Die Postbank erstattet vielen Kunden die Gebühren, die sie in den vergangenen Jahren eingeführt hat. Aber nicht allen Kunden – das Kontomodell macht den Unterschied. Die ING zahlt, die Saalesparkasse lehnt das ab, ebenso die Volksbank Düsseldorf Neuss. Ohne Euch, liebe Leserinnen und Leser, würden wir vieles davon nicht in Erfahrung bringen.
Der Hintergrund: Banken haben in der Vergangenheit Gebühren eingeführt oder erhöht, ohne die aktive Zustimmung ihrer Kunden dafür einzuholen. Solche AGB-Änderungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) im April für ungültig erklärt (wir berichteten). Seitdem versuchen viele Kunden, ihr Geld zurückzubekommen.
Mehr als 2.000 Mails haben uns zum BGH-Urteil erreicht, darunter viele Fragen zum Vorgehen der Banken, aber auch viele Erfahrungsberichte. Mit unserer Datenbank kannst Du schon zu mehr als 300 Banken herausfinden, ob sie Gebühren erstatten, sich querstellen oder eine rückwirkende Zustimmung wollen. Falls Deine Bank fehlt und Du Erfahrungen mit ihr gemacht hast, kannst Du uns das gerne mitteilen.
Wenn Du das Thema noch nicht in Angriff genommen hast und jetzt loslegen willst: In unserem Ratgeber beantworten wir viele der Fragen, die uns erreicht haben – zum Geschäftskonto, zu Negativzinsen, dem Berechnen der Erstattungen und vielem mehr. Mit unserem Musterbrief kannst Du die Erstattung einfordern. Und falls Deine Bank nicht zahlen will, empfehlen wir Dir Dienstleister, die Druck machen. Die ersten Ansprüche verjähren Ende Dezember.
Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.
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Immer wieder Danke für die Finanztip News, bin schon lange dazu angemeldet und lese selbstverständlich ihre Tips. Per Finanztip News über die Wild-West Methoden der Strom- und Gasanbieter, kann ich nur bestätigen. Bin selbst davon betroffen. Am 25.10.21 die E-Mail Mitteilung vom Stromanbieter Jura Power Strom die Mitteilung der Erhöhung der Grundmiete (65%) und gleichzeitig die Vorauszahlung der Jahresgrundmiete für 2022. Schriftlich mitgeteilt
das ich eine Vorauszahlung nicht akzeptiere (ein Sonderkündigungsrecht wäre angebracht), aber so schnell einen neuen Anbieter dafür ist die Zeit zu kurz. Der Anbieter hat am 20.10.21 mir die außerordentliche Kündigung zum 10.11.21 geschickt und alles an die Stromnetz Berlin gegeben, so das ich ab 10.11.21 in der Grundversicherung (weitaus teurer) gegeben. Der Vertrag geht bis 31.12.2021 und per Einschreiben/Rückschein habe ich fristgerecht am 03.11.21 den Vertrag zum 31.12.21 gekündigt, damit ich mir die teure Grundversicherung erspare. Die größte Frechheit man hat am 02.11.21 die Jahresgrundgebühr von meinem Konto eingezogen (sofort zurück geholt und das Sepa- Lastschriftverfahren bei meiner Bank gekündigt). Das nur zur Information, so sieht die Wirklichkeit aus eine Ende nicht abzusehen,
aber ich scheue nicht davor einen Anwalt zur weiteren Bearbeitung einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Gräber