Einkommensteuervorauszahlung Wann sind Vorauszahlungen bei der Steuer fällig?

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn der Steuerbescheid eine Steuernachzahlung ausweist, droht unter Umständen noch mehr Ungemach.
  • Denn in vielen Fällen setzt das Finanzamt auch eine Vorauszahlung zur Einkommensteuer fest. 
  • Diese Zahlungen werden allerdings mit der nächsten Steu­er­er­klä­rung verrechnet.
  • Selbstständige und Gewerbetreibende müssen fast immer Vorauszahlungen leisten.

So gehst Du vor

  • Prüfe zuerst Deinen Steuerbescheid und den Vorauszahlungsbescheid
  • Lege gegebenenfalls innerhalb eines Monats Einspruch ein oder stelle einen begründeten Antrag auf Änderung. 
  • Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn die Vorauszahlung nur durch einen einmaligen Effekt entstanden ist. 

Was für eine Aufregung! Da kommt Ende September 2024 der Steuerbescheid für das Jahr 2023 - mit einer Nachzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Und dann liegt auch noch ein Vorauszahlungsbescheid im Brief vom Finanzamt. Für das Jahr 2024 sollst Du in jedem Quartal 450 Euro Steuern vorauszahlen. Und weil das Jahr schon fast vorbei ist, werden am 10. Dezember 2024 sogar gleich die ganzen 1.800 Euro fällig. Und 2025 geht es dann in jedem Quartal mit 450 Euro weiter.
Ist das rechtens? Meist ja, wir erklären auch gleich, warum.

Wann sind Vorauszahlungen fällig?

Der offensichtliche Fall ist der von Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Sie müssen regelmäßig Einkommensteuervorauszahlungen leisten, da sie anders als Arbeitnehmer nicht automatisch Lohnsteuer zahlen. Die einzige Ausnahme: Dein erwartetes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag, der 2023 bei 10.908 und 2024 bei 11.784 Euro liegt. Erst ab diesen Werten musst Du überhaupt Steuern zahlen.

Auch Arbeitnehmer und Rentner können betroffen sein

Das Prinzip der Vorauszahlungen ist in Paragraf 37 Einkommensteuergesetz EStG geregelt und für Steuerverhältnisse recht einfach. Du musst mit einer Vorauszahlung ans Finanzamt rechnen, wenn

  • Dein aktueller Steuerbescheid eine Nachzahlung ausweist und 
  • Du laut diesem Bescheid mindestens 400 Euro nachzahlen musst. 

Welche Konstellationen sind denkbar?

Eine Steuernachzahlung ist im Vergleich zur Steuererstattung zwar eher selten, betroffen waren laut statistischem Bundesamt aber im Jahr 2020 rund 2,1 Millionen Personen. Das liegt generell daran, dass im betreffenden Steuerjahr auf bestimmte Einkünfte zu wenig oder gar keine Steuern gezahlt wurden. Möglich ist das zum Beispiel bei:

Nur zur Klarheit: Nicht jede Rentnerin, jedes Ehepaar oder jeder Kurzarbeiter muss Steuern nachzahlen. Aber in den eben beschriebenen Fällen ist es prinzipiell möglich.

Wie läuft das mit der Vorauszahlung?

Im Normalfall erhältst Du mit Deinem Steuerbescheid auch gleich einen Vorauszahlungsbescheid. Wenn das Finanzamt festgestellt hat, dass Du für das vergangene Jahr zu wenig Einkommensteuer gezahlt hast, geht es im Prinzip davon aus, dass das im darauf folgenden Jahr erneut passieren wird. Und setzt deshalb Einkommensteuervorauszahlungen als eine Art Abschlag für die zu erwartenden Steuereinnahmen fest.    

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Auch das regelt das Gesetz eindeutig. Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind vierteljährlich zu leisten. Die Stichtage sind:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Fällt das jeweilige Datum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, rutscht die Frist auf den nächsten Werktag nach hinten.

Prinzipiell heißt das: Du zahlst zu diesen Zeit­punkten jeweils ein Viertel des Jahresbetrags. Wenn Du zum Beispiel eine Steuernachzahlung von 600 Euro hattest, dürftest Du im Normalfall in jedem Quartal 150 Euro Vorauszahlung leisten müssen.

Achtung: Du bekommst keine separate Zahlungsaufforderung. Du musst Dich also selbst darum kümmern, dass Deine Vorauszahlungen pünktlich eintreffen. Wenn Du dem Finanzamt keinen Lasteinzug erlaubt hast, richte am besten einen Dauerauftrag dafür ein. Schaffst Du es nicht pünktlich, droht recht schnell ein Verspätungszuschlag.

