Einkommensteuervorauszahlung Wann sind Vorauszahlungen bei der Steuer fällig?

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn der Steuerbescheid eine Steuernachzahlung ausweist, droht unter Umständen noch mehr Ungemach.
  • Denn in vielen Fällen setzt das Finanzamt auch eine Vorauszahlung zur Einkommensteuer fest. 
  • Diese Zahlungen werden allerdings mit der nächsten Steu­er­er­klä­rung verrechnet.
  • Selbstständige und Gewerbetreibende müssen fast immer Vorauszahlungen leisten.

So gehst Du vor

  • Prüfe zuerst Deinen Steuerbescheid und den Vorauszahlungsbescheid . 
  • Lege gegebenenfalls innerhalb eines Monats Einspruch ein oder stelle einen begründeten Antrag auf Änderung. 
  • Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn die Vorauszahlung nur durch einen einmaligen Effekt entstanden ist. 

Was für eine Aufregung! Da kommt Ende September 2023 der Steuerbescheid für das Jahr 2022 - mit einer Nachzahlung in Höhe von 1.600 Euro. Und dann liegt auch noch ein Vorauszahlungsbescheid im Brief vom Finanzamt. Für das Jahr 2023 sollst Du in jedem Quartal 400 Euro Steuern vorauszahlen. Und weil das Jahr schon fast vorbei ist, werden am 10. Dezember 2023 sogar gleich die ganzen 1.600 Euro fällig. Und 2024 geht es dann in jedem Quartal mit 400 Euro weiter.
Ist das rechtens? Meist ja, wir erklären auch gleich, warum.

In welchen Fällen sind Vorauszahlungen fällig?

Der offensichtliche Fall ist der von Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Sie müssen regelmäßig Einkommensteuervorauszahlungen leisten, da sie anders als Arbeitnehmer nicht automatisch Lohnsteuer zahlen. Die einzige Ausnahme: Dein erwartetes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag, der 2023 bei 10.908 und 2024 bei 11.604 Euro liegt. Erst ab diesen Werten musst Du überhaupt Steuern zahlen.

Auch Arbeitnehmer und Rentner können betroffen sein

Das Prinzip der Vorauszahlungen ist in Paragraf 37 Einkommensteuergesetz geregelt und für Steuerverhältnisse recht einfach. Du musst mit einer Vorauszahlung ans Finanzamt rechnen, wenn

  • Dein aktueller Steuerbescheid eine Nachzahlung ausweist und 
  • Du laut diesem Bescheid mindestens 400 Euro nachzahlen musst. 

Welche Konstellationen sind denkbar?

Eine Steuernachzahlung ist im Vergleich zur Steuererstattung zwar eher selten, betroffen sind laut statistischem Bundesamt aber trotzdem 1,5 Millionen Personen. Das liegt daran, dass im vergangenen Jahr auf bestimmte Einnahmen (Einkünfte) zu wenig oder gar keine Steuern gezahlt wurden. Möglich ist das zum Beispiel bei:

Nur zur Klarheit: Nicht jede Rentnerin, jedes Ehepaar oder jeder Kurzarbeiter muss Steuern nachzahlen. Aber in den eben beschriebenen Fällen ist es möglich.

Wie läuft das mit den Vorauszahlungen?

Im Normalfall erhältst Du mit Deinem Steuerbescheid auch gleich einen Vorauszahlungsbescheid. Wenn das Finanzamt festgestellt hat, dass Du für das vergangene Jahr zu wenig Einkommensteuer gezahlt hast, geht es im Prinzip davon aus, dass das in diesem Jahr erneut passieren wird. Und setzt deshalb Einkommensteuervorauszahlungen als eine Art Abschlag für die zu erwartenden Steuereinnahmen fest.    

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Auch das regelt das Gesetz eindeutig. Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind vierteljährlich zu leisten. Die Stichtage sind:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Fällt das jeweilige Datum auf einen Samstag oder Sonntag, rutscht die Frist auf den darauf folgenden Montag nach hinten.

Prinzipiell heißt das: Du zahlst zu diesen Zeit­punkten jeweils ein Viertel des Jahresbetrags. Wenn Du zum Beispiel eine Steuernachzahlung von 600 Euro hattest, dürftest Du im Normalfall in jedem Quartal 150 Euro Vorauszahlungen leisten müssen.

Achtung: Du bekommst keine separate Zahlungsaufforderung. Du musst Dich also selbst darum kümmern, dass Deine Vorauszahlungen pünktlich eintreffen. Wenn Du dem Finanzamt keinen Lasteinzug erlaubt hast, richte am besten einen Dauerauftrag dafür ein. Schaffst Du es nicht pünktlich, droht recht schnell ein Verspätungszuschlag.

