Kinder spielen in einer Kindertagesstätte
Bild: Monika Skolimowska/dpa

Wenn Du Schul- oder Kita-Kinder hast, kannst Du etwas aufatmen: Die Tagesstätten und Schulen sind wieder regulär geöffnet oder werden nach den Ferien zum Regelbetrieb zurückkehren. Trotzdem ist nichts wie vor dem Corona-Ausbruch. Jede dieser Einrichtungen könnte von heute auf morgen schließen, sobald Kinder, Lehrer oder Erzieher positiv auf das Virus getestet wurden.

Möglicherweise muss auch nur Dein Kind in Quarantäne, weil eine Mitschülerin sich infiziert hat oder es selbst Symptome zeigt. Du müsstest es dann wieder selbst betreuen.

Kannst Du deswegen nicht arbeiten, steht Dir für 10 oder 20 Wochen Lohnersatz zu. Die Leistung kannst Du tageweise stückeln. Du bekommst rund zwei Drittel Deines Nettoverdienstes ausgezahlt, vorausgesetzt, Dein Kind ist unter zwölf Jahre und es gibt keine andere Möglichkeit der Betreuung. Kannst Du auch von zuhause arbeiten, zahlt die zuständige Behörde in aller Regel keinen Lohnersatz.

Und wenn Dein Kind erkältet ist? Bei bestimmten Symptomen wie trockenem Husten sind Lehrer und Erzieher angehalten, ein Kind wieder nach Hause zu schicken. In Bayern etwa darf es dann erst wiederkommen, wenn es 48 Stunden symptomfrei ist. Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld – für zehn Tage im Jahr. Um das Geld zu beantragen, musst Du eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen. Der kann dann gleich entscheiden, ob ein Corona-Test sinnvoll ist.

 

 

Ines Rutschmann
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Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

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