Homeoffice und Arbeitsrecht So klappt es mit dem Homeoffice
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So gehst Du vor
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Durch die Corona-Pandemie arbeiten deutlich mehr Menschen zuhause, da eine Pflicht zum Homeoffice zeitweise gesetzlich vorgeschrieben war. Seit 19. März 2022 ist Homeoffice nur noch eine Option für den Arbeitgeber. Willst Du auch nach den Corona-Maßnahmen zumindest ein paar Tage zuhause arbeiten, dann solltest Du das mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren. Was Du dabei beachten musst, wie Du versichert bist und was Du von der Steuer absetzen kannst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Arbeiten im Homeoffice ist außerhalb der Pandemie nur möglich, wenn Du Dich mit dem Arbeitgeber darauf verständigst. Ein reguläres Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht.
Verschiedene Gesetzesinitiativen zum Homeoffice hatten bisher keinen Erfolg; auch nicht der Entwurf für das Mobile-Arbeit-Gesetz. Darin war vorgesehen, dass Arbeitgeber einen Antrag auf Homeoffice nicht ohne Begründung ablehnen dürfen.
Auch im Koalitionsvertrag hat die neue Regierung kein Recht auf Homeoffice angekündigt. Beschäftigte sollen nur einen Erörterungsanspruch über Homeoffice bekommen (Seite 69). Was das genau bedeutet, ist noch unklar.
Während der Pandemie machten viele Arbeitnehmer erste Erfahrungen mit dem Homeoffice. Bei steigenden Infektionszahlen arbeiteten mehr Beschäftigte zuhause; sank die Ansteckungsgefahr, kamen wieder mehr Mitarbeiter ins Büro. Die gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice wurden in den vergangenen zwei Jahren immer wieder angepasst.
Von Ende November 2021 bis zum 19. März 2022 galt zum zweiten Mal eine Pflicht zum Homeoffice.
Seitdem bleibt das Recht auf Homeoffice eine Option für den Arbeitgeber, um Infektionen am Arbeitsplatz zu verhindern. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers zu entscheiden, wer zuhause arbeiten darf und wer ins Büro muss. Er darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen, auch wenn immer noch ein Infektionsrisiko besteht (vgl. LAG München, Urteil vom 26. August 2021, Az. 3 SaGa 13/21). Ob Du weiter zuhause arbeiten kannst oder zumindest einige Tage, hängt somit vom Hygienekonzept Deines Arbeitgebers ab.
Tipp: Weitere Informationen rund um das Thema Corona und Arbeitsrecht findest Du in unserem Ratgeber, den wir regelmäßig aktualisieren.
Wenn Du auch nach der Pandemie zumindest an einigen Tagen zuhause arbeiten willst, solltest Du das mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren – bestenfalls als Zusatz zu Deinem Arbeitsvertrag. Zwar können auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge entsprechende Regelungen zum mobilen Arbeiten enthalten, diese geben aber meist nur den Rahmen vor. Versuch daher immer, eine individuelle Absprache zu treffen.
So könnte eine Vereinbarung zum Homeoffice aussehen:
Der Begriff Homeoffice existiert vor allem in der Alltagssprache. Das Gesetz nennt solche Arbeitsplätze Telearbeitsplätze. Diese sind definiert als „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“ (§ 2 Abs. 7 ArbStättV).
Das heißt: Du hast Dich mit Deinem Chef über die Bedingungen fürs Arbeiten zuhause geeinigt. Er kümmert sich um die Einrichtung Deines heimischen Arbeitsplatzes mit allen notwendigen Gegenständen wie Stuhl, Schreibtisch, Technik und Beleuchtung. Er darf aber auch bei Dir zuhause am Heimarbeitsplatz vorbeischauen, um zu überprüfen, ob der Arbeitsplatz gut eingerichtet ist, und um Gesundheitsgefahren auszuschließen.
Flexibles Arbeiten zuhause oder im Café etwa mit einem Laptop und ohne festen Arbeitsplatz wird meist als mobiles Arbeiten bezeichnet. Remote work ist dafür ein anderer Begriff, der sich mit Fernarbeit übersetzen lässt. Du brauchst dazu nur einen Laptop und einen Internetanschluss. Der Arbeitgeber legt damit gerade nicht fest, an welchem Ort Du arbeitest.
