Sehr geehrte Damen und Herren,
heute richte ich eine Frage an Sie bezüglich der vollen Erwerbsminderungsrente meiner Mutter. Hierbei geht es darum, ob ihr die Erwerbsminderungsrente zusteht, da die 36 Monate Pflichtbeitrag nicht erfüllt wurden. Aufgrund einer fehlenden Auskunft des Arbeitgebers wurde die Rente nur 26 Monate eingezahlt. Mit dem Schreiben vom 11.02.2015 wurde ihr aber die volle Erwerbsminderungsrente beginnend ab dem 01.02.2014 zugesprochen.
Ist es rechtens, dass meine Mutter, die seit 1977 rentenversichtert ist, nun keine Erwerbsminderungsrente beziehen darf, weil Ihr durch eine fehlende Auskunft seitens des Arbeitgebers 10 Monate Beitragszahlung fehlen?
Ist es möglich, dass Sie nach Paragraph 50 Abs.1 Nr.2 SGB VI über die allgemeine Wartezeit Erwerbsminderungsrente beziehen kann?
Was sollten wir Ihrer Meinung nach tun, wenn meine Mutter keine Erwerbsminderungsrente beziehen kann?
Für Ihre Antworten bin ich im Voraus dankbar.
Mit freundlichen Grüßen