
Mit ein paar Kniffen können viele von Euch künftig im Alter deutlich mehr Rente bekommen. Wir zeigen Euch wie.
Tatsächlich kannst Du mit freiwilligen Beiträgen in jedem Fall schon heute Deine gesetzliche Rente aufstocken. Das bringt auch deutlich mehr als zum Beispiel die Einzahlung in eine neue private Rentenversicherung. Vor allem, wenn Du schon einmal für kurze Zeit rentenversichert warst, aber noch keine fünf Jahre voll hast, solltest Du das unbedingt prüfen. Sonst lässt Du kostbare Ansprüche verfallen.
1. Die fünf Beitragsjahre vollmachen
Vielleicht hast Du nur kurz in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, zum Beispiel beim Zivildienst oder der Bundeswehr. Manche machen sich rasch selbstständig, andere wechseln in ein berufsständisches Versorgungswerk, etwa Architekten oder Rechtsanwälte.
Oder Du hast Kinder großgezogen. Auch dafür gibt es Rentenansprüche: Pro Kind, das seit 1992 geboren ist, erhält ein Elternteil auf Antrag Rentenpunkte für drei Jahre (sonst 2,5 Jahre).
Um eine Rente zu bekommen, brauchst Du aber Rentenpunkte für insgesamt fünf Jahre. Sobald Du die voll hast, beziehst Du auf Antrag eine, wenn auch kleine, monatliche Rente. Für die fehlende Zeit kannst Du einfach freiwillig einzahlen – auch auf einen Schlag.
Vielleicht musst Du das auch gar nicht, weil Du Angehörige pflegst oder gepflegt hast. Denn dafür zahlt unter Umständen die Krankenkasse für Dich in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Prüfe also unbedingt, ob Du die fünf Versicherungsjahre auf dem Papier schon erreicht hast!
Falls nicht, kannst Du einfach nachzahlen. Wenn Dir zum Beispiel noch zwei Jahre fehlen, weil Du drei Jahre Kindererziehungszeit hast, kannst Du jetzt zum Beispiel für 2020 und 2021 freiwillig Rentenbeiträge zahlen. Dafür musst Du für jeden Monat den Mindestbeitrag aufbringen, derzeit 83,70 Euro: macht gut 2.000 Euro für die 24 Monate.
So erwirbst Du für alle fünf Jahre zusammen einen Rentenanspruch von knapp 112 Euro im Monat, nämlich 103 Euro für die drei Erziehungsjahre plus 9 Euro für die beiden Jahre, für die Du freiwillig eingezahlt hast. Ein unschlagbarer Deal.
2. Auch Selbstständige können die gesetzliche Rente wählen
Wenn Du selbstständig bist, musst Du dich oft komplett selbst um die Altersvorsorge kümmern. Mit einer staatlich geförderten Rürup-Rente oder mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung zum Beispiel. Nachdem Du Dich selbstständig gemacht hast, kannst Du Dich fünf Jahre lang entscheiden, ob Du weiter in die gesetzliche Rente „pflichtversichert“ sein willst. Entweder Du zahlst den Regelbeitrag (von rund 550 Euro im Osten oder 600 im Westen). Oder Du wählst einen einkommensabhängigen Beitrag. In beiden Fällen bekommst Du nicht nur die „normale“ Rente, Du hast auch nach fünf Jahren Wartezeit einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, falls Du nicht mehr arbeiten kannst.
Oder Du legst Dich gar nicht fest und zahlst nur flexibel bis zu zwölf Mal im Jahr freiwillig Geld ein. Das hat aber den großen Nachteil, dass Du keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erwirbst.
3. Früher in Rente – ohne Einbuße
Du bist schon 50 und überlegst, doch nicht bis 67 zu arbeiten? Dann kannst Du schon heute etwas tun, damit Deine Rente wegen des früheren Ruhestands nicht zu sehr gekürzt wird. Deine Möglichkeit: Zahle schon heute einmalig oder in Teilen freiwillig einen größeren Betrag ein. So sammelst Du zusätzliche Rentenansprüche (technisch gesprochen Entgeltpunkte oder Rentenpunkte), die sich am aktuellen Lohnniveau festmachen.
Schreib am besten an die Rentenversicherung und teile mit, wie viel früher Du in Rente gehen möchtest und dass Du die entstehenden Abzüge ausgleichen möchtest. Die Rentenversicherung rechnet Dir dann aus, wie viel der Ausgleich kostet. Eine erste Orientierung zu den Kosten findest Du in diesem PDF. Weitere Erläuterungen findest Du in der Broschüre der Rentenversicherung.
Wer zwei Jahre früher die Füße hochlegen will und jetzt mit 64 eine Rente von 1.200 Euro erwartet, müsste Stand heute zum Ausgleich gut 20.500 Euro an die Rentenkasse zahlen. Schließlich bezieht man ohne Abzüge zwei Jahre länger Rente.
