Hallo zusammen,
für meinen von BHW nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigten und abgerechneten Bausparvertrag (das Guthaben schlummert mittlerweile auf einem unverzinslichen Sammelkonto) habe ich nunmehr auch den Jahreskontoauszug 2015 erhalten. Entsprechend weist der Kontoauszug für den Bausparvertrag ein Guthaben von 0,00 EUR aus. Der Kontoauszug enthält folgenden Hinweis: "Die Kontoauszüge gelten als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten Widerspruch erheben".
Muss ich nunmehr auch dem Kontoauszug widersprechen, obwohl ich bereits gegen die Kündigung und Abrechnung des Darlehens Widerspruch eingelegt habe? Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen?
Viele Grüße
Sparfux