Arbeitszimmer & -mittel absetzen bei Homeoffice für AG in entfernter Großstadt

  • Hallo,


    ich fange demnächst ein unbefristetes Anstellungsverhältnis bei einer deutschen Firma mit Sitz in einer deutschen Großstadt an. Ich wohne in einer anderen deutschen Großstadt, welche sich Hunderte von Kilometer vom Sitz der besagten Firma entfernt befindet und in der die besagte Firma auch kein Büro unterhält bzw. keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.


    In meinem Arbeitsvertrag heißt es wörtlich: "Der Arbeitsort wird vom Arbeitnehmer gewählt, idealerweise (Einarbeitung) sind zwei Besuche pro Monat mit jeweils zwei Übernachtungen in (Großstadt) notwendig."


    Zur Ausübung meiner Arbeit, plane ich eines unserer Zimmer in der Wohnung komplett als Arbeitszimmer einzurichten.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das Arbeitszimmer sowie neue Arbeitsmittel (Bildschirme, Regale etc.) von der Steuer absetzen kann?


    Den einführenden Artikel zu diesem Thema habe ich hier schon gelesen. Allerdings bin ich unsicher, wie es sich in meinem Fall genau verhält, da ich ja "freiwillig" Homeoffice mache bzw. ich und der AG uns ja so geeinigt haben. Allerdings wäre es nicht zumutbar, zwischen diesen zwei Großstädten zu pendeln (ca. 5 Stunden mit Zug oder Auto). Wie verhält es sich hier also genau?


    Für Aufklärung und Tipps, jegliche Vorteile voll auszuschöpfen, wäre ich sehr dankbar :)


    Danke & VG

  • Ich würde dir jetzt einen Tipp geben, kenne aber die Bedinungen für Angestellte nicht, da ich selbständig bin und alles absetze. Ich weiß nur, dass ein Kollege mal Besuch von einem FA-Kontrolleti hatte, der das gewaltige Arbeitszimmer sehen wollte, dass er absetzt und es gekürzt bekam, als er es nicht vorweisen konnte.

    Meines Wissens kann man die anteiligen Kosten für Miete, Gas, Strom und Wasser sowie die direkten Kosten anteilig absetzen soweit sie beruflich genutzt sind. Also ersters nach qm - die Kosten wie Telefon, Computer, Internet nach zeitlichem, geschäftlichem Anteil.

    Und es gibt eine Obergrenze von 1.250 Euro p.a. Für Doppelabsetzer, wie das klassischer Lehrer-Ehepaar ist es das Doppelte, aber die kommen da in der Regel nicht dran, weil es das Zimmer nur einmal gibt, das Kosten verursacht.

  • Danke für die Antworten!


    Kontrolleti kann gerne vorbeikommen - habe mittlerweile ein Arbeitszimmer eingerichtet und dieses wird ausschließlich hierfür verwendet werden :) Das Zimmer ist ca. 12qm groß, die Wohnung insgesamt ca. 83qm. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich also die Miete und jährlichen Umkosten (Strom, Wasser, Heizung etc.) sowie Internet und Telefon anteilig absetzen? Heißt in meinem Fall ca. 1/7, korrekt?


    Wie verhält es sich mit Neuanschaffungen wie Aktenregalen, PC Monitor, Tischlampe, etc.? Und wie (wenn überhaupt) mit bereits vorhandenen Sachen?


    Gehe ich Recht in der Annahme, dass die genannte Obergrenze von 1.250 Euro p.a. alles obige beinhaltet?


    A propos Obergrenze: hier heißt es, dass "Wer komplett von zu Hause aus arbeitet, dazu gehören beispielsweise Schriftsteller, Künstler oder freie Journalisten, kann die Kosten für das Arbeitszimmer sogar unbegrenzt von der Steuer absetzen – sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und der Job nicht an einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird." Bin zwar kein Künstler, aber gehöre ich evtl. in diese Gruppe, da ich ja wie gesagt all day every day im Home Office arbeite? Ändert hieran die Tatsache etwas, dass ich evtl. und bis zu 1-2 Male im Monat im Büro in der besagten Stadt vorbeischauen werde?


    Besten Dank im Vorraus!