Älterer Herr und Pflegerin beim Spaziergang
Bild: FredFroese / GettyImages

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden heute zu Hause gepflegt, fast 2,6 Millionen. Aber nur ein Teil der engagierten Pflegerinnen und Pfleger weiß: Wenn Du Dich so um Angehörige und Freunde kümmerst, kannst Du gleichzeitig Deine Rente spürbar aufbessern. Und das sogar, wenn Du schon Rentner bist.

Wer viele Stunden jede Woche pflegt, kann weniger klassisch arbeiten. Für Dich bedeutete das früher weniger Gehalt und dummerweise anschließend auch noch weniger Rentenansprüche. Seit einigen Jahren muss das nicht mehr so sein: Als Pfleger kannst Du gut Deine Rente aufbessern – ob Du nun in Teilzeit angestellt oder arbeitslos bist.

Bezahlt wird das Ganze hundertausendfach von den Kranken- und Pflegekassen der Pflegebedürftigen. Zuletzt über 800.000 Mal. Allein die größte deutsche Krankenkasse, die Techniker, zahlt aktuell monatlich Rentenbeiträge für über 58.000 Pflegepersonen. Tendenz stark steigend.

1. So profitierst Du von Deiner Fürsorge

Um mit der Pflegearbeit die eigene Rente zu erhöhen musst Du folgenden drei Bedingungen erfüllen.

1) Der Mensch, den Du betreust, hat Pflegegrad 2 oder höher.

2) Du unterstützt ihn an mindestens zwei Tagen die Woche und für insgesamt mehr als zehn Stunden.

3) Du tust das mindestens zwei Monate im Jahr.

Trifft das alles zu, zahlt Dir die Pflegekasse auf Antrag Rentenbeiträge — also nur, wenn Du der Kasse auch Bescheid gibst. Wenn Du mehrere Personen pflegst, zum Beispiel auch den Nachbarn und dafür genug Zeit aufwendest, geht das auch.

Achtung: Während der Pflegemonate darfst Du nicht mehr als 30 Stunden in der Woche deinem Brötchenberuf nachgehen.

Zwei Beispiele:

Wenn Du ein Jahr lang bei Pflegegrad 2 aushilfst, erhältst Du gut 6 bis knapp 9 Euro im Monat mehr Rente. Bei einem Jahr Pflegegrad 5 sind es monatlich 22 bis maximal 32 Euro mehr.

Für jedes weitere Jahr, gibt es natürlich auch mehr Zusatzrente. Und wenn Deine Rente erhöht wird, wie meist im Sommer, dann steigt die Zusatzrente ebenfalls.

2. Mehr Rente während der Rente

Du kannst Deine Rente sogar aufbessern, wenn Du selbst schon im Ruhestand bist. Dazu hat der Gesetzgeber folgenden Kniff vorgesehen: Lass Dich während der Pflegezeit statt als Vollrentner als 99-Prozent-Teilrentner einstufen. Mit einem Prozent bist Du dann wieder berufstätig. Du verzichtest zwar während der Pflegezeit auf 1 Prozent Deiner bisherigen Rentebezüge. Später aber bekommst Du als ehemalige Pflegeperson deutlich mehr an Rente ausgezahlt.

Ein Beispiel:

Hast Du aktuell eine Rente von 1.000 Euro im Monat, verzichtest Du für die Zeit der Pflege also auf 10 Euro im Monat. Du bekommen dafür bereits nach einem Jahr Pflege zwischen 6 und 32 Euro Rente im Monat extra (siehe oben). In aller Regel hast Du also schon nach einem Jahr Pflege mehr Rente zur Verfügung als zuvor.

Die 99-Prozent-Regelung drehst Du zum Ende Deiner Pflegezeit einfach zurück. Bei den Formalitäten hilft Dir die Rentenversicherung. Weitere Details findest Du hier. Auf dieses Geld solltest Du nicht verzichten.

Zum Ratgeber

 

Finanztip Renten-Serie:

1. Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen
2. Früher in Rente – ohne Abschläge
3. Wer andere pflegt, verdient mehr Rente
4. Warum Frauen noch immer im Nachteil sind
5. Wie Heiraten Dich fürs Alter absichert
6. So viel kannst Du in Rente hinzuverdienen
7. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst
8. Grundsicherung und Grundrente

Hermann-Josef Tenhagen
Autor

Stand:

Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.

