Beiträge von Referat Janders

    Hast du das mal ausgerechnet? 2 Jahre ALG I statt 100% Gehalt; 3-4 Jahre eher in Rente mit dann 10-14% Abschlägen auf eine Rente in die eh shcon weniger Beiträge eingezahlt wurden und dann noch 1-2 Jahre als Flaschensammler überbrücken? Oder wie? Da fehlen Dir bei einem guten Gehalt am Ende locker 100.000€ in der Kasse.

    Dass es finanziell von Vorteil sein dürfte, den Job mit 60 nicht zu verlieren, hat hier niemand bestritten.

    So einen Fall haben wir gerade im Bekanntenkreis. Hier wurde nach etwas Verhandlung die angebotene Abfindung in eine bezahlte Freistellung bis zur Rente gewandelt.
    Für den Arbeitgeber ist dabei natürlich das Problem, dass der Mitarbeiter weiter im Headcount auftaucht. Macht nicht jeder Arbeitgeber gern.

    Und man sollte dabei als Arbeitnehmer berücksichtigen, dass es im Fall einer zwischenzeitlichen Insolvenz der Arbeitgebers auch ganz blöd enden kann. Dann steht man ggf. ohne Job und Abfindung da.

    Deswegen ja Wertguthaben an die DRV Bund übertragen und der AG ist aus der Gleichung verschwunden.

    Statt Abfindung wäre ja auch eine Freistellung mit Bezügen denkbar.

    Abfindung als Wertguthaben (Wäre ja ein virtuelles Arbeitsverhältnis ohne dass man noch in den Büchern des alten Arbeitgebers steckt.) klingt für viele Fälle (insbesondere kurz vor der Rente) ganz passend.

    Mit Wertguthaben wären wir auch wieder näher am Thema "Rente"! ;)

    Abgesehen davon, dass die finanzmathematische Seite in Frage gestellt werden kann. Fakt ist, dass es volkswirtschaftlich ein Problem ist, wenn sehr starke Jahrgänge in die Rente gehen und nur schwache Jahrgänge neu in den Arbeitsmarkt kommen. Daher ist längeres Arbeiten politisch gewünscht.

    Deswegen steht (Alters-)Rentenbezug einer Beschäftigung nicht (mehr) entgegen.

    Und diese Leute erreichen 35 Beitragsjahre?

    35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung = alles was die Rentenversicherung kennt) erreicht man schon, wenn man nicht gerade Jahre und Jahrzehnte außerhdlb des Systems verbringt.

    Sofern man kein Einkommen bezieht, das durch einen Rentenbezug verdrängt würde (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung, Unterhalt, ...), ist es rechnerisch oftmals sinnvoll, die vorgezogene Rente mit Abschlägen zu wählen.

    Das haben wir hier schon mehrfach behandelt.

    Zukünftig soll es ja nur noch mit 64 möglich sein diese Rente in Anspruch zu nehmen. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn es bei den Abschlägen von 0,3% bliebe. Wären dann nur 10,8% Abschlag und ein Jahr mehr Einzahlung in die GRV (=weniger Verlust bei der Rente).

    Das scheint ja aktuell auch der konkrete Vorschlag zu sein.

    Solange es bei der Altersrente für langjährig Versicherte keinen "rollierenden Stichtag" gibt, könnte man bis 62 arbeiten, dann 2 Jahre Alg beziehen und ab 64 in Rente sein. 8|

    Das ist eine KI-Aussage, daher frage ich ja hier nach.

    Klar ist, dass alte und neue Förderung nicht parallel funktionieren. Du meinst also, dass ein verrentneter Riester irrelevant ist, da dann nur neue Fördersystematik zutrifft. Die beiden Verträge beeinflussen sich also nicht.

    So verstehe ich es. Altvertrag gekündigt/ruhend gestellt/in Auszahlung steht dem Neuvertrag nicht entgegen.

