Ich muß für 2024 rund 200€ Steuern nachzahlen - da meine Festgelder im Ausland mittlerweile erfreulicher verzinst werden. Jedoch wurde für 2025 eine Vorrauszahlung von über 750€ festgesetzt.
Nach https://www.finanztip.de/einkommensteuer-vorauszahlung/ soll eine Vorrauszahlung nur bei einer Nachzahlung von mehr als 400€ anfallen und dann ungefähr in Höhe der Nachzahlung liegen. Auf dem Bescheid steht "Vorrauszahlungen werden festgesetzt, weil sie mindestens 400€/Jahr betragen. Dies ist selbst dann der Fall wenn sich bei der letzten Veranlagung eine Steuererstattung oder nur eine geringere Steuernachzahlung ergeben hat, weil bestimmte Besteuerungsgrundlagen im Vorrauszahlungsverfahren nicht berücksichtigt werden können." Mir scheint das könnte eventuell der Riester-Beitrag sein.
Stimmt der Finaztip-Artikel also nicht? Schreibt Jörg Leine Unsinn?
Könnte es sinnvoll sein gegen den Bescheid Einspruch einzulegen oder um eine Änderung zu bitten? Oder hat das in so einem Fall keinen Zweck?