Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung In der Arbeit krankmelden: So machst Du es richtig

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer krank bist, musst Du Dich sofort bei Deinem Arbeitgeber krankmelden.
  • Kannst Du länger als drei Tage nicht arbeiten, musst Du spätestens jetzt zum Arzt, damit Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst.
  • Bei einer leichten Erkrankung reicht derzeit noch ein Telefonanruf bei Deiner Hausarztpraxis, wenn Du eine Krankschreibung brauchst.
  • Bist Du gesetzlich versichert, wird das Attest an Deinen Arbeitgeber weitergeleitet. Bist Du privat krankenversichert, musst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber weiterleiten. 
Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert
Was Finanztip ausmacht
319.084 mal angesehen
83% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Was tun, wenn Du krank bist und nicht arbeiten kannst?

Wenn Du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer krank bist, musst Du Dich sofort bei Deinem Arbeitgeber krankmelden. Du musst ihm auch mitteilen, wie lange Du voraussichtlich ausfallen wirst. Das steht so entweder in Deinem Arbeitsvertrag, in dem für Dich relevanten Tarifvertrag und auch im Gesetz (§ 5 Abs. 1 EntgFG). 

Wie musst Du Dich krankmelden? 

Du kannst Dich telefonisch, per E-Mail oder über ein Tool zur Personalverwaltung krankmelden, denn das Gesetz schreibt keine besondere Form vor. Besprich am besten mit Deiner Führungskraft oder der Personalabteilung, wie Du Dich krankmelden sollst.

  • Ein Anruf zu Beginn des Arbeitstages ist der schnellste Weg, hat aber den Nachteil, dass Du keinen Nachweis für Deine Krankmeldung hast.
  • Verschickst Du Deine Krankmeldung per E-Mail, kannst Du belegen, dass Du rechtzeitig in der Firma Bescheid gegeben hast. Eine Whatsapp-Nachricht eignet sich nicht gut, um Dich krankzumelden, besonders wenn Du eine Kollegin oder einen Kollegen unter der privaten Mobilfunknummer anschreibst. 
  • Viele Arbeitgeber verlangen, dass Du Dich über ein besonderes Tool zur Personalverwaltung bei Deinem Arbeitgeber krankmelden musst.

Übrigens: Auch eine dritte Person kann Deinen Arbeitgeber informieren, falls Du selbst dazu nicht in der Lage bist – jemand aus der Familie oder Dein Lebenspartner. Geht dabei etwas schief, fällt das aber auf Dich zurück.

Musst Du Deine Diagnose bei der Krankmeldung nennen? 

Nein, Du musst Deinem Arbeitgeber in der Regel nicht mitteilen, an was genau Du leidest. Das unterliegt dem Datenschutz. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn Du am Arbeitsplatz mit besonderen Ansteckungsgefahren zu tun hast: Arbeit im Gesundheitswesen, in der Pflege, Pharmaproduktion, Gastronomie oder in der Kinderbetreuung. 

Falls die Erkrankung im Zusammenhang mit Deiner Arbeit aufgetreten ist, musst Du zum Schutz der übrigen Belegschaft darauf hinweisen. Bist Du zum Beispiel nach einer Firmenveranstaltung krank geworden und könnte Ansteckungsgefahr für andere Beschäftigte bestehen, dann solltest Du das Deinem Arbeitgeber mitteilen. 

Bekommst Du weiter Geld, wenn Du krank bist? 

Ja, selbst wenn Du krank bist und nicht arbeiten kannst, bekommst Du weiter Dein Gehalt. Eine soziale Errungenschaft, die im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Der Grundsatz „Ohne Arbeit keinen Lohn“ gilt nicht, wenn Du krank bist. Dann verlangt niemand von Dir, bei der Arbeit zu erscheinen. 

Wichtig: In Deutschland gibt es keinen Karenztag, wodurch kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst ab dem zweiten Krankheitstag Entgeltfortzahlung bekämen – auch wenn zum Beispiel der Vorstandsvorsitzende der Allianz SE, Oliver Bäte, das angesichts der hohen Krankenstände im Januar 2025 gefordert hatte. 

Dr. Britta Beate Schön

Ein Karenztag birgt das Risiko, dass sich kranke Mitarbeiter in die Arbeit schleppen, um keine Gehaltseinbußen zu erleiden – und das ist nicht gut.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Wie viele Tage im Jahr sind Arbeitnehmer im Schnitt krankgeschrieben? 

