
Frist für Führerschein-Tausch verlängert
Rund 43 Millionen Papier-Führerscheine müssen in den nächsten Jahren gegen EU-Führerscheine im Kreditkartenformat getauscht werden. Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollte diese Woche, am 19. Januar, ablaufen (wir berichteten). Falls Du den Tausch bislang nicht geschafft hast, kannst Du aufatmen: Die Umtauschfrist wurde bis zum 19. Juli verlängert; so lange droht auch kein Bußgeld. Grund für die längere Frist sind die Belastungen der Behörden aufgrund steigender Corona-Fallzahlen. Den neuen Führerschein gibt es bei der Führerscheinbehörde Deines Wohnsitzes für rund 25 Euro.
Gas·de bietet gekündigter Kundin Schadensersatz an
Anfang Dezember fielen Tausende Kunden der gas·de Versorgungsgesellschaft von einem Tag auf den anderen in die Ersatzversorgung beim Grundversorger (wir berichteten). Der Lieferant hatte die Verträge mit den Netzbetreibern nicht eingehalten – zum Nachteil der Kunden, die plötzlich viel höhere Gaspreise zahlen mussten. Eine Leserin von Finanztip teilte der Firma daher mit, Schadensersatz geltend machen zu wollen. Gas·de hat ihr nun angeboten, 190 Euro zu zahlen, wenn sie von einer Klage absieht. Ihr Gasvertrag wäre noch bis 31. Januar gelaufen. Erst zu diesem Tag hätte gas·de ihn ordentlich kündigen dürfen.
Klassischen Riester lieber nicht in Wohn-Riester umwandeln
Rät Deine Bank oder Sparkasse Dir, Deinen klassischen Riester in einen Wohn-Riester-Vertrag umzuwandeln, solltest Du Dir das gut überlegen. Denn damit würdest Du einen neuen Vertrag erhalten und müsstest (erneut) hohe Abschlussgebühren zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die solche Fälle vermehrt festgestellt hat. Falls Du nicht in eine Immobilie investieren willst, sondern in eine klassische Altersvorsorge, lohnt sich der Wohn-Riester ohnehin nicht. Denn dabei handelt es sich um einen Bausparvertrag, für den es zwar Riester-Förderung gibt. Nutzt Du das Geld daraus später aber nicht für ein Eigenheim, bist Du gezwungen, es in eine Renten- oder Lebensversicherung zu stecken.
Jetzt für Musterklage gegen Berliner Sparkasse anmelden
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs kannst Du Geld zurückfordern, falls Deine Bank ohne Deine Zustimmung Gebühren erhöht oder eingeführt hat. Bislang verweigern aber viele Banken Rückzahlungen, unter anderem die Berliner Sparkasse. Mit einer Musterfeststellungsklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen vorgehen. Ab sofort kannst Du Dich kostenlos ins Klageregister eintragen. Prüfe mit dem Klagecheck vorab, ob Dein Fall passt.
Genesene haben nur noch drei Monate 2G-Status
Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, ist ab jetzt nur noch drei Monate lang Geimpften gleichgestellt. Das hat der Bundesrat vergangene Woche auf Grundlage neuer Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) beschlossen. Drei Kriterien müssen erfüllt sein, um als genesen zu gelten und einen entsprechenden Nachweis zu bekommen: Die Infektion ist durch einen PCR- oder vergleichbaren Test nachgewiesen worden. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Das heißt, dass Du nur 62 Tage lang Sonderstatus als genesen besitzt. Das RKI begründet das mit der ansteckenderen Omikron-Variante und der Unsicherheit, in welchem Maß eine Infektion vor einer erneuten Ansteckung schützt. Die Verkürzung der Frist ist vor allem wichtig, wenn Du aus dem Ausland wieder nach Deutschland einreisen willst.
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