@ Troll
Ich kenne den Wortlaut „Deiner“ ABB nicht. Wenn es in ihnen explizit lautet, dass die Bausparkasse einer Erhöhung zustimmen muss, dann hat man auf dem Wege wahrscheinlich schlechte Karten.
In den ABB des BHW D Plus heißt es zwar auch, dass Erhöhungen der Zustimmung der BSK bedürfen, allerdings mit dem Zusatz: „Die Bausparkasse wird ihre Zustimmung nur dann nicht geben, wenn bauspartechnische Gründe der Vertragsänderung entgegenstehen.“
In diesem Fall sieht die Sache imho dann wohl etwas anders aus, denn was unter „bauspartechnische“ Gründe fällt, wäre noch zu klären …
nicora:
- „Mußt natürlich davon ausgehen, dass Du für die Erhöhungssumme dann die Abschlussgebühr zahlen musst und der Regelsparbetrag entsprechend erhöht würde. Es soll einen Schlichterspruch geben, der dem voll zugestimmt hat.“
Eine Abschlussgebühr wäre für den Fall der Erhöhung vllt. zu verschmerzen. Und: Der Schlichterspruch, von dem Du sprichst, existiert und liegt mir vor.
Eagle Eye