Die meisten, die wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice sind, arbeiten demzufolge mobil oder remote. Sie können deshalb auch den Ort selbst bestimmen, an dem sie arbeiten wollen. Für mobile Arbeit gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Damit hat Dein Arbeitgeber auch keine Prüfpflicht – einen Besuch darf er Dir deshalb zuhause nicht abstatten. Allerdings gilt das allgemeine Arbeitsschutzgesetz.
Nach einer Ifo-Studie vom Juli 2021 können rund 56 Prozent der Jobs in Deutschland zumindest teilweise ins Homeoffice verlagert werden. Aber auch während der Homeoffice-Pflicht im Januar 2022 arbeiteten rund 28 Prozent aller Beschäftigten zuhause. Das Potenzial für mehr Homeoffice ist also groß.
Ob es gut oder schlecht ist, von zuhause zu arbeiten, hast Du vielleicht selbst feststellen können. Es hängt immer von Deiner individuellen Situation ab. Im Folgenden haben wir für Dich die Vor- und Nachteile von Arbeiten im Homeoffice zusammengefasst:
Zeit und Geld - Wer zuhause arbeitet, spart sich den Weg zur Arbeit und die Kosten für das Monatsticket oder die Tankfüllung. Das macht sich derzeit wegen des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden besonders hohen Spritpreisen im Geldbeutel bemerkbar. Homeoffice spart Geld für andere Dinge, denn neben Sprit und Tickets für den öffentlichen Nahverkehr kosten auch das Mittagessen in der Firmenkantine oder beim Imbiss deutlich mehr als selbst zu kochen. Du sparst außerdem die Zeit, die Du ansonsten für den Arbeitsweg benötigst.
Trennung von Arbeit und Privatleben - Wer mehr Zeit in der eigenen Wohnung verbringt, steht vor der Herausforderung, Arbeit und Privatleben miteinander zu vereinbaren – gerade, wenn Kinder ebenfalls Aufmerksamkeit fordern. Einigen Menschen fehlt auch die räumliche Trennung von Arbeit und Privatleben oder die Fahrt mit U-Bahn, Fahrrad oder Auto und das Gefühl, nach Hause zu kommen – kurz der Feierabend.
Mehr Ruhe und weniger Austausch - Ohne die Geräuschkulisse des Großraumbüros können wahrscheinlich die meisten konzentrierter arbeiten. Dafür gibt es allerdings weniger Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Wer Anregungen haben will, muss sich verabreden. Und auch Feedback zu Deiner Arbeit musst Du vielleicht aktiver einholen.
Arbeitszeiten - Wer im Homeoffice arbeitet, geht zwischendurch eher mal kurz zum Supermarkt, um noch etwas einzukaufen oder zum Arzt, der nach Feierabend immer schon geschlossen hat. Denn die Arbeitszeiten kannst Du Dir flexibler einteilen als im Büro. Das birgt aber auch die Gefahr, dass Du zu viel arbeitest. Einige beantworten nach dem Abendessen noch E-Mails oder schließen eine dringende Aufgabe ab.
Gesundheit - Während der Corona-Pandemie, aber auch in normalen Grippe- und Erkältungszeiten ist es wahrscheinlicher, sich im Büro oder auf dem Weg dorthin anzustecken, gerade wenn Du öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Im Homeoffice ist die Ansteckungsgefahr meist geringer. Auf der anderen Seite nehmen Rückenbeschwerden und psychische Erkrankungen stark zu. Es fehlt Bewegung, die richtige Büroausstattung und persönlicher Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen.
Im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung solltest Du mit Deinem Arbeitgeber möglichst genau festlegen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Du zuhause arbeiten darfst. Unser Muster zeigt Dir, wie eine Homeoffice-Vereinbarung aussehen könnte. Du kannst Sie als Grundlage für das Gespräch mit Deinem Vorgesetzten nutzen. Folgende Punkte sind dabei wichtig:
Die Abmachung sollte klar bestimmen, an wie vielen Tagen pro Woche Du Deine Arbeit im Homeoffice erledigen darfst. Du kannst mit Deinem Chef eine flexible Gestaltung vereinbaren oder Ihr einigt Euch auf feste Tage. Außerdem könntet Ihr festhalten, wann Du auf jeden Fall im Büro sein musst – etwa bei Kundenterminen oder zu bestimmten regelmäßigen Besprechungen.
