BUV schon gepüft/abgeschlossen?
Dr. Schlemann Ergänzungen?
BUV schon gepüft/abgeschlossen?
Dr. Schlemann Ergänzungen?
Alles anzeigenHallo liebe Finanztip-Community,
ich habe eine kurze Frage: Bei meiner Lebensgefährtin liegt eine unbefristete Schwerbehinderung mit einem Grad von 80 vor.
Wie verhält sich das mit dem neuen AV-Depot bzw. Riester oder bAV und dem früheren, abschlagsfreien Renteneintritt?
Schreibt man in einem solchen Fall eine E-Mail an die Anbieter mit dem geplanten Renteneintritt (aufgrund der Schwerbehinderung)?
Hat damit jemand Erfahrung? Auf ihrem jährlichen Rentenbescheid steht als Rentenstartdatum nämlich noch das reguläre Datum ohne Schwerbehinderung.
Danke für euer Feedback!
Liebe Grüße
Daniel
Hallo.
AVD startet nicht vor 65 (egal ab wann die DRV zahlt).
Riester startet nicht vor 62 (oder 60 bei Altvertrag) auch losgelöst von der DRV.
Bei der bAV den Anbieter fragen, da gibt es viele verschiedene Modelle.
Rentenauskunft bzw. -information verweisen auf die Regelaltersrente. Für Probeberechnungen einer vorgezogenen Rente bei der DRV melden.
Kann man die Kinder aufteilen? Wenn ja, wie und wo?
Kann man durch Erklärung über der Anbieter an die ZfA.
Zulagen gibt es meines Wissens nicht so vollautomatisch wie es sich bei Dir jetzt anhört. Auszahlung ist auch an div. Kriterien gebunden. Ob man unter der Grenze für Kleinbetragsrente bleibt ist auch unsicher.
Jetzt mach' das nicht komplizierter als es ist.
Rentenversicherungspflicht + Vertrag + mindestens 120 EUR Einzahlung = Berechtigung für Grundzulage (50% der Einzahlungen, max. 180 EUR)
Kindergeldberechtigung + Zuordnung des Kindergeldes = 100% der Einzahlungen, max. 300 EUR)
Zahlbare Rente unter 1,5% der monatlichen Bezugsgröße (ca. 60 EUR monatliche Rente) = Kleinbetragsrente möglich.
60 × 300 (entspricht Rentenfaktor 33,33) = 18.000 EUR / 8 (ggf. noch 8 Jahre Kindergeldanspruch) = 2.250 EUR p. A.
Klingt bei ggf. 775 EUR p. A. (Summe Einzahlung plus Zulagen) ungefährdet.
Solange für die Mutter Rentenversicherungspflicht besteht (regelmäßig für 36 Kalendermonate ab Folgemonat der Geburt), besteht unmittelbare Förderberechtigung für die Mutter. Durch die Pflege besteht ebenfalls Versicherungspflicht.
Sie könnte den Riestervertrag ruhend stellen und ein AVD beginnen.
Förderung bisher: 60 EUR Beitrag und 1.075 EUR Förderung
Förderung neu: 300 EUR Beitrag und 1.050 EUR Förderung (oder 350/1.075; oder 360/1.080)
Aber ggf. ist der neue Vertrag kostenmäßig oder renditemäßig besser. ![]()
Nicht. OK, mit Kinderzuschlag habe ich es nicht ausgerechnet.
Aber für die paar Jahre bis zum 67. lohnt es sich nicht wirklich. Vor allem wenn man die Komplexität dieses Konstruktes betrachtet. in den paar Jahren holst du im Vergleich zum selbstverwalteten Depot im besten Fall ein paar Hundert Euro mehr raus. Nicht monatlich - insgesamt.
Wieso nur bis 67 und wieso komplex?
Einfach Garantieprodukt abschließen, Zulagen mitnehmen (eigener Einsatz 25-30 EUR monatlich), dann Auszahlung als Kleinbetragsrente, fertig.