    Mich hatte überrascht, dass in den 33 Maßnahmen keine Erhöhung des Abschlags enthalten ist. Mathematisch ist der Abschlag von 0,3% viel zu gering und es wurde ja auch diskutiert, diesen Richtung 0,5% anzupassen. Das hätte den von Dir beschriebenen Effekt verhindert.

    Weiß jemand, warum das rausgeflogen ist?

    Das hätte man ja auch beliebig kombinieren können, z.B. 0,4% ab 63 und 0,2% ab 45 Jahre.

    Jetzt wird es wohl einen Kompromiss geben, also ab 63 bleibt wie es ist und "45 Jahre" steigt ab Jahr 203x jedes Jahr um 1-2 Monate.

    Da stehts:

    Ist der Vorschlag 9.

    Vorläufig keine Änderung, aber zukünftig mit Überprüfung.

    https://www.bmas.de/DE/Soziales/Re…ssion-2026.html

    Um den Faden aus dem anderen Thread aufzugreifen:

    Partner A und B werden Eltern und treffen die gemeinsame Entscheidung, dass B zwecks Kindererziehung vorläufig nicht mehr arbeitet.


    Effekt 1: B hat zunächst kein (oder fast kein) verfügbares Einkommen mehr.

    Lösung: Gemeinsame Verfügungsgewalt über ein Haushaltskonto


    Effekt 2: (Eigentlich Effekt 3, weil die Auswirkung erst später zu beobachten ist.)

    B erwirbt weniger Anwartschaften auf Alterseinkünfte (Rente, etc.)

    Lösung: A stellt Mittel für Altersvorsorge zur Verfügung. (Gesetzliche Rente, private Vorsorge, ...)


    Effekt 3: (Meiner Meinung nach der mit den größten Auswirkungen.)

    Durch die berufliche Auszeit (oder auch nur die Verschiebung des Fokus) brechen Karrieremöglichkeiten, ggf. berufliche Netzwerke, etc. weg. Wenn der Einschnitt gravierend genug ist, kann das kaum aufgeholt werden.

    Lösung: Einverdienerehe bzw. deren Folgen möglichst vermeiden.

    Stimmt.

    Es sollte ein Hinweis darauf sein, dass mann es sich leicht macht, alle Verantwortung frau zuzuschieben.

    Der Punkt ist aber, dass der (direkte) Ausfall an Rentenanwartschaften nicht das Problem ist.

    Aber den Punkt führe ich besser an einer anderen Stelle aus. Hier passt es nur bedingt.


    Ist jetzt beim Ehegattensplitting #485.

    uha
    25. März 2026 um 16:01

    Mich hatte überrascht, dass in den 33 Maßnahmen keine Erhöhung des Abschlags enthalten ist. Mathematisch ist der Abschlag von 0,3% viel zu gering und es wurde ja auch diskutiert, diesen Richtung 0,5% anzupassen. Das hätte den von Dir beschriebenen Effekt verhindert.

    Weiß jemand, warum das rausgeflogen ist?

    Das hätte man ja auch beliebig kombinieren können, z.B. 0,4% ab 63 und 0,2% ab 45 Jahre.

    Jetzt wird es wohl einen Kompromiss geben, also ab 63 bleibt wie es ist und "45 Jahre" steigt ab Jahr 203x jedes Jahr um 1-2 Monate.

    Irgendwo habe ich eine Herleitung dazu gesehen, dass vorläufig (!) keine andere Berechnung erfolgen soll. Ggf. kann ich später noch etwas dazu nachliefern.

    Prozentzahlen lassen sich recht einfach angeben und passen globaler als fixe Beträge.


    Für Deine Überlegungen ist ggf. auch der Punkt relevant, ob Du Depot und sonstige Assets vererben oder verbrauchen willst.

    Je nach Größe des Depots könntest Du Dir auch eine Depotentnahme leisten, selbst wenn die Kurse um 30% eingebrochen sind. (Ob man dann entnehmen will, ist jedoch eine andere Frage.) Darüber könnte man sich einer möglichen Aufteilung zwischen Depot und Sichteinlage nähern.