Gebührenerstattung Banken

Wie reagiert Deine Bank?

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Banken dürfen nicht ohne aktive Zustimmung ihrer Kunden die Geschäftsbedingungen verändern. Das heißt für Dich, dass viele Gebührenänderungen unzulässig waren. Du kannst nun Geld zurückfordern. Es geht dabei oft um 100 Euro und mehr. Was Du dafür tun musst, erklären wir Dir hier:

  1. Berechne, wie viel Geld Du zurückfordern kannst. Alle wichtigen Hinweise und Tipps dazu findest Du im Ratgeber zu unzulässigen Bank­ge­büh­ren.
  2. Gib den Namen Deiner Bank unten in das Feld ein. So erfährst Du, wie Deine Bank bisher auf Erstattungsanfragen ihrer Kunden reagiert hat.
Wir haben bisher noch keine Rückmeldung zum Verhalten der Bank erhalten. Du kannst uns gern über bankgebuehren@finanztip.de informieren.

Dein Ergebnis für

Einschätzung der Redaktion:

Seit der Bundesgerichtshof das Urteil verkündet hat, informieren uns die Finanztip-Leser, wie ihre Banken auf Anfragen reagiert haben. Dank ihnen können wir zu 430 Banken etwas sagen (Stand: 9. Dezember 2022).

Falls Deine Bank fehlt und Du bereits Erfahrungen gemacht hast, schick uns die Antwort Deiner Bank gerne an bankgebuehren@finanztip.de. Schick uns am besten das Schreiben Deiner Bank gleich mit, gerne mit geschwärzten persönlichen Informationen. So können wir besser einschätzen, wie die Bank die Erstattung berechnet hat.

Zu einigen Banken haben wir bisher nur negative Rückmeldungen erhalten, sie haben es abgelehnt zu zahlen. Sie hätten seit 2018 ihre Gebühren nicht geändert und in diesem Fall würde das Urteil nicht greifen. Unserer Meinung nach liegen sie an dieser Stelle falsch. Denn die Grundlage ihrer Vorgehensweise sind BGH-Urteile zu Energieverträgen. Energieversorger haben wegen fester Umlagen viel weniger Einfluss auf die Preise als Banken. Auch Banken, die weniger zurückzahlen als gefordert, versuchen sich mit diesem Trick herauszureden.

Davon musst Du Dich aber nicht bremsen lassen. Denn wir haben festgestellt, dass Banken teilweise sehr unterschiedlich mit ihren Kunden umgehen. Und Dir bleibt immer die Möglichkeit, Dich an den Ombudsmann zu wenden.

Außerdem haben uns viele Leser gefragt, ob die Banken sie denn kündigen können, wenn sie das Geld zurückfordern. Zunächst: Die meisten Banken können Girokonten ohne Angaben von Gründen kündigen. Bisher haben wir aber kaum Rückmeldungen bekommen, dass dies auch im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil geschieht.

Die Finanztip-Datenbank: Eure Stimmen

Viele unserer Leser haben sich an ihre Banken gewandt und Geld zurückgefordert. Bei einigen ging alles einfach, andere mussten sich über Schlichtungsstellen und Anwälte durchkämpfen.

Dank der über 2.820 Nachrichten (Stand: Dezember 2022) konnten wir unsere Datenbank aufbauen. Sie enthält jetzt Feedback von 430 Banken aus allen Regionen. Das ist aus unserer Sicht ein großer Erfolg, und wir danken allen, jedem und jeder von Euch, die dazu beigetragen haben. Und unter den Mails waren auch viele Stimmen, die Mut machen, sich ebenfalls an das Thema zu wagen. Hier eine Auswahl:

„Nach Einleitung des Schlich­tungs­ver­fahr­ens hat die VR Bank Würzburg die von mir geforderten mehr als 250 Euro erstattet. Auf meine erste Forderung (danke für den Musterbrief) hatte mir die Bank weniger als 50 Euro geboten. Die Rückerstattung habe ich an die bankeigene Bürgerstiftung gespendet. Danke für Ihre Hilfe und Beratung.“
- Hansgeorg

„Die Sparda-Bank West hat nach Einschaltung der Beschwerdestelle die vollständig von mir geforderten Gebühren für 3 Konten bis auf die Zinsen überwiesen, die aber auch nach Abzug der Kapitalertragsteuer erstattet werden.“
- Claudia

„Meine Bank, die Sparkasse Tauberfranken, hat die erhöhten Gebühren zurückgezahlt dank eurer Informationen und dem Mus­ter­schrei­ben. Ich habe selbst meiner 85-jährigen Oma das Schreiben fertig gemacht.“
- Tomy

„Die Sparkasse Westmünsterland hatte auch zunächst meine Forderung abgelehnt. Durch die Unterstützung des Ombudsmannes des Sparkassen- und Giroverbandes in Berlin wurden die zu viel gezahlten Gebühren nunmehr komplett erstattet.“
- Robert

„Auf unser erstes Schreiben an unsere Hausbank mit einer Rück­for­de­rung von 232 Euro für die letzten Kon­to­füh­rungs­ge­bühren seit 2018 erhielten wir eine teilweise Anerkennung durch die Bank, verbunden mit einem Angebot von 91 Euro. Daraufhin haben wir den zuständigen Ombudsmann im Dezember 2021 angerufen. Vom Ombudsmann kam nun vor wenigen Tagen die Nachricht, dass das Verfahren ohne Schiedsspruch eingestellt wurde, da die Hausbank ein neues Angebot unterbreitet hat. Dieses liegt nun bei 232 Euro.“
- Markus

„Die Hamburger Volksbank hat uns gerade die vollen vom Schlichter vorgeschlagenen Beträge überwiesen. Sieg auf ganzer Linie also.“
- Wolfgang

„Ich habe meine Kon­to­füh­rungs­ge­bühren für die Jahre 2018/2019/2020 bei der Postbank Stuttgart im Dezember 2021 zurückgefordert und habe die zu viel gezahlten Kontoführungsentgelte plus Zinsen von der Postbank zurückerhalten. Eine automatische Rückbuchung der erneut erhöhten Gebühren ab April 2021 hatte die Bank bereits ohne Aufforderung vorgenommen.“
- Ina

„Ich habe eine positive Meldung zu zurückgezahlten Depotgebühren. Problemlos,
wie ich finde. Flatex, Rückzahlung schriftlich angefordert im Oktober 2021,
Rückerstattungseingang auf dem Konto im November 2021. Danke für die sehr guten Tipps, die ich dem Newsletter schon mehrfach entnehmen konnte.“
- Monika

 

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