Hallo,
ich fange demnächst ein unbefristetes Anstellungsverhältnis bei einer deutschen Firma mit Sitz in einer deutschen Großstadt an. Ich wohne in einer anderen deutschen Großstadt, welche sich Hunderte von Kilometer vom Sitz der besagten Firma entfernt befindet und in der die besagte Firma auch kein Büro unterhält bzw. keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
In meinem Arbeitsvertrag heißt es wörtlich: "Der Arbeitsort wird vom Arbeitnehmer gewählt, idealerweise (Einarbeitung) sind zwei Besuche pro Monat mit jeweils zwei Übernachtungen in (Großstadt) notwendig."
Zur Ausübung meiner Arbeit, plane ich eines unserer Zimmer in der Wohnung komplett als Arbeitszimmer einzurichten.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das Arbeitszimmer sowie neue Arbeitsmittel (Bildschirme, Regale etc.) von der Steuer absetzen kann?
Den einführenden Artikel zu diesem Thema habe ich hier schon gelesen. Allerdings bin ich unsicher, wie es sich in meinem Fall genau verhält, da ich ja "freiwillig" Homeoffice mache bzw. ich und der AG uns ja so geeinigt haben. Allerdings wäre es nicht zumutbar, zwischen diesen zwei Großstädten zu pendeln (ca. 5 Stunden mit Zug oder Auto). Wie verhält es sich hier also genau?
Für Aufklärung und Tipps, jegliche Vorteile voll auszuschöpfen, wäre ich sehr dankbar
Danke & VG