Finanzamt lehnt tatsächliche Fahrzeugkosten plötzlich ab – 2 €/km „Deckel“? Erfahrung & Strategie gesucht

  • Hallo,

    ich lese hier schon eine Weile mit und würde mich gerne hier erkundigen, ob jemand zu diesem Thema Ideen/Erfahrubgen hat. Um es möglichst vollständig aber auch nicht zu ausufernd darzustellen habe ich meinen Post mit chatgpt optimiert.

    Kurz zum Fall

    Ich setze seit mehreren Jahren die tatsächlichen Fahrtkosten für Fortbildungen an (Werbungskosten):

    • Fahrzeug 1: ca. 4 €/km
    • Fahrzeug 2: ca. 8 €/km (Berechnung aus dem Anschaffungsjahr, möchte ich weiter nutzen)

    Für beide Fahrzeuge habe ich nur im ersten Nutzungsjahr eine vollständige Kostenberechnung erstellt und diese dann in den Folgejahren weitergeführt.

    Das wurde mehrere Jahre vom Finanzamt anstandslos anerkannt.

    Alle alten Bescheide sind bestandskräftig (nicht vorläufig / kein Vorbehalt).

    Problem jetzt (2024)

    Erstmals lehnt das Finanzamt die tatsächlichen Kosten ab und setzt pauschal 2 €/km an.

    Begründung:

    • Hinweis auf § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG (Unangemessenheit)
    • Verweis auf ein BFH-Urteil von 2014 (VIII R 20/12)
    • Dort seien „2 €/km“ als angemessen genannt
    • Prüfung meiner Unterlagen wird nicht vorgenommen (obwohl mit der Antwort auf die vorherige Anfrage eingereicht)

    Meine Überlegungen / Bedenken

    • Vorjahre: Können die trotz Bestandskraft noch einmal angefasst werden? (Ich denke eher nein, habe aber eine Restunsicherheit.)
    • Fahrzeug 1: Wurde jahrelang anerkannt → Argument für Kontinuität.
    • Fahrzeug 2: Hohe Kosten stammen aus dem Anschaffungsjahr, aber ich würde den Wert trotzdem weiter nutzen.
    • 2 €: Wert stammt aus 2014, Kosten für Fahrzeuge sind seitdem massiv gestiegen → erscheint heute realitätsfern.
    • BFH hat meines Wissens keine pauschale Obergrenze festgelegt.

    Gesuchte Einschätzung

    1. Ist die pauschale 2-€/km-Grenze überhaupt rechtlich haltbar?
    2. Wie hoch ist das Risiko, dass alte (bestandskräftige) Jahre erneut geprüft werden?
    3. Welche Strategie empfiehlt sich:
      • eher defensiv (Kontinuität, kein Streit),
      • mittel (auf Kostensteigerung seit 2014 hinweisen),
      • oder offensiv (2-€-Ansatz grundsätzlich zurückweisen)?
    4. Würdet ihr auf einer Einzelfallprüfung bestehen oder eher einen Kompromiss suchen?

    Danke für eure Meinung!

    Ich freue mich über jede Einschätzung oder Erfahrung aus ähnlichen Fällen.

  • Kater.Ka 12. Dezember 2025 um 20:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was ist denn das für ein Fahrzeug, was 4€ oder gar 8€ pro Kilometer verursachen soll?

    Selbst für Luxusfahrzeuge wie die S-Klasse gibt der ADAC deutlich unter 2€/km an. Ganz ehrlich...wer mit dem Rolly zur Fortbildung fährt, sollte nicht in einem Forum um kostenlose Rechtsberatung fragen.

  • 8€ pro Kilometer für ein Auto kommen mir auch abenteuerlich vor.

    Man kann sich für 4.500€ pro Stunde einen kleinen Privatjet mieten. Der schafft dann aber in der Zeit auch 800km. Kostet also nur 5,6€ pro km. Das wäre vielleicht eine Option um etwas zu sparen. Ob das Finanzamt das als Werbungskosten akzeptiert, weiß ich aber nicht.

  • Da würde ich den Steuerberater deines Vertrauens kontaktieren.

    Und wie die Vorredner bereits fragten, welches Auto verursacht 8€/km?

  • Da wird nur Einspruch und dann Klage helfen.

    Ein Jaguar wurde vor Jahren mal vom BFH als gerade noch angemessen beurteilt.

    Ist es ein VW, der dauern kaputt geht?

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Es sind in der Tat relativ hochpreisige Modelle von BMW und Porsche (Listenpreise ca 100 und 200k €), aber bei weitem kein Rolls Royce. Die tatsächlichen Fahrzeugkosten habe ich anhand der Software Steuersparerklärubg aufgestellt und nachgewiesen und waren wie gesagt bisher anerkannt worden.