Im Jahr 2025 waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 15 Arbeitstage krankgemeldet, ähnlich wie im Vorjahr. 

Die Techniker Krankenkasse (TK) meldet, dass ihre Versicherten im Jahr 2024 sogar 19,1 Tage im Schnitt krankgeschrieben waren. 

Die Daten der DAK zeigen, dass der Krankenstand ihrer Mitglieder 2022 sprunghaft angestiegen ist und auf diesem Niveau in den Folgejahren geblieben ist (DAK-Gesundheitsreport 2025, Seite 11).

Der gleichbleibend hohe Krankenstand in den vergangenen drei Jahren hat sich zu einem Politikum entwickelt, wenn sich auch ein Teil des Anstiegs durch das neue elektronische Verfahren erklären lässt. Es werden unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen diskutiert, um die Krankheitstage zu reduzieren, wie zum Beispiel die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, die Einführung von Karenztagen, die Teilkrankschreibung oder die Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag. 

Wann musst Du wegen Krankschreibung zum Arzt?

Du musst wegen einer Krankschreibung in der Regel erst ab dem vierten Tag der Krankheit zum Arzt, wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht. Dann gilt die folgende gesetzliche Regelung: Kannst Du länger als drei Kalendertage nicht arbeiten, musst Du am darauffolgenden Arbeitstag Deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorlegen – also meist am vierten Tag der Krankheit (§ 5 Abs. 1 EntgFG). 

Das bedeutet: Bist Du Montagmorgen krank, musst Du die AU-Bescheinigung am Donnerstag ausstellen lassen; bist Du seit Donnerstag krank, wäre der vierte Tag der Sonntag. Wenn Du Sonntag normalerweise nicht arbeitest, dann reicht es, wenn Du am Montag zum Arzt gehst (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG). 

Bei kurzen Erkrankungen musst Du deshalb derzeit in aller Regel nicht zum Arzt.

Dein Arbeitgeber kann von Dir allerdings verlangen, dass Du schon früher, eventuell schon ab dem ersten Krankheitstag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen musst. Das kann er vom Einzelfall abhängig machen oder direkt in den Arbeitsvertrag schreiben. 

Hier ein Beispiel für eine vertragliche Klausel, wonach bereits am dritten Krankheitstag ein Attest vorgelegt werden muss: „Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung ist der Mitarbeiter verpflichtet, spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“ 

Arbeitnehmer mit einer solchen Regelung müssen also schon am dritten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen.

Wird die Regelung zur Krankschreibung verschärft? 

Die Bundesregierung hat nach dem Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 angekündigt, wegen der hohen Zahl der Krankheitstage in Deutschland die Vorgabe einzuführen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen.

In einem Gesetzentwurf findet sich diese Regelung bislang nicht. Das Entgeltfortzahlungsgesetz müsste entsprechend geändert werden.

Arbeitgeber können schon heute ein Attest ab dem ersten Tag verlangen. Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen andere Regeln vor, die nach den Plänen der Bundesregierung auch bestehen bleiben sollen. Verlangt man nun per Gesetz ein Attest ab dem ersten Tag, könnte dies zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen führen, so konservative Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

Kannst Du teilweise krankgeschrieben werden? 

Bei der Krankschreibung gilt grundsätzlich das Prinzip: Krank ist krank – eine teilweise Arbeitsunfähigkeit kennt das Arbeitsrecht nicht (BAG, 02.11.2016, Az. 10 AZR 596/15). Du kannst also nicht für einige Stunden am Tag krankgeschrieben werden.

Ausblick: Bei langwierigen Erkrankungen, die länger als vier Wochen andauern, ist laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Teilkrankschreibung ab 1. Januar 2027 möglich, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten (§ 44c – neu, Seite 18). Dann besteht die Wahl zwischen einer Teilkrankschreibung für 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden. 

Wie bekommst Du eine AU-Bescheinigung ?

Du bekommst eine AU-Bescheinigung von einer Arztpraxis, nachdem Du untersucht wurdest und ein Arzt oder eine Ärztin Deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Dazu gibt es ein Muster der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch „gelber Schein“, Krankenschein oder Krankschreibung genannt, kann Dir jede Hausarzt-Praxis ausstellen, aber auch eine Fachärztin oder ein Facharzt. Sogar Zahnärzte können Dich krankschreiben.

Bist Du gesetzlich versichert, wird die Krankschreibung inzwischen elektronisch an Deinen Arbeitgeber übermittelt.  

Ist eine telefonische Krankschreibung möglich?