34 Kommentare

  1. Ich finde es interessant zu erfahren, dass man durch Pflegeleistungen seine Rente erhöhen kann. Ich pflege bereits seit 2 Jahren meine Mutter. Es ist gut zu wissen, dass es dabei auch bestimmte Regelungen gibt, wie z.B. eine Begrenzung auf 30 Stunden Arbeit pro Woche.

  2. Danke Finanztip-Team für den interessanten Artikel. Dieser Punkt wird oft in Beratungen nicht angesprochen. Jedoch hängt es auch sehr stark vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Meine persönliche Meinung: Besser ist es, selbst ausreichend vorzusorgen und auch das Thema Pflege mit in die Planung aufzunehmen.

  3. ich beziehe flexirente und erhalte nicht das 1% von der Pflegekasse, pflege meine mutti seit 2013, flexirente 2019 99%. wie errechne ich den zu zahlenden Beitrag

    1. Ich erhalte ebenfalls 99%Rente und man verweigert mir, auch das sozialgericht, das 1% für mich, ich pflege meine Mutti seit 6 Jahren mit pflegegrad 4. Was kann ich noch machen??S

      1. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird auch das SozG die 1% Regel nicht verhindern.
        Diese Regelung ist Gesetz und gilt für Alle die Anspruch haben.

  4. Sehr geehrter Herr Tenhagen
    Ich frage im Auftrag meiner Schwester
    Wir beide Pflegen meine Mutter ,sie hat Pflegegrad 5
    Wenn meine Schwester am Jahres Ende in Vollrente geht und Sie würde beantragen die 99 % Rente zu nehmen
    damit die Pflegekasse weiter in die Rentenkasse einzahlt
    Wie sieht es aus mit der Zusatzrente meiner Schwester Sie war im öffentlichen Dienst
    Wird die auch gekürzt um 1% oder sogar gestrichen
    Wäre für eine Antwort Dankbar

  5. Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Das zur Verfügung gestellte Geld der Krankenkassen könnte vielleicht auch zur Vergünstigung von Pflegeeinrichtungen und der Lohnerhöhung von FaBe Jobs und FaGe Jobs eingesetzt werden.

  6. Wieviele Wochenstunden man arbeitet entscheidet jeder sicher auch anhand der monatlich anfallenden Kosten. Mit welchem Recht erhält jemand, 30 Stunden pro Woche arbeitet zusätzliche Rentenpunkte für die Pflege… jemand der 40 Stunden arbeiten muss, um über den Monat zu kommen geht jedoch leer aus… leuchtet mir wirklich nicht ein…

    1. Pflegen Sie jemanden, dann wissen Sie warum. Ihre Ausführung ist egoistisch und zeugt von Unkenntnis.

      1. Sich hier angreifen und anzuprangern hilft keinem.
        Ich arbeite 39 Std. die Woche, Pflege meine Mutter nachmittags ab 17 Uhr Freitags nachmittag ab 14 Uhr und Samstags sowie Feiertags, Sonntage usw. Pflegegrad 316,- € dafür bekommt man eine Putzfrau wenn das reicht, alles weitere mache ich mit, Pflegedienst kommt 1 mal im wöchentlich, Uhr für Notfall beim Sturtz z.B. da eine Pfleg 24 Std. wohl mit 316 nicht möglich ist. Nun frage ich wirklich, ist dass gerecht, dass ich keine Rente zusätzlich erhalte?
        Die Frage pflegen Sie jemanden, Egoistisch, sorry das kann ich so nicht stehen lassen. Heisst also, Sie pflegen besser als wir?
        Wie immer ist es ungerecht ganz vielem gegenüber und soll cih aus diesem Grund meine Mutter nicht betreuen, weil ich kein Anspruch auf zusätzliche Rente habe? Ausserdem werden so mehr Fälle aufkommen, die zuwenig zum Leben und mittlerweile auch zu wenig zum Sterben haben.

  7. Das ist ja wirklich interessant zu erfahren, dass man die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher auf die Rente anrechnen lassen kann. Wir sind Selbständig, da wundert es mich, wie es sich auf unsere Rente auswirken würde. Vielleicht muss ich mal bei der Rentenversicherung nachfragen.

