Ich halte dieses Vorgehen der Banken für skandalös. Es widersprich jeglichem seriösen Geschäftsgebahren, einen Betrag irgendwann abzubuchen, der vor der Abbuchung nie mitgeteilt wurde und dann für eine angebliche Überziehung Zinsen zu fordern.
Und ja, die Steuer wird mit Wertstellung 2.1. abgebucht und wenn das Konto am 2.1. nicht ausreichend gedeckt war, erheben (manche?) Banken Überziehungszinsen.
Bei mir ging das bei der Deutschen Bank letztes Jahr so weit, dass mein Verrechnungskonto nie negativ war, kein Kontoauszug im Q1/2025 einen negativen Saldo aufwies, aber die Quartalsabrechnung Überziehungszinsen aufwies. Auf meine Beschwerde wurden mir die Überziehungszinsen dann erstattet. Mir wurde auch mitgeteilt, dass die Deutsche Bank am 2.1. den abzubuchenden Betrag nicht kennen würde und man ihn mir deshalb nicht mitteilen könne. Meine Frage, woher ich den Betrag kennen soll, wenn die Bank ihn nicht kennt und folglich nicht mitteilt, wurde erwartungsgemäß nicht beantwortet 
Und ja, ich kann den Betrag anhand der diversen Rechner im Internet grob berechnen. Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, über die Höhe einer Steuer zu mutmaßen. Ich erwarte eine Mitteilung VOR der Abbuchung. Die Tatsache, dass Banken seit Ende 2025 über diese Steuer informieren und teilweise auch geschätzte Beträge nennen, spricht für mich dafür, dass die Abbuchungen ohne vorherige Mitteilung Anfang 2025 nicht ganz problemlos waren.