    Die Diskrepanz zu den ADAC Angaben war mir auch schon aufgefallen, ich vermute, dass dort evtl. eher höhere Jahresfahrleistungen angenommen werden und es so „kosteneffizienter“ gerechnet ist.

    Eine Klage ist mir die Sache nicht wert. Aktuell wurde mir noch Zeit für rechtliches Gehör gegeben und ich wäge ab, ob bzw wie ich reagiere.

    Evtl. findet sich ja doch noch jemand mit ähnlicher Erfahrung. Nach meiner bisherigen Online Recherche scheint das ein Thema zu sein, das in den letzten Jahren wohl verstärkt forciert wurde.

  • Warum sollte die Allgemeinheit sowas finanzieren? Daher hoffe ich, dass das Finanzamt und ggfs. Gerichte dem einen Riegel vorschieben.

    Der ADAC hat den teuersten BMW bei knapp über 2 €, wobei mir völlig rätselhaft ist, wie die das rechnen. Mein Auto ist in der Liste mit 85-90 Cent pro km enthalten. Ich dokumentiere meine Kosten und bin da bei 15 Cent pro km (alles außer Kaufpreis und Parkgebühren). Wenn ich den Kaufpreis auf die Lebensdauer und die darin gefahrenen km umrechne, kommen im Moment nochmal 20 Cent dazu. Mit jedem gefahrenen km sinkt dieser Betrag natürlich. Und würde ich das Auto morgen verkaufen, müsste ich den Erlös natürlich auch reinrechnen. Vermutlich rechnet der ADAC mit 3jähriger Abschreibung und kaum km pro Jahr oder anderen absurden Annahmen.

  • Für 2.50/km kann man locker Taxi überall hin fahren (Mercedes) und bekommt den Chauffeur sogar noch geschenkt.

    Wieso sollte das Finanzamt höhere Beträge als Werbungskosten anerkennen?

    Es scheint zumindest keinen beruflicher Grund für diese Kosten erkennbar, sondern fällt vermutlich eher unter Privatvergnügen bzw. Hobby.

  • Ich lese hier schon eine Weile mit und würde mich gerne hier erkundigen, ob jemand zu diesem Thema Ideen/Erfahrungen hat. Um es möglichst vollständig, aber auch nicht zu ausufernd darzustellen, habe ich meinen Post mit ChatGPT optimiert.

    Du meintest sicher, Du habest den Post pessimiert. Das kann ich bestätigen.

    ChatGPT kann nur glätten, nicht zaubern.

    Ich setze seit mehreren Jahren die tatsächlichen Fahrtkosten für Fortbildungen an (Werbungskosten):

    • Fahrzeug 1: ca. 4 €/km
    • Fahrzeug 2: ca. 8 €/km (Berechnung aus dem Anschaffungsjahr, möchte ich weiter nutzen)

    Für beide Fahrzeuge habe ich nur im ersten Nutzungsjahr eine vollständige Kostenberechnung erstellt und diese dann in den Folgejahren weitergeführt.

    Also beides wenig gefahrene Luxusautos, sonst kann das nicht sein. Offensichtlich Hobby.

    Für beide Fahrzeuge habe ich nur im ersten Nutzungsjahr eine vollständige Kostenberechnung erstellt und diese dann in den Folgejahren weitergeführt.

    Das wurde mehrere Jahre vom Finanzamt anstandslos anerkannt.

    Das ist schön für Dich, so hilft das Finanzamt bei Deinen privaten Ausgaben.

    Erstmals [2024] lehnt das Finanzamt die tatsächlichen Kosten ab und setzt pauschal 2 €/km an.

    - Hinweis auf § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG (Unangemessenheit)

    - Vorjahre: Können die trotz Bestandskraft noch einmal angefasst werden?

    - Ist die pauschale 2-€/km-Grenze überhaupt rechtlich haltbar?

    Das mit der Unangemessenheit klingt plausibel.

    Alte Steuerbescheide können in diesem Fall nicht nochmal angefaßt werden (Schön für Dich!).

    Das mit den 2 € pro km kann Dir Dein Steuerberater sicherlich genau sagen, den Du für Deine Praxisabrechnung sicherlich beschäftigst. Wenn es um nennenswerte Beträge geht, ficht Dein Steuerberater das sicher für Dich durch, dafür brauchst Du Deine Zeit nicht einzusetzen.

    :)

  • Die Diskrepanz zu den ADAC Angaben war mir auch schon aufgefallen, ich vermute, dass dort evtl. eher höhere Jahresfahrleistungen angenommen werden und es so „kosteneffizienter“ gerechnet ist.

    Der ADAC nimmt gerademal 15 000km pro Jahr an. Das ist leicht über Durchschnitt, aber nicht viel. So viel Wertverlust kannst du gar nicht haben, dass ein Auto mit 10 000km o.ä. auf einen Wertverlust von 3€/km aufwärts kommt. Wenn du nur 2000km pro Jahr fährst -> Mietwagen oder Bahn.