Beiträge von BeJo

    Hallo,

    mein Sohn studiert Medizin, wird jedoch wohl erst nach seinem 25 Lebensalter damit fertig, u. a. da er Bundesfreiwillenjahr etc. gemacht hat. Wir unterstützen ihn finanziell und zudem arbeitet er neben dem Studium.

    Jetzt habe ich gelesen, dass das Kindergeld mit seinem 25 Lebensjahr wegfällt; außergewöhnliche Belastungen werden wir leider nicht geltend machen können, da er nebenbei arbeitet, versichert ist etc. was wir wirklich toll finden, unsere finanzielle Unterstützung wird steuerlich dann jedoch nicht mehr positiv für uns angerechnet.

    Außerdem ist es kein Zweitstudium im Sinne eines Zweitstudium, so dass er keine Werbungskosten für die Zukunft anrechnen kann.

    Habe ich das alles richtig erfasst? Hat jemand vielleicht Tipps für uns, wie man steuerlich am besten damit umgeht?

    Viele Grüße

    B.

    Hallo zusammen,

    wir haben eine Wohnung einer WEG, die vermietet ist. Laut Nebenkostenabrechnung erfolgten im zu veranlagten Jahr ca. TEUR 100 Reparaturkosten für die WEG (auf die Wohnung heruntergerechnet / Anteil: TEUR 1) davon sind ca. TEUR 50 Lohnkosten (auf die Wohnung heruntergrechnet / Anteil: TEUR 0,5).

    Als Erhaltungsaufwand kann ich die TEUR 1 ansetzen, den Anteil der Lohnkosten aber nicht nochmals gesondert, oder?

    Über die Feiertage meinte jemand zu mir, man könne die Lohnkosten (TEUR 0,5) noch als haushaltnahe Dienstleistungen ansetzen. Geht das oder ist das nicht eher etwas für die Mieter?

    Wiedermal danke für Eure Hilfe im Voraus!!

    Viele Grüße

    B.

    Dann musst du nächstes Mal einen Handwerker nur für den Einbau beauftragen und die Teile selbst beschaffen. Ist allerdings schwierig, jemand zu finden, der dazu bereit ist. Denn letztendlich bekommst du nicht genau das Gleiche.

    Bestellst du eine Pumpe im Internet, lässt die einbauen und die geht nach einer Woche kaputt, hast du zwar Gewährleistung durch den Händler. Der ersetzt dir aber nur die Pumpe, nicht den Ausbau der kaputten und Einbau des Ersatzteils. Bekommst du das Gerät vom Handwerker, ist dieser in der Gewährleistungspflicht und hat das kaputte Teil auf seine Kosten auszutauschen.

    Ich habe mir das angeschaut, das nächste Mal bekomme ich das selber hin. Das mit der Gewährleistung find eich gut, wie lange habe ich diese, 2 Jahre, oder?)

    Hallo zusammen,

    es war der örtliche Handwerker (Nachbardorf) und er hatte vor Jahren schon einmal die Abwasserpumpe erneuert. Die Rechnung habe ich leider nicht mehr, da habe ich - Gott sei Dank für meine Nerven - auch nicht auf den Pumpenpreis geschaut. Fahrtkosten sind auf der Rechnung enthalten; auch die Abrechnung der 1 1/2 Stunden statt (wie er da war) max. 45 Minuten sind für mich ok. Gleichwohl wir selbst den Pumpensumpf alles sauber gemacht haben. Eigentlich ist das so maximal eine Sache von 20 - 30 Minuten gewesen. Aber geschenkt. Den Preis für die Pumpe finde ich aber frech! Wenn er noch mehr Arbeitsstunden berechnet hätte, hätte ich das wenigstens von der Steuer abziehen können.

    Grüße

    Hallo,

    wir mussten eine Abwasserpumpe tauschen lassen. Kosten Arbeitsstunde = ca. EUR 133 (schon doppelt so viel Zeit abgerechnet als der Handwerker da war / aber gut); Kosten Ersatzgerät = ca. EUR 600; Ersatzgerät im Internet EUR 340 - 390; ich finde das unverschämt, außerdem gibt es noch andere genauso gute Pumpen, die unter EUR 300 zu haben sind.

