Autoversicherung
Meine Mama kann trotzdem die Versicherung wechseln! Bild: Lisa5201 / GettyImages

Seit zwei Monaten wurde uns von der Werbung eingehämmert: Bis 30. November die Autoversicherung wechseln! Das stimmte auch: Viele Verträge laufen zum Jahresende aus. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, müssen Versicherte bis Ende November kündigen. Sonst verlängert sich die Kfz-Versicherung automatisch um ein Jahr. Doch keine Regel ohne Ausnahme! Vielen Versicherten steht auch jetzt noch ein Sonderkündigungsrecht zu.

So können Sie jetzt noch kündigen, wenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht hat. Das teilt sie Ihnen in einem Brief mit. Aber aufgepasst: Versicherer schreiben nicht immer transparent auf, wie sich der Preis geändert hat. Manchmal können Sie kündigen, obwohl der Gesamtbetrag gar nicht gestiegen ist.

Sie müssen genau schauen. Grundsätzlich gilt: Waren Sie im abgelaufenen Jahr unfallfrei, müsste Ihr Beitrag automatisch sinken, weil sich Ihr Schadenfreiheitsrabatt erhöht. Bleibt der Beitrag gleich oder sinkt er nicht entsprechend Ihres steigenden Rabatts, liegt eine Beitragserhöhung vor – und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Und zwar vier Wochen ab Eingang des Briefes. Das gilt auch, wenn Sie mehr zahlen, weil sich die Typ- oder Regionalklasse geändert hat.

Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen auch zu, falls Sie als Fahrzeughalter ein neues Auto gekauft haben oder wenn Sie einen Unfall über Ihre Versicherung reguliert haben.

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Kathrin Gotthold
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Kathrin Gotthold achtet darauf, dass bei Finanztip auch komplexe Themen einfach und verständlich erklärt werden. Als Textchefin sorgt sie für den richtigen Ton. Zusätzlich schreibt sie über Versicherungen. Vor Finanztip arbeitete Kathrin als Verbraucherjournalistin für große deutsche Medienhäuser, u.a. die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), die Berliner Morgenpost und die Welt-Gruppe. Dort verantwortete sie das Ressort Verbraucherfinanzen. Vor ihrem Leben als Journalistin arbeitete sie als Rechtsanwältin.

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