Sprich ebenfalls genau ab, welche Arbeitszeiten für Dich im Homeoffice gelten. Du kannst beispielsweise eine Kernarbeitszeit vereinbaren, in der Du immer erreichbar bist. Gleichzeitig solltest Du mit Deinem Arbeitgeber regeln, wie die Dokumentation Deiner Arbeitszeit abläuft – etwa, ob Du die Zeiten selbst aufschreibst oder Dein Chef sie elektronisch erfasst.
Ein Vorteil von mobiler Arbeit oder von Remote work ist, dass Du entscheiden darfst, wo Du arbeitest. Zuhause oder an einem anderen Ort, wenn Du Eltern oder Freunde besuchst oder da, wo andere Urlaub machen.
Ist Dir diese örtliche Flexibilität wichtig, solltest Du das in einer Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber festhalten. Darin würde er Dir die Wahl des Arbeitsorts freistellen. Aber nicht alle Firmen erlauben diese Art mobiler Arbeit – gerade der Schutz von Betriebsgeheimnissen oder datenschutzrechtliche Belange können dagegensprechen.
Steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass der Arbeitsort auch der Firmensitz ist, Du aber zeitweise im Homeoffice bei Dir zuhause arbeiten kannst, dann bist Du bei der Wahl des Arbeitsorts grundsätzlich erst einmal eingeschränkt. Um Ärger zu vermeiden, solltest Du vorher abklären, falls Du länger als eine Woche an einem Ort arbeiten möchtest.
Wichtig: Arbeitest Du nur hin und wieder im Ausland, dann gibt es keine Besonderheiten bei der Lohnsteuer oder dem Sozialversicherungsrecht. Wer länger außerhalb von Deutschland arbeiten will, sollte sich umfassend erkundigen: bei seiner Krankenkasse und eventuell bei einem Steuerberater.
Kläre, ob Dein Arbeitgeber Dir zuhause einen vollständig ausgestatteten, festen Arbeitsplatz einrichtet oder ob Du nur Arbeitsmittel wie einen Laptop zum mobilen Arbeiten bekommst. Mehr dazu liest Du weiter unten.
Versuche auch, Dich mit Deinem Chef über einen Kostenausgleich zu verständigen. Dies bietet sich an, wenn Du höhere Fixkosten hast, weil Du den ganzen Tag zuhause bist und Dein Arbeitgeber dabei Kosten spart – zum Beispiel, wenn Du mehr Strom verbrauchst und Dein Arbeitgeber weniger Bürofläche benötigt.
Als Arbeitnehmer hast Du ein Haftungsprivileg. Das bedeutet, dass Du in der Regel nicht für Schäden aufkommen musst, die Du Deinem Arbeitgeber leicht fahrlässig zufügst. Beispiel: Wenn Du während der Arbeit am Laptop ein Glas Apfelsaft umstößt und dieser dadurch nicht mehr funktioniert, musst Du den Schaden wahrscheinlich nicht zahlen.
Übrigens: Oft wird der Begriff Heimarbeit und Homeoffice gleichermaßen gebraucht, obwohl die Begriffe nicht die gleiche Bedeutung haben. Heimarbeiter sind laut Bundesarbeitsgerichts anders als Beschäftigte im Homeoffice keine Arbeitnehmer im Sinne des allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs. Sie sind nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert, müssen Weisungen des Arbeitgebers nicht befolgen, sondern können Arbeitsplatz, Zeitpunkt und Zeitdauer der Tätigkeit frei bestimmen.
Es gibt einige Dinge, die Du bei der Zeiterfassung im Homeoffice beachten musst.
Du darfst als Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden pro Werktag arbeiten. Pro Woche sind höchstens 48 Stunden erlaubt, denn auch der Samstag gilt als Werktag. Was alles als Arbeitszeit gilt und ob auch der Bereitschaftsdienst dazu gehört, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz.
