Beiträge von andiii_98

    Um das nochmal ein bisschen zuzuspitzen:

    Man könnte genauso gut sagen, dass die Privatperson, die Kapitalerträge im Ausland hat, selbst den korrekten Wechselkurs erraten soll, die Steuer selbst berechnen soll und die dann irgendwo hin überweisen soll. Und wenn er das nicht richtig rät/rechnet, zahlt er Verzugszinsen.

    Es gibt meines Wissens an keiner Stelle im deutschen Steuersystem für Privatpersonen die Situation, dass eine Abbuchung erfolgt, ohne dass vorher die Höhe der Steuer und die Fälligkeit konkret mitgeteilt wurden. Nur eben bei der Vorabpauschale.

    Das muss nicht zwangsläufig so sein. Ich habe auch schon gehört, dass die Bank die Steuer dann einfach nicht abbucht, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Die Bank versucht es dann ggf. später nochmal abzubuchen und wenn das auch nicht klappt, dann musst du die Vorabpausche selbst über die Steuererklärung versteuern.

    Es gibt auch welche, die Fonds-Anteile verkaufen, um die Steuer buchen zu können.


    Erstens: nur wenige müssen solch eine hohe Steuer zahlen, bei der Mehrzahl der Anleger bewegen sich die Beträge meist im unteren dreistelligen Bereich
    Zweitens: das System ist seit Jahren bekannt und wird hier immer und immer wieder diskutiert.

    Nochmal - es geht nicht darum, was ein Kunde rausfinden kann oder selbst organisieren kann.

    Das Problem ist, dass die Banken erst abbuchen und danach kommunizieren.

    Wie eingangs gesagt, widerspricht das jeglichem seriösen Geschäftsgebahren.

    Und wovon bezahlst du die monatlich fälligen Beträge

    Aus meinem Gehalt.

    Wie gesagt, das Gehalt geht auf mein Gehaltskonto. Der Broker zieht zur Ausführung des Sparplans den notwendigen Betrag von meinem Girokonto ein, parkt es kurz auf seinem Verrechnungskonto und geht von dort in den Sparplan. Und dann ist das Verrechnungskonto wieder auf null.

    Theoretisch könnte es natürlich passieren, dass das Gehalt am 30.x. kommt, ich am 31.x. eine große Ausgabe habe und am 1.y. die Abbuchung für den Sparplan nicht möglich ist. Das ist praktisch so gut wie ausgeschlossen, weil ich genau weiß, was am Monatsersten abgeht. Da gibts weit kritischere Dinge als den ETF-Sparplan.

    Um Geld auf das Verrechnungskonto beim Broker zu bekommen, müsste ich es aktiv dorthin überweisen, was ich leider wegen der Vorabpauschale machen muss.

    Die Bank ist das falsche Ziel für deinen Unmut. Du müsstest dich über den Gesetzgeber aufregen, denn dieser hat das Gesetzt ja so geschrieben. Die Bank führt es nur aus.

    Im Investmentsteuergesetz steht "(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.".

    Da steht nichts, was es der Bank verbieten würde, mich rechtzeitig über die konkrete Höhe oder wenigstens eine einigermaßen realistische Abschätzung zu informieren. Die machen es sich schön bequem und verweisen auf irgendwelche Daten, die sie Mitte Januar erhalten, anstatt die in der eigenen DB vorhanden Kurse mindestens für eine Abschätzung zu verwenden.

    Ich frage jetzt mal ganz "blöd" in die Runde... :
    Habt ihr auf eurem Verrechnungskonto tatsächlich keinerlei Liquiditätsreserve?

    Nein. Wozu auch? Der Sparplan wird abgebucht und dazu zieht der Broker, wo der Sparplan läuft, über sein Verrechnungskonto von meinem Girokonto ein.

    Da liegt nur am Tag der Sparplanausführung für ein paar Minuten genau der Betrag, der in den Sparplan geht.

    Ich halte dieses Vorgehen der Banken für skandalös. Es widersprich jeglichem seriösen Geschäftsgebahren, einen Betrag irgendwann abzubuchen, der vor der Abbuchung nie mitgeteilt wurde und dann für eine angebliche Überziehung Zinsen zu fordern.

    Und ja, die Steuer wird mit Wertstellung 2.1. abgebucht und wenn das Konto am 2.1. nicht ausreichend gedeckt war, erheben (manche?) Banken Überziehungszinsen.