Zulagen minus Abschlusskosten minus Steuern > Null.
Interessant wäre zu wissen, ob der Verein seinen Anteil an dem Deal durch Einladung und Abhalten der Versammlung bereits erfüllt hat oder ob die Anzahl der Folgeberatungen oder Abschlüsse weiteren Einfluss auf den Umfang des Sponsorings haben.
Was ist denn Dein Plan?
Willst Du da hingehen und die Verkaufsveranstaltung hintertreiben?
Ggf. solltest Du mit dem Vorstand sprechen und die Rahmenbedingungen bzw. Hintergründe des Ganzen klären.
Hallo.
Falls Du die nächsten Jahre noch zum förderberechtigten Personenkreis gehörst (z. B. durch Rentenversicherungspflicht), kannst Du für schmales Geld noch etwas Zulagen mitnehmen. 450-480 EUR Zulagen für 300-360 EUR Beitrag klingt nach einem vernünftigen Deal.
Reichtümer sollte man nicht erwarten.
Wir pausieren hier einmal, beruhigen uns alle und reflektieren unseren Umgang mit dem Internet.
Ggf. können wir den Thread ja wieder freischalten.
Kann man eigentlich nur Riester Verträge auf AVD umstellen? Oder auch Direktversicherungen? Ist das hier schon diskutiert worden?
AVD ist Riester 2.0 und kein Sammelbecken für Altersvorsorgeprodukte. Nur etwas, was früher mal riesterförderfähig war, kann durch Guthabenübertrag ins AVD überführt werden.
Hallo.
Zugewinngemeinschaft betrifft das "Eingangsvermögen" ja nicht, daher wäre zu prüfen, was ein Ehevertrag noch regeln soll.
Falls er sich ein gemeinsames Kind wünscht, die Erziehung ihn aber in Sachen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nicht einschränken soll, dann müsste er Dir in irgendeiner Weise "vergüten", dass Du ihm ermöglichst beides zu haben, Kind und Karriere. Darüber sollte man sich definitiv ernsthaft unterhalten.
Vielleicht formuliert Ihr Eure Wünsche und/oder Vorstellungen einfach einmal aus und schaut, ob Ihr überhaupt auseinander liegt.
Kürzlich nach einem Kurztrip an die Ostsee an einem Wohnmobil gesehen.
Hm, selbst im Hinblick auf die CO2-Bilanz treffend.
Was passiert eigentlich mit den Versicherungen, die ja scheinbar ziemlich viel Riestergeschäft verlieren werden, vor einiger Zeit hörte man noch viel von der Abwehrschlacht ihrer Lobbyverbände, ist aber still geworden, haben die etwa kapituliert? Das kann ich mir schwer vorstellen.
Kann ich Dir vielleicht Anfang November etwas zu sagen. Habe dann einen Termin bei (m)einer Versicherung, mal schauen was die an Vertriebsfeuerwerk abbrennen. ![]()
Nachfrage, da sich ja aktuell viel tut am Markt.
Macht es Sinn noch für 2026 die Eigenheimrente mitzunehmen und dann 2027 auf die neue Umsteigen?
Beim Altersvorsorgedepot bekommen alle die gleiche Förderung oder würde meine Frau als Hausfrau hier weniger bekommen?
Die reine Hausfrau ist nicht förderfähig, aber als Anhängsel zum förderberechtigten Ehegatten.
Partner A zahlt 360 EUR p. A. und bekommt 180 EUR Förderung.
Partner B zahlt 120 EUR p. A. und bekommt 175 EUR Förderung.
Wenn Partner A weniger 350 EUR zahlt, z. B. 320 EUR, dann bekommt B nur 160 EUR. (50% der Einzahlung, max. 175 EUR.)
Vielleicht sind Seminargebühren mit dem einen "r" mehr gerechtfertigter.