Es ist absolut möglich als unverheiratetes Paar (auch in "wilder Ehe") eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Bereiche Eigentum (Wohnrechtsschutz für Eigentümer), Arbeit (Berufs-/Arbeitsrechtsschutz) und Verkehr abdeckt. Viele Versicherer bieten spezielle Paar- oder Familientarife an, in denen der Lebenspartner ohne Ehe in häuslicher Gemeinschaft (z. B. bei gemeinsamem Haushalt) mitversichert ist – oft sogar ohne Aufpreis im Vergleich zum Single-Tarif. Das spart im Vergleich zu zwei separaten Policen erheblich, da der Beitrag für Paare meist nur 20–50 % höher ausfällt als für Singles, aber beide abgedeckt sind. Da Ihre Partnerin eine Eigentumswohnung hat (mit Mehrparteien), ist der Wohnrechtsschutz (Eigentum) besonders relevant, um Streitigkeiten mit Mietern, Nachbarn oder der Hausverwaltung abzudecken – das ist bei den meisten Tarifen als Baustein im Privatrechtsschutz enthalten oder erweiterbar.
Zu Ihrer aktuellen ARAG-Verkehrsrechtschutzversicherung: Ja, Sie müssen diese kündigen, wenn Sie zu einem neuen Paar-Tarif wechseln, der den Verkehrsbaustein übernimmt. Andernfalls hätten Sie eine Überlappung, was unnötig teuer wird. Die Kündigung ist unkompliziert und ein Wechsel ist sinnvoll, um alles zentral zu bündeln. Da Sie 36 und 35 Jahre alt sind, keine Kinder erwähnt haben und berufstätig wirken, passen Paartarife mit Selbstbeteiligung (z. B. 150–500 €) gut – das hält die Prämien niedrig. Bleibt die Frage, ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten o.ä. !? Preise starten ab ca. 8–15 €/Monat pro Person für Basis-Pakete, für Paare mit allen Bereichen bei 20–40 €/Monat insgesamt (je nach Anbieter und Selbstbeteiligung. Das ist günstiger als viele andere Versicherungen, aber achten Sie auf Wartezeiten (meist 3 Monate für Beruf und Eigentum, oft keine für Verkehr).