Du kannst Dich bisher noch bei leichten Erkrankungen telefonisch von Deiner Hausarztpraxis krankschreiben lassen. Das sollte die Arztpraxen entlasten und Infektionen vorbeugen. Dazu wurde die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geändert. 

Nach dem Telefongespräch darf Dich die Praxis aktuell höchstens für fünf Tage krankschreiben. Die Krankschreibung kann nicht telefonisch verlängert werden. Für eine Folgebescheinigung musst Du in die Praxis.

Möglich ist auch eine Krankschreibung nach einer Videosprechstunde, wenn Dein Arzt dies anbietet. 

Ausblick: Die telefonische Krankschreibung soll nach den Plänen der regierenden Parteien CDU/CSU und SPD abgeschafft werden (Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Seite 5).  

Wie lange darf Dich ein Arzt krankschreiben?

Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie soll Dich die Arztpraxis für höchstens zwei Wochen krankschreiben (§ 5 Abs. 4 AU-RL). Ist es aufgrund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden. In der Regel schreiben Dich Ärzte für eine oder zwei Wochen krank.

Bist Du danach noch nicht gesund, kannst Du Dich erneut krankschreiben lassen. Dazu musst Du vor dem Ende der Krankschreibung nochmal zum Arzt und Dir eine Folgebescheinigung ausstellen lassen.Wichtig: Eine Bescheinigung rückwirkend zu erhalten, ist schwierig, da die Ärztin oder der Arzt auf Deinen Gesundheitszustand in der Vergangenheit schließen muss. Krankschreiben sollen Mediziner höchstens für drei Tage in der Vergangenheit (§ 5 Abs. 3 AU-RL). 

Was ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? 

Eine elektronische Krankschreibung ist keine besondere Art der Krankschreibung. Es geht dabei nur um den Weg, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Deinem Arbeitgeber gelangt. Das funktioniert so: Die Arztpraxen informieren elektronisch die zuständige Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. 

Die Arbeitgeber wiederum müssen die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter elektronisch bei der Krankenkasse abrufen, das nennt sich verkürzt: eAU-Verfahren. Du musst den Krankenschein nicht an Deinen Arbeitgeber und die Krankenkasse weiterleiten. Du musst nur noch rechtzeitig in die Arztpraxis gehen oder dort anrufen, damit Deine Ärztin oder Dein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt.

In der Arztpraxis solltest Du Dir eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Deine Unterlagen aushändigen lassen (§ 5 Abs. 1a EntgFG). Mit dieser kannst Du Deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer nachweisen, falls es bei dem Abruf zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern zu technischen Fehlern kommt.

Wichtig: Ist in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt, dass Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Deinem Arbeitgeber vorlegen musst, steht diese Klausel seit 1. Januar 2023 im Widerspruch zum Gesetz. Eine solche Regelung muss im Hinblick auf die neue gesetzliche Abrufpflicht des Arbeitgebers ausgelegt werden. Wenn Du das Attest nicht mehr vorlegst, hältst Du Dich ans Gesetz und verletzt damit keine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Was müssen Privatversicherte bei der AU-Bescheinigung beachten?

Als Privatversicherte oder Privatversicherter musst Du das Attest in Papierform Deinem Arbeitgeber vorlegen.

Viele Ärzte verwenden dazu den Vordruck für Kassenpatienten. Das ist allerdings nicht verpflichtend, eine Bescheinigung des Arztes würde ausreichen.

Ist die Krankschreibung für den Anspruch auf Krankentagegeld nicht von Bedeutung, müssen Privatversicherte ihre Versicherung nicht informieren. Dennoch sind auch Privatversicherte, insbesondere Freiberufler, gut beraten, sich eine Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig attestieren zu lassen – für den Fall, dass die Krankheit länger andauert und damit ein Anspruch auf Krankentagegeld entsteht.

Beispiel: Der Arzt schreibt Dich zunächst für eine Woche krank. Anspruch auf Krankentagegeld hast Du aber erst ab dem elften Krankheitstag. Dann musst Du dieses erste Attest nicht bei Deiner PKV einreichen, sondern gegebenenfalls erst zusammen mit der Folgekrankschreibung. 

Was passiert, wenn Du im Urlaub krank wirst?

Falls Du im Urlaub krank wirst, kannst Du Deine Urlaubstage retten. Dazu musst Du Deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen – und zwar ab dem ersten Tag. Mehr dazu liest Du im Ratgeber Krank im Urlaub. 