    Bei mir ging das bei der Deutschen Bank letztes Jahr so weit, dass mein Verrechnungskonto nie negativ war, kein Kontoauszug im Q1/2025 einen negativen Saldo aufwies, aber die Quartalsabrechnung Überziehungszinsen aufwies. Auf meine Beschwerde wurden mir die Überziehungszinsen dann erstattet. Mir wurde auch mitgeteilt, dass die Deutsche Bank am 2.1. den abzubuchenden Betrag nicht kennen würde und man ihn mir deshalb nicht mitteilen könne. Meine Frage, woher ich den Betrag kennen soll, wenn die Bank ihn nicht kennt und folglich nicht mitteilt, wurde erwartungsgemäß nicht beantwortet ;)

    Und ja, ich kann den Betrag anhand der diversen Rechner im Internet grob berechnen. Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, über die Höhe einer Steuer zu mutmaßen. Ich erwarte eine Mitteilung VOR der Abbuchung. Die Tatsache, dass Banken seit Ende 2025 über diese Steuer informieren und teilweise auch geschätzte Beträge nennen, spricht für mich dafür, dass die Abbuchungen ohne vorherige Mitteilung Anfang 2025 nicht ganz problemlos waren.

    Ich bin jetzt doch etwas irritiert. Praktisch jeder PC, der mit Windows 10 läuft, dürfte hardwaremäßig auch für Windows 11 geeignet sein.

    Leider nicht. Der Haken liegt oft beim TPM, was auf älteren Rechnern nicht die passende Version hat. UEFI kann auch ein Haken sein, wohl aber selten. Alle Laptops hier laufen tadellos mit Win10 und wurden damit auch ausgeliefert. Win11 wird auf keinem offiziell unterstützt.

    Der volle Anforderungskatalog ist "Für Windows 11 sind mindestens ein kompatibler 64-Bit-Prozessor (1 GHz, 2 Kerne), 4 GB RAM, 64 GB Speicher, UEFI mit Secure Boot, TPM 2.0, DirectX 12-Grafikkarte und ein 720p-Display erforderlich,"

    Klar, man kann die Checkroutine in Win10 austricksen und Win11 installieren, wobei es auch Berichte gab, dass Microsoft das irgendwann blocken würde.

    Alternativ kann man sich mit der Frage befassen, ob man den Langzeitsupport für Win10 sinnvoll findet.

    Statt auf die Frage einzugehen, verlustiert man sich daran, sich über das Problem des TOs lustig zu machen, es ins Lächerliche zu ziehen, ihm strafbare Handlungen zu unterstellen, albernes Bauerntheater darüber zu schreiben, ihn in eine rechte Ecke von Schwurblern zu stellen.

    Es gab Vorschläge, wie das Problem gelöst werden könnte. Die waren aber aus nicht genannten Gründen nicht akzeptabel. Da stehen wir jetzt…

    Das geht nicht so einfach bzw. überhaupt nicht.

    Gut erkannt. Demnach hast du jetzt 2 Optionen:

    1) auf die Einzahlung verzichten

    2) einen Weg zu überlegen, der funktioniert - Betrag aufteilen, Freunde/Familie um Unterstützung bitten.

    Option 3) - über die Gesetzgebung lamentieren führt meistens nicht weiter und schon gar nicht kurzfristig.

    Wie verhält es sich denn für Private mit Aufbewahrungsfristen für Bankunterlagen ? Beispielsweise gegenüber dem Finanzamt ?

    Gibt es solche Fristen auch gegenüber der Bank (präziser der EU und deren Regelungen in Sachen GWG) ? Falls ja, welche Fristen gelten da ?

    Vielleicht mag der TE erst noch in sich gehen, welche Unterlagen er für seine Anlage hat.

    Heute hatte ich einmal wieder ein Recruiter-Screening, wo mich die Dame nahezu bekniet hat, den Bewerbungsprozess bei einem jungen Startup weiterzuführen, da sie jemanden benötigen, der in der Lage ist, eine Abteilung, wie ich sie bei der letzten Firma geführt habe, von Grund auf neu aufzubauen...ob das das gibt? Weiß ich nicht, aber es gibt Optionen, das sehe ich...

    Konzern vs. Startup - das könnte für beide Seiten den Kulturschock schlechthin geben. Wenn es gut gemacht ist, kann es gut werden und das Startup geht ein paar vorsichtige Schritte in Richtung "Erwachsenwerden".