    Mir ist klar, dass man für das Gerät beim Handwerker mehr zahlen kann, aber so viel mehr. Hat jemand damit Erfahrungen, kann man da etwas machen?

    Bin sehr gespannt, danke!

    Danke!!

    Leider steht bei fonds-for-less "Ab 2022 können wir Ihnen leider die Depotgebühren nicht mehr erstatten." Infolge meines Riesters mit ca. TEUR 50 macht es wahrscheinlich trotzdem Sinn, oder?

    Für den Wechsel auf fonds-for-less gbt es auf deren Internet-Seite ein "Wechsel des Vermittlers/Maklers"-Formular. Hier steht dann jedoch Partner der Vermittlunsgorganisation ist "Argentos AG", passt das?

    Und den Riester meiner Frau (wesentlich kleiner) suche ich einen Anbieter ohne Depotgebühren, hat hier jemand einen Tipp?

    Hallo,

    meine Frau und ich gehen in 10-15 Jahren in Rente und sind am Überlegen, dann in eine noch zu kaufende Eigentumswohnung zu ziehen. Bis zum Rentenalter könnten wir diese dann vermieten.

    Wir schätzen die ETW für TEUR 600. Dazu würden dann noch die Nebenkosten kommen.

    Unklar ist es uns, wie es mit der Abschreibung läuft.

    Ist es hier egal, ob das zu kaufende Objekt bereits einmal vom Vorbesitzer abgeschrieben wurde, oder?

    Wären die Abschreibung (2%) dann jeweils TEUR 12 im Jahr, die wir steuerlich (entsprechend individueller Steuersatz) geltend machen können?

    Bei kalkulierten Mieteinnahmen von TEUR 1 Kaltmiete monatlich, würden wir dann quasi keine Steuer auf die Mieteinnahmen zahlen, oder?

    Und wenn wir in 10 - 15 Jahren einziehen würden, würde die Abschreibung dann wegfallen, oder?

    Danke für Eure Antworten!

    Bin bei Fondnet, leider keine Ahnung, ob das gut oder schelcht ist, woran erkennt man das? Was ist hier am Wichtigsten? Ich wusste gar nicht, dass es unterschiedliche Vermittler für die DWS Toprente gibt.

    Ich hätte noch eine ergänzende Frage; ich habe gerade gesehen, dass ich mein Riestervvertrag bis zu meinem Alter 60 abgeschlossen habe. Kann ich die Auszahlung (auch von den 30%) dann erst im wirklichen Rentenalter beginnen (67), wenn der Steuersatz für die 30% vermutlich geringer ist. Weiß das jemand zufällig? Der Vertrag wäre ja dann bis dahin quasi ruhend.

    Hallo.

    Ab Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze nach Entgeltumwandlung spart der AG nichts mehr.

    Falls der AG nur die 15% dazugibt, lohnt sich der ganze Bumms aber grundsätzlich nicht.

    Danke für die schnelle Meldung,

    1) d. h. bei TEUR 100 spart der AG 2024 nichts mehr und er muss nichts mehr dazugeben? Man bezahlt dann alles alleine.

    2) Bin gerade am Überlegen (Kinikrente) und man spart doch Steuern ... dachte je mehr man verdient, desto mehr Steuern spart man und es rechnet sich wieder. Nicht?

    3) Ergänzende Frage, wenn ich frewillige Rentenzahlungen (gesetzliche) leiste, kann ich dann weniger bAV in der Steuer ansetzen?

    Hallo,

    habe gerade Urlaub mache mir gedanken um die Altervorsorge.

    Dabei bin ich auf die bAV gekommen. Dazu hätte ich eine grundätzliche Frage.

    Der AG hat einen Zuschuss (15%) zu geben, sofern er selbst dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen kann.

