericht klagen?
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Hallo berghaus,
ich habe den Grund der Differenzen
zwischen deinem und meinem Berechnungsweg gefunden.
Es liegt ausschließlich an der unterschiedlichen Interpretation der Anwendung der Zwölftelung!
Du legst der Berechnung des Entlastungsbetrages gleichbleibend für alle 12 Monate immer genau 1/12 der 80%Sept22Prognose zu Grunde, auch dann wenn es in dem betreffenden Monat KEINEN Verbrauch IN DIESER HÖHE gab.
Im meinem Fall ist das Zwölftel bei Gas 1.132 kWh und bei Strom 251 kWh.beim Gas: 1.132 kWh x 0,0139 = 15,7348 €: x 5 = 78,67 €
beim Strom: 251 kWh x 0,0342 = 8,5842 €: x 5 = 42,92 €
Ich interpretiere die Zwölftelung so,
dass der Entlastungsbetrag jeden Monat nur für maximal 1.132 kWh bei Gas und maximal 251 kWh bei Strom gerechnet werden darf.
Ich habe angegeben im Monat Mai 2023 Gasverbrauch 510 kWh und Stromverbrauch 250 kWh,
also WENIGER als der Zwölftel, das für die Energiepreisbremse maßgeblich ist.
Wenn meine Interpretation richtige wäre,
hättest du beim Gas 622 kWh (= 8,65 €) zu viel Entlastungsbetrag ausgerechnet.
und beim Strom für 1 kWh (= 0,0342 €) zu viel Entlastungsbetrag ausgerechnet.
Daneben gibt es minimale Rundungsdiffenzen
zwischen meinen 12 monatsweisen Berechnungen
und deiner zusammenfassenden 2 Blockberechnung. -
Zur Anwendung dieses G ab dem 24.12.2022 vgl. § 50 iVm Bek. v. 28.12.2022 I 2894
https://dejure.org/BGBl/2022/BGBl._I_S._2894a
Zur Anwendung dieses G ab dem 25.02.2023 vgl. § 50 iVm Bek. v. 24.02.2023 I Nr 52
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Link zum Gesetzestext für die Strompreisbremse:
https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/BJNR251210022.html
Gibt es was besserses, aktuelleres und vor allem genaueres/ausführlicheres?
Ausführungshinweise, Interpretationen, Präzisierungen, Erläutererungen?
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Hallo berghaus,
vielen Dank dass du dich so intensiv mit dem Thema auseinandersetzt.
Nachdem ich (hoffentlich) - dank deiner Hilfe - das absolute Monats-Prinzip der Strom-/Gaspreisbremse verstanden habe,
will ich
- in Abweichung von meiner Überschrift und meinem ersten Fragetext -
mit Excel berechnen
wieviel ich mit Einbeziehung der Strom-/Gaspreisbremse bei monatlich unterschiedlichen Energiepreisen der Versorger monatlich bezahlen muss.
Die Einsparung durch die Strom-/Gaspreisbremse ergibt sich automatisch bzw. ganz nebenbei. (Siehe Spalte M.)
Ich habe den Maximalpreis für die Strom-/Gaspreisbremse monatlich in der neuen Spalte E eintragen, denn die Strom-/Gaspreisbremse gilt nach derzeitigem Stand nur bis zum 31.12.2023!
So kann meine Excel-Datei auch in den Jahren nach dem Jahr 2023
und bei einem anderen Betrag und/oder bei einem anderenGültigkeitszeitraum
für die Strom-/Gaspreisbremse verwendet werden.
In den Spalten G bis J habe ich die Überschriften geändert und die Formeln korrigiert.
Alle Eingabezellen sind gelb hinterlegt.
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Bitte prüfen, ob jetzt für jeden Monat der richtigen Energiepreis berechnet wird.
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Guten Morgen berghaus
ich bin nicht der Programmierer des Versorgers.
Meine Excel-Datei soll nicht genau so "vorrechnen", wie der Versorger das "nach dem Buchtaben des Gesetzes" im Jahr 2024 bei der Jahresabrechnung für 2023 machen wird.
Ich bin Endverbraucher.
Meine Excel-Datei soll im Endergebnis zeigen, wie viel ich für die 12 Monate vom Jahr 2023 - bei bekannten monatlichen Energiepreisen und Monatsverbräuchen - zahlen muss.