4. Der Rentenerhöhungs-Kniff
Mit dem im Punkt 3 beschriebenen Modell kannst Du Deine künftige Rente sogar deutlich erhöhen. Du teilst der Rentenkasse mit, dass Du frühestmöglich in Rente gehen möchtest. Die Rentenkasse schreibt Dir, um Deine Abzüge auszugleichen, solltest Du zum Beispiel 30.000 Euro einzahlen. Das tust Du und bekommst die Rentenpunkte gutgeschrieben. Und dann arbeitest Du doch normal weiter bis 67, hast keine Abzüge und zahlst außerdem ein paar Jahre länger ganz normal in die Rentenkasse ein – und erhältst insgesamt ein dickes Rentenplus. Das darfst Du.
Kommt einer der Wege für Dich in Frage? Dann lasse Dich von einem Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung beraten. Mehr zum Thema früher in Rente gehen, erfährst Du in Teil 2 der Renten-Serie. Nächste Woche im Newsletter.
Die Finanztip Renten-Serie:
1. Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen
2. Früher in Rente – ohne Abschläge
3. Wer andere pflegt, verdient mehr Rente
4. Warum Frauen noch immer im Nachteil sind
5. Wie Heiraten Dich fürs Alter absichert
6. So viel kannst Du in Rente hinzuverdienen
7. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst
8. Grundsicherung und Grundrente
Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.
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11 Kommentare
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Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Wie oft kann eine gesonderte Renteninformation 210 zum Ausgleich von Rentenabschlaegen gestellt werden, wenn der Maximalbetrag des 1. Antrags bereits gezahlt ist. Gibt es etwas bei der 2. Antragstellung zu beachten?
Im dritten Kapitel „Früher in Rente – ohne Einbuße“ fehlt das pdf. Bitte noch hochladen. Vielen Dank
Vielen, vielen Dank für den Hinweis. Haben wir erledigt. Und noch eine Broschüre ergänzt. 🙂
Ich finde aus eigener Erfahrung Euren Tipp nicht so gut: Die etwas höhere Rente ist u.U. steuer- und sozialversicherungspfichtig, ich würde diese Ausgleichszahlung lieber in einen ETF einmalig einzahlen. Außerdem wird diese Ausgleichszahlung unter keinen Umständen (z.B. an den/die Ehepartner/in) zurückgezahlt, sie verschwindet sozusagen in der riesigen Rentenkasse – und wer weiß, welche Renten“reformen“ noch kommen werden.
Bei mir führte die freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse dazu, dass ich in dem entsprechenden Steuerjahr sehr viel weniger Steuern zahlen musste, da diese Einmalzahlung steuermindernd wirkte.
HappyRentier, bist du zufällig eine Frau? 😉 Ich bin freie Journalistin und suche für einen Artikel in einer seriösen Frauenzeitschrift eine Frau, die freiwillig Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leistet oder geleistet hat. Trifft das auf dich zufälligerweise zu?
Ich habe freiwillige Zahlung an die Renten Kasse geleistet, damit ich 2 Jahre früher in Rente gehen konnte.
Als Single Frau ist die Rente trotzdem nicht üppig, aber ich konnte abgesicherte aus dem Beruf aussteigen.
Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist übrigens nur für Personen möglich, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Option scheidet daher für alle abhängig Beschäftigten aus.
Will man jedoch auch als Arbeitnehmer zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist dies – wie im Beitrag dargestellt – ab dem 50. Lebensjahr grundsätzlich über die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge möglich.
Wer jünger ist, hat aberauch noch eine andere Möglichkeit: Bis zum 45. Lebensjahr können Beiträge für Schul- und Studienzeiten, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt sind, nachentrichtet werden (http://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/). Vielleicht könnte auch dies für den ein oder anderen interessant sein!
In der Vergangenheit bekam man für diese Zeiten Rentenanteile zugerechnet, ohne dass eine eigene Beitragsleistung erfolgt ist. Somit waren diese Anteile quasi ein kostenloses Extra. Von einer Enteignung kann man somit nicht sprechen.
Und für die Erfüllung einiger Wartezeiten rechnen diese Zeiten weiterhin.
Eine Nachzahlung ist möglich, allerdings nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/01_nachzahlung_und_erstattung.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=nachzahlung+ausbildung
über 10 Jahre NACH meinem Studium wurden mir die bis dahin angerechneten Jahre rückwirkend enteignet – nannte sich mal wieder „Rentenreform“. Kann ich die nun fehlenden Jahre (ich komme auf eine Rente von 35% des Einkommens – dank Studium) irgendwie nachentrichten?
Betr.: Gesetzliche Rente PLUS Höherversicherung ( Zusatzleistung ) . Monatliche Rentenzahlung
schließt ein die Zusatzleistungen der Höherversicherung.
FRAGE: Bei Eintritt in die Witwerrente, wie ist die Berechnung des 60%zentigen Anteils ?
a) auf Rentenbetrag OHNE Zusatzleistungen ? ODER
B) auf Rentenbetrag einschließlich Zusatzleistungen ? SEHR WICHTIG !!!
Danke im Voraus für diese Information.