    Bis zu welchem Arbeitnehmerjahresgehalt geht das? Beitragsbemessungsgrenze von TEUR 90,6, oder ? Wie geht es dann weiter, kann man das irgendwie simpel ausrechnen? Bspw. bei TEUR 100, TEUR 125, TEUR 150, TEUR 175 oder TEUR 200? Wann muss der AG nichts mehr zahlen?

    2025 geht die BBG ja ordentlich nach oben, verändern sich die Anteile des AG-Zuschuss auch bei einem abgeschlossenen Vertrag?

    Wiedermal danke für Eure Hilfe!

    Ciao

    B.

    Ich hätte eine ergänzende Frage hierzu, vllt. weiß das jemand. Wann im Jahr "kauft" man am besten zusätzliche Rentenpunktanteile? Bzw. verändert sich der Preis unterjährig?

    Sonst würde ich bis Ende des Jahres warten und das Geld bis dahin anlegen?

    Hallo,

    als Student eines Dualen Studiums bekommt man auch ein gewisses Gehalt. Jedoch kann man Werbungskosten (statt Sonderausgaben) in der Steuer ansetzen, so dass man bei der Steuerlast „mindestens“ auf „0“ kommt. Meine Frage wäre, ob der Rest dann als Verlustvortrag angesetzt wird oder muss man hier etwas bei der Steuerabgabe berücksichtigen?

    Und wenn man als (dualer) Student noch Zuhause bei den Eltern wohnt und hier dann monatlich für die Verpflegung und Unterkunft bspw. EUR 200 bezahlt. Kann man das ebenfalls in der Steuer angeben? Sind das für die Eltern dann steuerpflichtige?

    Gruß

    Hallo,

    ich habe seit 2006 einen Riesterrentenfondsparplan DWS Top Rente laufen und inzwischen über TEUR 50 als Bestand "angespart". Davon sind ca. TEUR 30 investiertes Kapital. Ich bin jetzt 55 Jahre alt.

    Jetzt lese ich ständig die Riesterrente lohne sich nicht, besser stilllegen etc.

    Habt Ihr einen Tipp, was ich machen soll? Laufen lassen, stilllegen ... oder?

    Die DWS Top Rente wurde damals ja überall empfohlen.

    Ich hoffe, Ihr habt Tipps für mich ...

    VG

    BE.

    Hallo,

    zu Dienstreisen und im Speziellen Dienstreisen mit dem Dienstwagen hätte ich Punkte udn Fragen, wie ich das in der Steuererklärung angeben kann oder nicht.

    Ich habe einen festen Arbeitsplatz (Büro / Standort) und einen Dienstwagen. Ab und zu fahre ich mit dem Dienstwagenberufsbedingt an einzelne Standort in Deutschland. Reisekosten (Verpflegung, Übernachtung etc.) kann ich beim Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung einreichen. Sprit zahlt auch der Arbeitgeber. Kann ich bei meiner Steuererklärung hier trotzdem etwas geltend machen?

    Ehrlich gesagt glaube ich nicht, zumindest habe ich es die letzten Jahre nicht gemacht. Was meint? Habt Ihr Erfahrungen und Tipps? Wäre klasse!

    Viele Grüße

    B.

    Abbezahlen wird man den Kredit nicht mehr können ... und ja über den Ausdruck "Eigentum verpflichtet" sollte man sich schon Gedanken machen ... ist alles gar nicht so einfach.

    Ich rätsele weiterhin über folgende Fragen? Insbesondere die letzte Frage ...

    Wandheizung hört sich auch gut an, vielleicht kann man alles irgendwann mal irgendwie kombinieren?

    Unsere Heizung hat wohl ein Niedertemperatur-Gas-Heizkessel, d. h. die 30 Jahreregelung gilt nicht, oder?

    Kann man eigentlich eine vorhandene Gasheizung nicht einfach reparieren bevor man eine neue einbaut? Wann ist es eine Reparatur und wann ein Neueinbau gemäß desginiertem neuen Gesetz? Was meint ihr?