Riester Rente mittelbare zulageberechtigt und scheidung

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte Rat bezüglich Umgang mit Riester Rente:

    Ich bin selbstständig und habe einen Riester Vertrag bei der Allianz in den ich monatlich 168 Euro einzahle.

    Ich war (bzw. aktuell noch) verheiratet und habe Zulagen erhalten 175 Euro + 300 für 1 Kind

    Mittelbar Zulagenberechtigung durch einen "proforma" Vertrag der auf meine Ehefrau lief die Angestellte war und

    in diesen Vertrag wurde das Minimum von 60 Euro einbezahlt im Jahr.

    Jetzt kommt es 2022 zur Ehescheidung, hier ist die Frage was am sinnvollsten tun? Ich würde den Mini-Vertrag von ihr eigentlich gern kündigen, die Frage ist aber ob ich dann die Zulagen aus meinem Vertrag den ich beitragsfrei aber bestehen lassen würde trotzdem auch verliere?

    Danke für Antwort! lg

  • Hallo.

    Solange der eigene Vertrag besteht und nicht förderschädlich gekündigt wird, passiert den bisher gezahlten Zulagen nichts.

    Wenn die mittelbare Zulagenberechtigung entfällt und auch keine unmittelbare Zulagenberechtigung (z. B. durch Minijob etc.) entsteht, dann gibt es einfach keine neuen Zulagen.

    Hat(te) die Ehefrau nur einen Minijob oder wie kommen bei 60 Euro Sockelbeitrag die vollen Zulagen heraus?

  • @M1ch11987: Wie wäre es selber einen häuslichen Minijob aufzunehmen? Bei Eltern und Verwandten? Denen man so wieso hilft. 1 Stunde pro Monat Mindestlohn. Und die Rentenversicherungspflicht NICHT abwählen. Schon ist man unmittelbar zulageberechtigt und sammelt Beitragsmonate für die gesetzl. Rentenversicherung auf.

  • Hallo.

    Solange der eigene Vertrag besteht und nicht förderschädlich gekündigt wird, passiert den bisher gezahlten Zulagen nichts.

    Wenn die mittelbare Zulagenberechtigung entfällt und auch keine unmittelbare Zulagenberechtigung (z. B. durch Minijob etc.) entsteht, dann gibt es einfach keine neuen Zulagen.

    Hat(te) die Ehefrau nur einen Minijob oder wie kommen bei 60 Euro Sockelbeitrag die vollen Zulagen heraus?

    Meiner Ehe/Ex-Frau war der Vertrag ansich egal, die 5€ monatlich habe ich nur eingezahlt damit mein Vertrag 175€ Zulage und die 300€ Kind erhält.

    Vielen Dank für die Antwort, dann gehen mir also die Zulagen nicht wieder verloren wenn
    der Mini-Vertrag von ihr gekündigt wird (sie will ihn nicht haben).