Hallo und guten Tag,
kann jemand helfen und die Frage* beantworten zu folgendem Sachverhalt:
- Vater und Mutter betreuen das gemeinsame Kind im paritätischen Wechselmodell
- Kindergeldempfänger ist die Mutter; diese überweist dem Vater das hälftige Kindergeld
- Bsp.: Fälligkeit/Auszahlung des Kindergeldes (mit der Endziffer 1 der Kindergeldnummer) durch die Familienkasse war der 06.08.2021
- Die Mutter arbeitet jetzt neu im öffentlichen Dienst und erhält nun die Auszahlung des Kindergeldes zum Ende des Monats mit dem Gehalt - nicht mehr von der Familienkasse.
*Zu welchem Termin muss die Mutter dem Vater nun das Kindergeld überweisen?
Ergibt sich aus die § 1612 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB "Schuld"/Verpflichtung der monatlichen Vorauszahlung?
Über rechtssichere Antworten freue ich mich, vielen Dank!
Elvis