Und auch wie viel bzw. wie wenig mir die Strom-/Gaspreisbremse an Einsparung bringt.Durch die Zwölftelung der 80% ist das im Heizungsbereich (egal ob Strom oder Gas) weniger.
Auch bei Warmwasser und Beleuchtung wirkt die Zwölftelung begrenzend.
Meine Formeln und das ganze Excel-Rechenwerk muss nur (abgesehen von unvermeidbaren Rundungsdifferenzen) zu richtigen Endergebnis kommen.
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Hallo LeniRogger,
vielen Dank für deine Bestätigigung dass ich die Erklärungen von berghaus richtig verstanden habe und dass meine Formeln in die Excel-Dateien richtig sind.
Hinweise:
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1. Es ist zu vermuten, dass viele Versorger im Laufe des Jahres 2023 und in den folgenden Jahren unterjährig die Preise des öfteren ändern werden.
2. Durch Eingabe der entsprechenden Werte in meine Excel-Formeln kann man daraus auch die Berechnung für Fernwärme oder Wärmepumpenstrom machen.
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Guten Morgen berghaus
Vielen Dank für deine Antwort und den Verweis auf die Stellen im Gesetz.
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden:
Die Strom- bzw. Gaspreisbremse gilt monatlich immer für genau 1/12 der Jahresprognose vom September 2022.D.h. ist der Monatsverbrauch (ab dem 01.01.2023) höher wie das 1/12 der Jahresprognose,
gilt die Strom-/Gaspreisbremse immer nur für 1/12 der Jahresprognose.
Ist der monatliche Brutto Strom-/Gaspreis niedriger wie die 40/12 ct/kWh wird mit dem Energiepreis vom Versorger gerechnet.
Für den Monatsverbrauch über dem 1/12 der Jahresprognose wird monatlich immer der Energiepreis vom Versorger berechnet.
Ich habe für die Berechnung der Strom- und Erdgaskosten jeweils eine Exceldatei angehängt.
In die gelb hinterlegten Felder kann jeder seine Werte eintragen (überschreiben).Wenn in den Excel-Dateien Fehler sind, bitte Rückmeldung.
Verbesserungsvorschläge sind immer willkommen!
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Frage
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Wie wird die Strom-/Gaspreisbremse berechnet, wenn sich innerhalb des 12-Monatszeitraumes der Energiepreis mehrfach ändert?
Gesucht wird die Formel für die monatsweise Berechnung der Strom-/Gaspreisbremse.
Die „Randbedingungen“ der Strom-/Gaspreisbremse sind mir bekannt.
Alle für eine monatsweise Berechnung der Strom-/Gaspreisbremse erforderlichen Daten sind vorhanden.
Vielen Dank für die Formel.
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Die "tägliche" Entfernungspauschale darf nur für die Tage geltend bemacht werden, an denen der Arbeitnehmer auch tatsächlich von seiner Wohnung/Haus zur "ersten Tätigkeitsstätte" und wieder zurück nach Hause gefahren, gegangen, geradelt, geschwommen, geflogen, usw. ist.
Das lustige "geschwommen, geflogen, usw." kommt, daher, dass es wegen dem Wort Entfernungspauschale egal ist mit welchem Verkehrsmittel oder Körpereinsatz die Wegstrecke zurückgelegt wurde.
Die Entfernungspauschale gibt es für jeden Kalendertag nur ein Mal, egal wie oft "hin- und zurückgefahren/gegangen" wurde.
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Ausnahmen in Verbindung mit Dienstreise:Fährt/Geht der Arbeitnehmer zuerst zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, tritt von dort aus die Dienstreise an,
kommt am gleichen Tag von der Dienstreise wieder zurück zu seiner ersten Tätigkeitsstätte
und fährt/geht noch am gleichen Tag wieder nach Hause,
so sind die Bedingungen für die Entfernungspauschale für diesen Tag erfüllt.Ich würde auch der Fahren/Gehen am Abfahrtstag zur ersten Tätigkeitsstätte und das an einem anderen Tag direkt nach der Dienstreise von ersten Tätigkeitsstätte "nach Hause" als EINEN Tag Entfernungspauschale "zusammenfassen".
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Bei allen anderen Fällen von Dienstreise darf an diesen Tagen KEINE Entfernungspauschale "eingetragen" werden.
D.h.die Anzahl der Tage mit Dienstreise müssen von der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (bei der Entfernungspauschale) abgezogen werden.