
Krankschreibung nicht mehr telefonisch – Videochat als Ersatz
Seit Mittwoch darf Dich Deine Ärztin nicht mehr telefonisch krankschreiben. Eine entsprechende Sonderregelung der Corona-Pandemie endete zum 1. Juni. Künftig musst Du also auch mit kleineren Wehwehchen wieder in die Arztpraxis. Als Alternative bieten einige Ärzte eine Videosprechstunde an. Das dürfen sie, wann immer sie es therapeutisch für sinnvoll halten. Also zum Beispiel, wenn keine körperliche Untersuchung notwendig ist. Per Videochat kann die Ärztin Dich bis zu sieben Kalendertage krankschreiben, wenn Du schon länger Patient oder Patientin der Praxis bist. Stellst Du Dich zum ersten Mal bei ihr vor, sind höchstens drei Tage Krankschreibung möglich. Die Zahl der Videosprechstunden, die Ärzte anbieten dürfen, ist allerdings begrenzt.
Aufsichtsverfahren gegen Voxenergie und Primastrom
Die Bundesnetzagentur hat Aufsichtsverfahren gegen die Energieanbieter Voxenergie und Primastrom eingeleitet – beide stehen immer mal wieder in der Kritik (wir berichteten hier und hier). Es werde geprüft, ob sie Preise erhöht haben, ohne sich an die vorgeschriebenen Ankündigungsfristen zu halten, teilte die Behörde mit. Haushaltskunden müssen laut Gesetz spätestens einen Monat vorher erfahren, dass bald neue Preise gelten – und dass sie bis zu deren Inkrafttreten ein Sonderkündigungsrecht haben. Beide Anbieter verschickten demnach erst am 28. Dezember 2021 Ankündigungsschreiben für neue Preise ab 1. Januar 2022. Kundinnen hatten sich bei der Behörde und Verbraucherzentralen darüber beschwert.
Banken fordern weiter Einwilligung zu neuen Bedingungen
Noch immer haben viele Bankkunden offenbar Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt. Daher erinnern Banken immer wieder daran, dies zu tun – Ende Mai etwa die Consorsbank mit Frist zum 7. Juni oder die NIBC direct mehrmals mit zunehmend deutlicheren Worten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs voriges Jahr im April. AGB-Änderungen greifen demnach nur noch, wenn Kunden aktiv zustimmen. Ohne Zustimmung fehlt den Banken die rechtliche Grundlage für viele ihrer Verträge, darunter auch für Girokonten. Wir gehen davon aus, dass die Banken diese kündigen werden, wenn Kunden nicht bald zustimmen.
Kartenzahlung mancherorts noch immer gestört
Vorige Woche konnten Kunden in vielen Geschäften des Einzelhandels oder an Tankstellen nur noch bar zahlen. Auslöser waren Probleme mit einem bestimmten Kartenzahlungs-Terminal des US-Herstellers Verifone – schätzungsweise jedes zehnte Gerät bundesweit. Dieser weist Medienberichten zufolge Spekulationen zurück, es könne sich um einen Hackerangriff gehandelt haben. Vielmehr liege eine Fehlfunktion der Software vor. Etliche Geschäfte haben mittlerweile die Geräte getauscht und akzeptieren wieder Kartenzahlungen; manche bieten auch das Lastschriftverfahren per Karte mit Unterschrift auf dem Bon an. Trotzdem empfiehlt es sich, für den Fall der Fälle etwas mehr Bargeld als gewohnt in der Tasche zu haben. Denn Gerätetausch oder Software-Update können mancherorts noch dauern.
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> Ohne Zustimmung fehlt den Banken die rechtliche Grundlage für viele ihrer Verträge, darunter auch für Girokonten.
Ich finde es sehr schade, dass ihr hier einfach so die unehrlichen Formulierungen der Banken übernehmt. Es fehlt mitnichten die rechtliche Grundlage für die Verträge/Fortführung der Geschäftsbeziehung. Die alten AGB (und damit Verträge) sind weiterhin gültig. Was*den Banken* fehlt, ist die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung ihrer Änderungen. Das ist aber deren Problem, und nicht das der Kunden. Die haben einen Vertrag mit der Bank abgeschlossen, und der behält selbstverständlich auch ohne Zustimmung zu Änderungen weiterhin seine Gültigkeit. Zumindest bis zur Kündigung.