  8. Mich pflegt meine man und arbeitet auch 40 stunden habe pflege grad 3 finde auch ungerecht das bekomt keine punkte wegen rente er pflegt mich 7 tage in die woche , meine man hat schon uberlegt klagen auf gericht ,auch wen werde erste sein wie so was macht

  9. bitte was ist mit uns Selbstständigen hier? da ich unterschiedlich viele und schwer nachweisbare Stunden mache. Pflege seit 5 Jahren meine Mutter. VG FM

  10. Gut zu wissen, dass der Mensch, den man unterstützt Pflegegrad 2 oder höher haben muss. Meine Schwester wird noch eingestuft. Ich habe nun einen Termin bei der Pflegeberatung gemacht. Es ist gut zu wissen, dass man unterstützt wird.

  11. Liebes Team, vielen Dank für Ihre Tipps.
    Zur Pflege: Ich (alleinstehend) pflege meine Mutter (96 Jahre) seit 2012, Pflegegrad 3 (erst seit 2019). Nun lebe ich in München und die Miete ist hoch. Ich würde gerne Stunden reduzieren, kann aber nicht, da ich die Miete bezahlen muss. Ich bin die klassische Angestellte (starre Arbeitszeiten, ich muss oft Urlaub nehmen) bei einer 40 Stunden Woche (vor der Pflege oft mehr als 50 Stunden pro Woche ohne Ausgleich). Bis jetzt habe ich das alles mit Hilfe eines Pflegedienstes (2x am Tag á 20 Minuten) stemmen könne. Aber für viel Arbeit wird bei der Rente nichts gutgeschrieben. Bei weniger Arbeit schon. Tja. Pflegende Angehörige werden wirklich vergessen und sind die Dummen. Was macht der Staat, wenn wir Pflegenden das nicht mehr schaffen?
    Ich will nicht dran denken.

    Viele Grüße
    Monika Scholz

  12. Sehr geehrter Herr Tenhagen, liebes Finanztip-Team,
    es ist immer die Rede von 30 Arbeits-Std /Woche, die nicht überschritten werden dürfen, um Rentenpunkte durch die Pflege eines Angehörigen zu erwerben.
    1. Wie verhält es sich aber, wenn die Arbeitsstunden pro Monat gerechnet/abgerechnet werden? Gelten dann 120 Stunden? Das wäre aber meiner Meinung nach nicht richtig, da 11 Monate nicht nur 28 Tage, sondern 30 bzw. 31 Tage lang sind – oder sehe ich das falsch? Wie wird denn in diesem Fall die zulässige wöchentliche Arbeitsstundenzahl gerechnet? Oder anders gefragt: Wie viele Stunden pro Monat darf man arbeiten?
    Konkretes Beispiel: Aus 2 Jobs ergeben sich folgende Stundenanzahlen: 1) 86 Stunden/ Monat und 2) 45 Stunden/ Monat (450€-Job)
    Besteht bei dieser Arbeitszeit ein Anspruch auf Rentenpunktefür die Pflege?
    2. Wie gelten die Arbeitszeitstunden in der Zeit des Beschäftigungsverbotes bei einer Schwangerschaft? Sind diese dann mit 0 Stunden anzugeben, obwohl auf der Lohnabrechung noch die eigentliche Stundenzahl steht?
    3. Wo muss man den Anspruch auf Rentenpunkte geltend machen? Wie lange rückwirkend ist dies möglich?
    Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Freundliche Grüße
    Sabine

  13. Vielen Dank für den Beitrag zur Zusatzrente. Meine Tante hat jahrelang für unseren Opa gesorgt, bei ein ambulanter Pflegedienst eingesprungen ist. Gut zu wissen, dass die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt, wenn man sich qualifiziert und man diese einfordert.

  14. hallo, wer legt fest das man nicht voll arbeiten kann wenn man seinen angehörigen pflegt?

    Ich tue dies seit 6 jahren, gehe tägl. im krankenhaus 8 stunden arbeiten und habe dann noch lange kein feierabend, es kommt noch eine spät und nachtschicht. meine wöchentliche pflegezeit beträgt 86 stunden. da für bekomme ich nun, weil alle davon ausgehen das man nicht neben der regulären arbeit pflegen kann, keine zusatzrente wie sie es hier nennen.
    muss ich erst meinen arbeitsplatz kündigen und zum arbeitsamt laufen um in den genuss zu kommen? d.h. ich gebe meine arbeit auf, verzichte auf mein jetziges einkommen um für weniger einkommen max. 30 € zu bekommen. das finde ich voll blöd, die zusatzrente sollte es für alle geben die pflegen.

    ich mache da sicher was falsch.