Ärgernis später Steuerbescheid

Das war die Theorie, in der Praxis sieht es aber dann doch anders aus. Denn meist bekommst Du Deinen Steuerbescheid erst in der zweiten Jahreshälfte, oft erst im Oktober oder November. Dann sind die ersten Vorauszahlungstermine im März und Juni längst verstrichen, und machmal sogar auch schon der im September.

Fürs Finanzamt alles kein Problem. Die Beamten summieren einfach die Beträge aus den schon verstrichenen Quartalen auf und verteilen das auf die verbleibenden Quartale. Es kann also passieren, dass in Deinem Vorauszahlungsbescheid für den 10. Dezember der komplette Jahresbetrag steht und die vierteljährlichen Zahlungen erst mit dem folgenden Jahr beginnen.

Was kannst Du gegen den Bescheid tun?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, müssen wir einen Schritt zurück gehen. Denn die Ursache für Deinen Vorauszahlungsbescheid ist ja der Steuerbescheid vom Vorjahr. Prüfe diesen also unbedingt zuerst. Wenn Du der Meinung bist, dass da etwas nicht stimmt, lege innerhalb eines Monats gegen diesen Steuerbescheid Einspruch ein. 

Unabhängig davon bleibt der Vorauszahlungsbescheid erstmal bestehen und Du musst zahlen. Du kannst aber auch hier reagieren und einen formlosen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das solltest Du aber gut begründen können. Möglich sind zum Beispiel: 

  • Ihr seid ein Ehepaar und habt die Steuerklassen geändert. Das hat gute Chancen.
  • Du weist auf Deinen Einspruch hin. Die Chancen sind hier eher schlecht.
  • Du kannst belegen, dass das vergangene Jahr ein steuerlicher Ausrutscher war, weil Du zum Beispiel einen einmaligen hohen Bonus erhalten hast. Oder Du im aktuellen Jahr beträchtliche Umzugkosten hattest, die sich absetzen lassen. Oder Du zeigst als Selbstständiger, dass das vergangene Jahr besonders gut war und das aktuelle besonders schlecht läuft. 

Wenn das Finanzamt Deinen Antrag auf Herabsetzung anerkennt, erhältst Du einen neuen Bescheid über die Vorauszahlungen. Bisher geleistete Zahlungen werden darin verrechnet.

Achtung: Das Finanzamt kann auch von sich aus die Höhe der Vorauszahlungen korrigieren, das bedeutet in der Regel aber erhöhen. Das passiert zum Beispiel, wenn der jeweilige Beamte neue Informationen über Dein Einkommen hat. Das darf laut Gesetz aber erst passieren, wenn es aufs Jahr gesehen 5.000 Euro mehr sind.

Musst Du noch eine Steu­er­er­klä­rung machen?

Musst Du Vorauszahlungen leisten, musst Du auch für das betreffende Jahr eine Steu­er­er­klä­rung machen. Der Grund für die Verpflichtung zur Abgabe der Steu­er­er­klä­rung lässt sich recht einfach erklären. Deine vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen sind nur Abschläge auf die zu erwartenden Steuern.

Die im nächsten Jahr folgende Steu­er­er­klä­rung ist dann so etwas wie eine Schlussabrechnung: Du füllst die Erklärung wie gewohnt aus, etwa mit einer unseren Emp­feh­lungen für Steuersoftware und Steuer-Apps. Dort kannst Du in der Regel auch Deine Vorauszahlungen eingeben.

Achtung: Diese werden von diesen Programmen allerdings nur gebraucht, um die Steuererstattung oder Nachzahlung korrekt anzeigen zu können. Arbeitest Du mit Elster, hast Du keine Möglichkeit, die Vorauszahlungen irgendwo einzutragen. Aber keine Bange: Die Zahlen sind dem Finanzamt natürlich längst bekannt und werden bei der Steuerberechnung einfach verrechnet.

Das heißt in einem Beispiel: Du hast insgesamt 1.800 Euro vorausgezahlt. In deiner Steu­er­er­klä­rung steht, dass Du eigentlich 1.300 Euro nachzahlen musst. Diese Zahl wird aber jetzt mit Deinen Vorauszahlungen verrechnet und Du erhältst sogar 500 Euro zurück.

Haben sich Deine Verhältnisse aber nicht geändert, sollte am Ende dieser Steu­er­er­klä­rung eine Zahl nahe der 0 stehen.

Autoren
Udo Reuß

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