
Wer aus dem Urlaub kommt, hat ein höheres Risiko, sich mit Corona infiziert zu haben. Deshalb gilt ab morgen tatsächlich die angekündigte Testpflicht, wenn Du in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hast. Dazu zählen fast alle Staaten außerhalb der EU, aber inzwischen auch einige Regionen innerhalb, nämlich Luxemburg, Teile Belgiens und Spaniens. Die Tests sind kostenlos.
Ohne den Corona-Test am Flughafen, Bahnhof oder in einer Arztpraxis darfst Du nicht zurück zur Arbeit, sondern müsstest erstmal vierzehn Tage in Quarantäne – womöglich ohne Bezahlung. Nach einem Test gilt die Quarantäne nur so lange, bis das negative Testergebnis da ist. Manche Gesundheitsämter verlangen allerdings einen zweiten Test nach fünf bis sieben Tagen und schicken Dich bis zum endgültigen Ergebnis in Quarantäne. So handhabt es etwa Mecklenburg-Vorpommern.
Was also tun, wenn Du wegen der Quarantäne nicht zur Arbeit gehen kannst? Bestenfalls kannst Du von zuhause weiterarbeiten. Dann bekommst Du ganz normal Dein Gehalt. Geht das nicht, hast Du keinen Anspruch auf Geld, falls Du „sehenden Auges“ in ein Risikogebiet gereist bist. Denn für die Quarantäne bist Du quasi selbst verantwortlich.
Wird Dein Reiseziel erst während Deines Urlaubs zum Risikogebiet erklärt, hast Du eigentlich nichts falsch gemacht. Zahlt Dein Chef dann nicht, solltest Du mit dem Gesundheitsamt sprechen und eine Entschädigung beantragen.
Wenn Du aus einem Nicht-Risiko-Land zurückkehrst, kannst Du Dich ebenfalls freiwillig und kostenlos auf Corona testen lassen – binnen 72 Stunden nach Ankunft.
Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:
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Selbstständig – wie Du die Krise überbrückst
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Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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