    u. schwarz
    aus thüringen

  15. Ich habe meine Eltern , zuerst meinen Vati, der 2004 verstorben ist und dann meine Mutti, die 2007 verstorben ist, gepflegt.
    Leider wusste ich nicht, dass die Möglichkeit besteht, dass die Pflegekasse Rentenbeiträge an den Rententräger bezahlt.
    Meine Frage nun: Gibt es eine Verjährungsfrist um die Zahlung der Beiträge zu beantragen oder ist es für mich zu spät.
    M f G

  16. Ruppert 1. Februar 2020 at 11:57

    Sie können sogar im Ruhestand noch Ihre Rente aufbessern. Dazu hat der Gesetzgeber folgenden Kniff vorgesehen: Lassen Sie sich als Pfleger während der Pflegezeit statt als Vollrentner als 99-Prozent-Teilrentner einstufen. Dann verzichten Sie solange auf 1 Prozent Ihrer bisherigen gesetzlichen Rente. Später aber bekommen Sie erheblich mehr an Rente.
    Ist diese Regelung auch rückwirkend bis zu zwei Jahren möglich, weil die DRV Bund nichts dagengen hat, wenn die Pflegekasse rückwirkend die Zahlungen an den Rententräger vornimmt. Infolge der intensiven Pflege meines Vater war dies nicht vorher möglich. Auch habe ich zum 01.05.2017 wegen Altersteilzeit die Schwerbehindertenrente ausgezahlt bekommen, sodass nach den Gesetzlichkeiten die rückwirkende Teilrente, zumindest auf Kulanz, möglich sein dürfte.

  17. Sie können sogar im Ruhestand noch Ihre Rente aufbessern. Dazu hat der Gesetzgeber folgenden Kniff vorgesehen: Lassen Sie sich als Pfleger während der Pflegezeit statt als Vollrentner als 99-Prozent-Teilrentner einstufen. Dann verzichten Sie solange auf 1 Prozent Ihrer bisherigen gesetzlichen Rente. Später aber bekommen Sie erheblich mehr an Rente.
    Ist diese Regelung auch rückwirkend bis zu zwei Jahren möglich, weil die DRV Bund nichts dagengen hat, wenn die Pflegekasse rückwirenk die Zahlungen an den Rententräger vornimmt.

  18. Guter Beitrag zum Einstieg in das Thema „Auswirkungen von Pflege auf die gesetzliche Rente“.

    Auf ein Prozent seiner Rente muss man übrigens erst verzichten, sobald man die Regelaltersgrenze erreicht hat. Geht man vorzeitig in Rente und pflegt vor Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erwerbsmäßig, ist die Pflegeversicherung weiterhin zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Diese Beiträge kommen der eigenen Rente zugute, sobald man die Regelaltersgrenze erreicht.

    Ein netter Nebeneffekt beim Verzicht auf 1 % der Rente ist übrigens, dass pro Jahr, das man auf einen Teil der Rente verzichtet, dieser Rententeil um 6 % erhöht wird. Für das Beispiel im Artikel hieße das: Endet die Pflegetätigkeit nach einem Jahr und die Person erhält wieder die volle Rente, kommen nicht 8 € wieder oben drauf, sondern 8,48 €.

  19. Auch ich bezweifle die Möglichkeit der Rentenerhöhung, wie sie im Artikel dargestellt wird – in der Regel wird jeder Versuch von der Krankenkasse abgelehnt!!! Ein Beispiel:
    Eine gepflegte Person hat Pflegegrad 3. Eine pflegende Person pflegt in Freundeshilfe, ist 59 Jahre alt, erhält eine eigene Altersrente aus dem Ausland (ca. 200 €), erhält eine deutsche Witwenrente (rund 600 €), die zuständige AOK lehnt jede Art von Rentenpunkten oder Rentenbeitragszahlungen ab!!! Die tatsächlichen Zahlungen der Pflegekasse pro Monat betragen also 545 € , aber keine Rentenbeiträge!
    Könnte mal jemand hier als Antwort schreiben, dass er einen Fall kennt, wo ein Rentenbeitrag gezahlt wird??? Der Wortlaut des Gesetzes hilft jedenfalls nicht weiter.

  20. Wer andere pflegt, verdient eine Zusatzrente: So sichern Sie sich Ihr Rentenplus!
    Das ist wahrscheinlich nicht ganz richtig:
    Wie sieht es denn aus, wenn ein Pflegender bereits die volle Altersrente erhält? Seine Dienst-leistung ist beitragsfrei. Ich glaube nicht, dass dieser auf eine Rentenerhöhung hoffen kann.
    M.f.G.