In besonderen Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber Deine Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu zehn Stunden pro Tag und maximal 60 Stunden pro Woche verlängern. Die längere Arbeitszeit muss der Arbeitgeber ausgleichen, sodass Du innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder auf einen Schnitt von acht Stunden pro Tag kommst.
Arbeitest Du länger als erlaubt, muss der Arbeitgeber dies dokumentieren, damit die Behörden nachvollziehen können, ob Du Deine Arbeitszeit auch ausgeglichen hast.
Im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Diese Aufgabe können Arbeitgeber auch an den Arbeitnehmer delegieren. Aktuell gilt die Verpflichtung noch nicht, da sich der Bundestag noch nicht auf eine Anpassung des Arbeitsrechts einigen konnte. Die Erfassung der Arbeitszeit ist deswegen derzeit noch freiwillig, solange Du nicht mehr als acht Stunden pro Werktag arbeitest. Welche Folgen das Urteil für flexibles Arbeiten hat, liest Du im Ratgeber Arbeitszeitmodelle.
Im Homeoffice empfiehlt es sich, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Damit hast Du immer im Blick, wie viele Stunden Du arbeitest und kannst dies auch im Zweifel belegen. Damit vermeidest Du Streitigkeiten und weißt auch genau, wann Du für Ausgleich sorgen musst.
Am besten regelst Du in der Homeoffice-Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber, wie Du Deine Arbeitszeit erfasst. Kläre dazu, ob Du auf ein elektronisches Zeiterfassungssystem Deines Unternehmens zugreifen kannst oder die Arbeitszeit selbst aufzeichnen musst. Für die persönlichen Aufzeichnungen eignen sich spezielle Apps, aber eine Excel-Tabelle oder Zettel und Stift tun es auch.
Liegen Dein Homeoffice und der Sitz Deines Arbeitgebers in unterschiedlichen Bundesländern, gilt bei Feiertagen das Recht des Arbeitsortes – in diesem Fall ist das Dein Wohnort. Fällt also Dein Homeoffice-Tag auf einen Feiertag, der nur in Deinem Bundesland gilt, nicht aber am Firmensitz, dann musst Du nicht arbeiten.
Beispiel: Du wohnst in Brandenburg, das Büro Deines Arbeitgebers ist in Berlin. Dann hast Du am Reformationstag frei, auch wenn die Kollegen in Berlin arbeiten müssen. Umgekehrt musst Du am 8. März im Homeoffice arbeiten, während die Berliner Kollegen den internationalen Frauentag feiern.
Wenn Du als Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hast, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Das Gleiche gilt, wenn Du zuhause arbeitest. Maßgeblich für den Schutz ist, dass der Unfall in engem Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht. Ob es einen solchen Zusammenhang gibt, ist bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nachhause oft umstritten. Regelmäßig entscheiden dann Gerichte.
Machst Du beispielsweise auf dem Weg ins Firmenbüro einen Umweg, um Dein Kind in der Kindertagesstätte abzusetzen, bist Du versichert (§ 8 SGB VII). Fährst Du danach allerdings wieder nach Hause, um im Homeoffice zu arbeiten, hattest Du auf dem Weg nach Ansicht des Bundessozialgerichts bisher keinen Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 30. Januar 2020, Az. B 2 U 19/18 R).
Ähnlich war es, wenn Du zum Beispiel auf dem Weg in die Küche stürzt, während Du zuhause arbeitest. Passierte ein solcher Unfall im eigenen Haus, leistete die gesetzliche Unfallversicherung bisher nicht (BSG, Az. B 2 U 5/15 R).
Wichtig: Seit 15. Juni 2021 gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten. Du bist im Homeoffice nunmehr im gleichen Umfang durch die Unfallversicherung geschützt wie ein Mitarbeiter, der in den Räumen des Arbeitgebers arbeitet, also auch, wenn Du Dir einen Kaffee aus der Küche holst (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII).
Bringst Du Dein Kind aus dem Homeoffice zum Beispiel in den Kindergarten, bist Du nunmehr auch auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert (§ 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII).