Was passiert, wenn Du die AU-Bescheinigung zu spät einreichst? 

Wenn Du die AU-Bescheinigung zu spät einreichst, kann Dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern (§ 7 EntgFG).

Noch gravierender ist aber, dass er Dich abmahnen kann und Dir unter Umständen sogar die Kündigung droht. Denn Du verstößt mit einer fehlenden AU-Bescheinigung gegen eine wichtige Pflicht aus dem Arbeitsvertrag und gegen die Anzeigepflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. 

Es gilt allerdings wie immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet: Wenn Du das Attest einmalig zu spät einreichst oder eine Entschuldigung dafür hast, wäre eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Eine Abmahnung wäre ausreichend. Juristinnen und Juristen sprechen vom milderen Mittel.

Meldet sich ein Arbeitnehmer zum Beispiel zu spät krank, weil er im Krankenhaus lag und den Arbeitgeber nicht informieren konnte, dann kann der Arbeitgeber deshalb nicht fristlos kündigen. Das wäre unverhältnismäßig, wie das Landesarbeitsgericht Berlin in einem Fall entschieden hat (13.07.2023, Az. 10 Sa 625/23). 

Darf Dein Arbeitgeber das Attest anzweifeln?

Dein Arbeitgeber kann das Attest nur anzweifeln, wenn es konkrete Gründe für ernsthafte Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit gibt. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Urkunde und hat großen Beweiswert. Es ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel, das Du auch in einem Gerichtsverfahren vorlegen kannst, falls Dein Arbeitgeber Deinen Lohn während der Krankheit nicht weiterzahlen sollte.

Bezweifelt ein Arbeitgeber, dass sein Arbeitnehmer krank ist, dann muss er Tatsachen darlegen, die Grund für ernsthafte Zweifel sind. Nur in solchen Fällen kann die Beweiskraft des ärztlichen Attests erschüttert werden – so nennen das die Juristen. Möglich ist das beispielsweise, wenn jemand schon angekündigt hatte, dass er „krankfeiern werde“. Ähnlich ist es, wenn der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung unmittelbar eine oder mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt, die bis zum Ende der Kündigungsfrist dauern und er unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses einen neuen Job annimmt (BAG, 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21) BAG, 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23).

Beispiel: Aron kündigt seinen Arbeitsvertrag und meldet sich noch am selben Tag krank. Ein Arzt bestätigt die Arbeitsunfähigkeit für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist. Bezweifelt Arons Arbeitgeber dann, dass Aron wirklich krank ist, sind diese Zweifel berechtigt. Er darf die Entgeltfortzahlung zunächst einstellen. Um dennoch weiter Geld zu bekommen, muss Aron seine Arbeitsunfähigkeit in diesem Fall zusätzlich anders nachweisen, etwa durch die Aussage des behandelnden Arztes. Dazu muss Aron ihn von seiner Schweigepflicht entbinden.

Es gibt noch einen weiteren Grund, warum der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung anzweifeln darf. Schreibt ein Arzt oder eine Ärztin jemanden in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung länger als 14 Tage krank, ist diese Bescheinigung angreifbar. Denn damit wird gegen die regelmäßige Höchstfrist verstoßen, die in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie vorgesehen ist (§ 5 Abs. 4 S. 1 der AU-Richtlinie). Allein dadurch wird der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert (LAG Niedersachsen, 30.07.2024, Az. 10 Sa 699/23). Das bedeutet: Hat Dich Deine Ärztin oder Dein Arzt länger als zwei Wochen in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgeschrieben, kann Dein Arbeitgeber die AU-Bescheinigung anzweifeln. Du musst dann nachweisen, dass Du tatsächlich krank warst.

Gelingt Dir der Nachweis nicht, dass Du tatsächlich krank warst, hast Du ein Problem. Dein Arbeitgeber darf Dir wegen vorgetäuschter Krankheit fristlos kündigen. So erging es einer Mitarbeiterin, die zunächst Urlaub für einen Zeitraum einreichte, den der Arbeitgeber nicht bewilligte. Dann meldete sich die Arbeitnehmerin krank, legte einen Krankenschein vor, nahm aber zeitgleich an einem Trainerlehrgang teil, was nicht unbemerkt blieb. Der Arbeitgeber kündigte ihr fristlos – und zwar zu Recht (LAG Niedersachsen, 08.07.2024, Az. 15 SLa 127/24).

Was musst Du beachten, wenn Du länger krank bist?