  21. Ich habe 8 Jahre meinen Mann gepflegt die letzten 2 Jahre noch mit Pflegegrad 5. Davor 3 Jahre
    mit Pflegestufe 3. Bin seit 1998 in Rente. Ich habe 800 € Rente . Über so eine Rentensteigerung hätte ich mich auch gefreut. Aber leider habe ich erst jetzt davon erfahren, dass Rentner auch Rentenpunkte sammeln können.

  22. Liebes Finanztip-Team,
    mich würde auch interessieren, ob auch rückwirkend Pflegezeit geltend gemacht werden kann. Wenn ja, welche Fristen muss man einhalten und ist man in der Beweispflicht? In meinem Fall habe ich bis 2015 drei Jahre meine Großeltern gepflegt. Mein Großvater hatte die damals noch übliche Pflegestufe 2. Haben Sie für so einen Fall auch einen Tipp?
    Herzliche Grüße

  23. Allerdings gibt es doch eine maximale Stundenzahl die man als Arbeitnehmer pro Woche tätig sein darf, wenn man daneben noch für Angehörigen- oder Nachbarspflege Rentenpunkte sammeln will, oder? Ich dachte es seien erinnerlich 30 Wochenstunden Erwerbsarbeit maximal erlaubt, sonst gibt es keine Rentenpunkte. Vielleicht können Sie diesen Zusammenhang in einer Aktualisierung des Artikels mit ausführen, lieben Dank.

  24. Das mit der Verbeitragung zur Kranken- und Pflegeversicherung stimmt nicht so ganz.
    Wenn ein 66-Jahre alter Rentner/-in der KVdR(Krankenversicherung der Rentner) angehört und nun ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, unterliegen seine Einkünfte daraus nicht der Kranken- und Pflegeversicherung. Bevor man als Rentner eine Tätigkeit aufnimmt, ist der Sozialversicherungsstatus genau zu analysieren. Von den gesetzlichen Krankenkassen(GKV) bekommt man sehr oft einseitige und für den Rentner unzureichende Informationen, weil die GKVs nur an weiteren Einnahmen interessiert sind. Aufgrund der verwirrenden Gesetzgebung ist die ganze Sache inzwischen eine reine Wissenschaft mit nur wenigen Experten geworden. Es ist gut so, dass Finanztip der Sache annimmt. Leider hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten eine ganze Bürokratie dazu aufgebaut, die die meisten Rentner überfordert und verhindert, dass diese ihre Rechte wahrnehmen können. Prof. H. Bockholt, Koblenz

  25. Ich sehe das genauso wir Fr. Schwirtz,
    wir pflegen gemeinsam meine kranke Mutter ( Pflegegrad 4 ). Meine Frau arbeitet in zwei Schichten 40 h/ Woche und bekommt dafür keine Rentenpunkte . Viele pflegerische Tätigkeiten versuche ich meiner Frau abzunehmen , aber in einigen Sachen bin ich auf ihre Hilfe angewiesen auch unter diesen Gesichtspunkt finde ich die 30 Stundenreglung als ungerecht.

    1. Mich pflegt meine man und arbeitet auch 40 stunden habe pflege grad 3 finde auch ungerecht das bekomt keine punkte wegen rente er pflegt mich 7 tage in die woche , meine man hat schon uberlegt klagen auf gericht ,auch wen werde erste sein wie so was macht

  26. Es fehlt der Hinweis, dass man nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten darf. Wer mehr Stunden arbeitet und sich zusätzlich noch um Angehörige kümmert (kümmern muss), ist in meinen Augen wieder der Dumme…

  27. Sehr geehrter Herr Tenhagen, liebes Finanztip-Team,

    danke für diesen Artikel. Ich glaube fest, dass viele Bürger diese Info nicht haben. Durch die steigenden Pflegezahlen ist das wohl eine gute Chance die Bürger aber auch die Sozialkassen zu unterstützen bzw. zu entlasten.

    Gibt es neben der 99% Regelung auch noch andere? z.B. eine 90% Regelung? Wenn ja, was wären die Vor- und Nachteile?

    Ich freue mich schon auf die angekündige Serie zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

    Mit freundlichem Gruß und Dank,
    Marie Loewe

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