Neu: Auch der Weg vom Bett direkt an den häuslichen Schreibtisch findet im Interesse des Arbeitgebers statt. Ein Unfall auf diesem Weg ist daher als Arbeitsunfall einzustufen, urteilte das Bundessozialgericht (Urteil vom 8. Dezember 2021, Az. B 2 U 4/21 R).
Wie viel Ausstattung Dir Dein Chef zur Verfügung stellt, hängt davon ab, was Du mit ihm vereinbarst. Im besten Fall bekommst Du von Deinem Arbeitgeber alles, was Du für die Arbeit von zuhause brauchst: Computer, Bildschirm, Maus und Tastatur sowie bei Bedarf auch Bürostuhl, Schreibtisch und Lampe.
Bietet Dein Arbeitgeber Dir nur einzelne Arbeitsmittel wie einen Laptop an, erkundige Dich, ob er sich an den Kosten für weitere Ausstattung beteiligt. Falls nicht, solltest Du selbst auf einen Arbeitsplatz achten, der nicht gesundheitsgefährdend ist. Denn auch beim Arbeiten zuhause ist das Wichtigste Deine Gesundheit. Arbeitest Du ständig über den Laptop gebeugt am Küchentisch, hast Du wahrscheinlich schon nach wenigen Monaten Rückenschmerzen.
Wie sehr Du selbst auf einen guten Arbeitsplatz achten musst oder sich Dein Chef darum kümmert, hängt davon ab, ob Du Telearbeit machst oder mobil arbeitest. Bei Telearbeit, also wenn Dein Arbeitgeber Dir einen festen Arbeitsplatz einrichtet, muss er prüfen, welche Gesundheitsrisiken es an Deinem Heimarbeitsplatz gibt – und dass dieser die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllt. Arbeitest Du mit einem Laptop mobil, liegt der Arbeitsschutz in Deiner Verantwortung, weil die Arbeitsstättenverordnung für mobiles Arbeiten nicht gilt.
Kaufst Du Dir einen neuen Schreibtisch, den Du auch für die Arbeit von zuhause nutzt, kannst Du einen Teil der Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen – und damit Dein zu versteuerndes Einkommen senken. Typische Arbeitsmittel sind Computer, Smartphone und Drucker.
Von der Steuer absetzen kannst Du Gegenstände, die Du mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzt. Verwendest Du das Arbeitsmittel zu mehr als 90 Prozent beruflich, kannst Du die Kosten vollständig absetzen – sonst nur anteilig. Was Du außerdem beachten solltest, liest Du im Ratgeber Arbeitsmittel.
Hast Du in 2021 und 2022 an einem Arbeitsplatz im Homeoffice gearbeitet, der die strengen steuerrechtlichen Anforderungen an ein Arbeitszimmer nicht erfüllt, kannst Du stattdessen die neue Homeoffice-Pauschale nutzen. Diese hat der Gesetzgeber Ende 2020 eingeführt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).
Damit kannst Du für jeden Arbeitstag 5 Euro absetzen, den Du ausschließlich im Homeoffice arbeitest. Das Finanzamt gewährt Dir den Betrag für maximal 120 Tage im Jahr, also höchstens 600 Euro. Die Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale angerechnet. Du profitierst somit erst, wenn Deine Werbungskosten höher sind als 1.000 Euro.
Die Homeoffice-Pauschale kannst Du bis Ende 2022 nutzen. Damit besteht für Dich eine einfache Möglichkeit, Aufwendungen für die Arbeit in der Wohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen zu können.
Kosten für ein Arbeitszimmer kannst Du nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Das Arbeitszimmer muss ein separater, büromäßig eingerichteter Raum in Deiner Wohnung oder Deinem Haus sein, den Du nahezu ausschließlich beruflich nutzt. Hast Du in dem Raum außer Deinem Schreibtisch beispielsweise noch ein Gästesofa, einen Fernseher und ein Regal mit privaten Unterlagen, verwehrt Dir das Finanzamt wahrscheinlich den Abzug. Eine private Mitbenutzung ist nämlich nur zu höchstens 10 Prozent erlaubt. Nutzt Du den Raum mehr als 10 Prozent privat, kannst Du überhaupt nichts absetzen – nicht einmal anteilig.