Wenn Du länger krank bist, bekommst Du in den ersten sechs Wochen weiter Dein volles Gehalt und danach in der Regel Krankengeld oder Krankentagegeld.

In den ersten sechs Wochen Deiner Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe weiter. Das nennt sich Entgeltfortzahlung.

Jede neue Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, begründet einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine solche neue Erkrankung liegt dann vor, wenn die Krankheit eine andere Ursache hat und nicht auf denselben Grundlagen beruht wie die davor.

Nach sechs Wochen wird es etwas komplizierter und finanziell schwieriger, denn der Arbeitgeber stellt die Entgeltfortzahlung ein.

Bist Du gesetzlich krankenversichert, kannst Du nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung nur noch Krankengeld von Deiner Krankenkasse bekommen – für bis zu 72 Wochen. Das ist weniger als Dein Gehalt, in der Regel zahlt Dir die Krankenkasse 70 Prozent Deines Bruttogehalts als Krankengeld. Mehr als 90 Prozent Deines Nettogehalts darf es jedoch nicht sein (§ 47 Abs. 1 SGB 5). Wie sich Dein Krankengeld genau berechnet und weitere Tipps dazu haben wir für Dich im Ratgeber Krankengeld zusammengestellt.

Als privat Krankenversicherter hast Du vielleicht Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Du es mitversichert hast.

Ist eine Anwesenheitsprämie zulässig?

Eine Anwesenheitsprämie ist zulässig, wenn sie als normaler Arbeitslohn versteuert wird und Sozialversicherungsbeiträge davon abgeführt werden. Wer krank war, geht leer aus. Damit wollen Arbeitgeber hohen Krankenständen entgegenwirken.  

Etwas anderes sind steuerlich geförderte Gesundheitsprämien, die ein Arbeitgeber zur Vorbeugung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit als zusätzliche Leistung erbringen kann (§ 3 Nr. 34 EstG). Steuerfrei sind zum Beispiel Kurse zu gesunder Ernährung oder Stressvermeidung bis zu 600 Euro pro Jahr. 

Was ist während der Krankschreibung erlaubt?

Während der Krankschreibung ist alles erlaubt, was Deine Genesung nicht behindert und nicht gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstößt.

Einkaufen, spazieren und ein Kinobesuch sind erlaubt. Strikt verboten ist es allerdings, im Nebenjob weiter zu arbeiten, wenn das der Genesung im Wege steht. Dafür kann es eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung geben.

Du darfst ausnahmsweise trotz Krankschreibung sogar verreisen. Bei Bronchitis und Asthma zum Beispiel kann ein Ausflug ans Meer den Heilungsprozess verbessern. Du musst darüber grundsätzlich weder Deine Führungskraft noch die Krankenkasse informieren. Aber: Um Ärger zu vermeiden, solltest Du sicherheitshalber Deinen Arzt oder Deine Ärztin fragen und Dir dort die Reise genehmigen lassen. Genaugenommen kann der Arzt Dir nur attestieren, dass der Urlaub der Genesung zuträglich sei. Das ist eine kostenpflichtige Leistung. Erkundige Dich in Deiner hausärztlichen Praxis, was eine solche Bescheinigung kostet.

Eine Ausnahme ist ein Auslandsaufenthalt, während Du Krankengeld beziehst – hier brauchst Du in jedem Fall die Zustimmung der Kasse, um das Geld weiter zu erhalten.

Wichtig: Wenn Du im Urlaub krank wirst, musst Du am ersten Tag zu einem Arzt und Dich krankschreiben lassen, damit Dein Arbeitgeber Dir die Urlaubstage wieder gutschreiben muss. Mehr dazu im Ratgeber Krank im Urlaub.

Darfst Du trotz Krankschreibung arbeiten?

Du darfst trotz Krankschreibung arbeiten, wenn Du Dich arbeitsfähig fühlst und Dein Arbeitgeber Dich arbeiten lässt. Dein Krankenschein ist kein „Arbeitsverbot“, sondern eine Art Prognose für die Krankheitsdauer. Grundsätzlich entscheidest Du selbst, ob Du wieder arbeitsfähig bist.

Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin kann Dich jedoch nach Hause schicken, um seiner Fürsorgepflicht gerecht zu werden. Versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken, Du bist trotz Krankschreibung unfallversichert. Passiert Dir zum Beispiel ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bezahlt die Unfallversicherung, auch wenn Du krankgeschrieben warst. Weitere Infos findest Du im Ratgeber zur Unfallversicherung.

Autoren
Pauline Faust
Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.