Ärgernis später Steuerbescheid

Das war die Theorie, in der Praxis sieht es aber dann doch anders aus. Denn meist bekommst Du Deinen Steuerbescheid erst in der zweiten Jahreshälfte, oft erst im Oktober oder November. Dann sind die erste Vorauszahlungstermine im März und Juni längst verstrichen, und machmal sogar auch schon der im September.

Fürs Finanzamt alles kein Problem. Die Beamten summieren einfach die Beträge aus den schon verstrichenen Quartalen auf und verteilen das auf die verbleibenden Quartale. Es kann also passieren, dass in Deinem Vorauszahlungsbescheid für den 10. Dezember der komplette Jahresbetrag steht und die vierteljährlichen Zahlungen erst mit dem folgenden Jahr beginnen.  

Was kannst Du gegen den Bescheid tun?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, müssen wir einen Schritt zurück gehen. Denn die Ursache für Deinen Vorauszahlungsbescheid ist ja der Steuerbescheid vom Vorjahr. Also prüfe diesen zuerst. Wenn Du der Meinung bist, dass da etwas nicht stimmt, lege innerhalb eines Monats gegen diesen Steuerbescheid Einspruch ein. 

Unabhängig davon bleibt der Vorauszahlungsbescheid erstmal bestehen und Du musst zahlen. Du kannst aber auch hier reagieren und einen formlosen Antrag auf Herabsetzung stellen. Das solltest Du aber gut begründen können. Möglich sind zum Beispiel: 

  • Ihr seid ein Ehepaar und habt die Steuerklassen geändert. Das hat gute Chancen.
  • Du weist auf Deinen Einspruch hin. Die Chancen sind hier eher schlecht.
  • Du kannst belegen, dass das vergangene Jahr ein steuerlicher Ausrutscher war, weil Du zum Beispiel einen einmaligen hohen Bonus erhalten hast. Oder Du im aktuellen Jahr beträchtliche Umzugkosten hattest, die sich absetzen lassen. Oder Du zeigst als Selbstständiger, dass das vergangene Jahr besonders gut war und das aktuelle besonders schlecht läuft. 

Wenn das Finanzamt Deinen Antrag auf Herabsetzung anerkennt, erhältst Du einen neuen Bescheid über die Vorauszahlungen. Bisher geleistete Zahlungen werden darin verrechnet.

Achtung: Das Finanzamt kann auch von sich aus die Höhe der Vorauszahlungen korrigieren, das bedeutet in der Regel aber erhöhen. Das passiert zum Beispiel, wenn der jeweilige Beamte neue Informationen über Dein Einkommen hat. Das darf laut Gesetz aber erst passieren, wenn es aufs Jahr gesehen 5.000 Euro mehr sind.

Musst Du noch eine Steu­er­er­klä­rung machen?

Ja, das musst Du in jedem Fall. Und oft geht das dann auch noch zu Deinen Gunsten aus. Der Grund für die Verpflichtung zur Abgabe der Steu­er­er­klä­rung lässt sich recht einfach erklären. Deine Einkommensteuervorauszahlungen sind nur Abschläge auf die zu erwartenden Steuern.

Die im nächsten Jahr folgende Steu­er­er­klä­rung ist dann so etwas wie eine Schlussabrechnung: Du füllst die Erklärung wie gewohnt aus, etwa mit einer unseren Emp­feh­lungen für Steuersoftware und Steuer-Apps. Dort kannst Du in der Regel auch Deine Vorauszahlungen eingeben.
Achtung: Diese werden von diesen Programmen allerdings nur gebraucht, um die Steuererstattung oder Nachzahlung korrekt anzeigen zu können. Arbeitest Du mit Elster, hast Du keine Möglichkeit, die Vorauszahlungen irgendwo einzutragen. Aber keine Bange: Die Zahlen sind dem Finanzamt natürlich längst bekannt und werden bei der Steuerberechnung einfach verrechnet.
Das heißt in einem Beispiel: Du hast insgesamt 1.600 Euro vorausgezahlt. In deiner Steu­er­er­klä­rung steht, dass Du eigentlich 1.300 Euro nachzahlen musst. Diese Zahl wird aber jetzt mit Deinen Vorauszahlungen verrechnet und Du erhältst sogar 300 Euro zurück.

Haben sich Deine Verhältnisse aber nicht geändert, sollte am Ende dieser Steu­er­er­klä­rung eine Zahl nahe der 0 stehen.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.