Pro Jahr kannst Du maximal 1.250 Euro für Dein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn es für Dich keinen zumutbaren Arbeitsplatz in Deinem Unternehmen gibt. Typische Berufsgruppen, die keinen anderen Arbeitsplatz haben, sind etwa Lehrer oder Außendienstmitarbeiter.
Wenn Du nur ein oder zwei von fünf Arbeitstagen die Woche im Homeoffice arbeitest und Du im Büro weiterhin einen Arbeitsplatz hast, kannst Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer nicht geltend machen.
Anders könnte es sein, wenn Du drei Tage oder mehr pro Woche von zuhause arbeitest. In diesem Fall liegt unter Umständen der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer. Dann wäre sogar ein unbeschränkter Abzug der Kosten möglich. Allerdings besteht noch Rechtsunsicherheit darüber, ab wann der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit von Angestellten zuhause liegt.
Da immer mehr Menschen im Homeoffice arbeiten, könnten Steuergerichte in den nächsten Jahren Klarheit schaffen. Vielleicht reagiert auch der Gesetzgeber. Wenn Du überwiegend von zuhause arbeitest, solltest Du in jedem Fall versuchen, die Kosten für Dein Arbeitszimmer abzusetzen. Was außerdem wichtig ist, erfährst Du in unserem Ratgeber zum häuslichen Arbeitszimmer.
Hat Dein Arbeitgeber während der Corona-Pandemie Homeoffice angeordnet, hast Du gute Chancen, die Kosten für Dein Arbeitszimmer für diese Zeit von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist, dass Du Dir von Deinem Chef bescheinigen lässt, für welchen Zeitraum und wie viele Tage pro Woche Du von zuhause arbeiten musstest. Außerdem solltest Du Fotos Deines Arbeitszimmers haben, falls das Finanzamt zusätzliche Nachweise dafür verlangt, dass der Raum alle Voraussetzungen erfüllt.
Hast Du wegen Corona freiwillig im Homeoffice gearbeitet, kannst Du Dein Arbeitszimmer wahrscheinlich nicht von der Steuer absetzen. Nutze stattdessen die neue Homeoffice-Pauschale.
In jedem Fall geltend machen kannst Du außerdem Ausgaben für Arbeitsmittel wie einen für berufliche Zwecke gekauften Computer, Druckpapier oder Patronen. Daher solltest Du alle entsprechenden Belege aufbewahren.
Als Journalist, Künstler oder Existenzgründer darfst Du Deine Wohnung auch nutzen, um dort Deinem Beruf nachzugehen – genauso wie Angestellte, die von zuhause arbeiten. Wenn Du aber beispielsweise als Immobilienmakler oder Rechtsanwalt daheim arbeitest, musst Du unter Umständen Deinen Vermieter um Erlaubnis bitten.
Trittst Du nämlich mit Deiner Tätigkeit nach außen in Erscheinung, etwa durch Nutzung Deiner Wohnadresse als Geschäftsadresse, fällt Deine berufliche Tätigkeit nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mehr unter den Begriff des Wohnens. Du musst dann gegebenenfalls Deinen Vermieter um Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung bitten. Dieser könnte dem BGH zufolge verpflichtet sein, Dir diese auch zu erteilen, sofern Du keine Mitarbeiter und kaum Kundenverkehr hast (BGH, Urteil vom 14. Juli 2009, Az. VIII ZR 165/08). Im konkreten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der in seiner Wohnung arbeitete.
Anders argumentierte das Landgericht Berlin im Fall eines Versicherungsmaklers, der seine Wohnadresse nur für die Gewerbeanmeldung und Eintragung in einige Online-Register nutzte: Seine Tätigkeit fiel nach Ansicht des Gerichts noch unter den Begriff des Wohnens (LG Berlin, Urteil vom 6. März 2015, Az. 65 S 366/14). Dieser Fall landete nicht vor dem Bundesgerichtshof, die Beispiele zeigen allerdings, wie schmal der Grat zur teilgewerblichen Nutzung ist. Sprich daher vorsichtshalber mit Deinem Vermieter, wenn Du Deine Wohnung für eine Tätigkeit nutzen willst, die möglicherweise seiner Erlaubnis bedarf.
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