8.1 Die Frist zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrages ergibt sich aus den
im Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Die Rechte zur außerordentlichen
Kündigung gemäß Ziffern 8.2 bis 8.5 bleiben von dem vorstehenden Satz
unberührt.
...
8.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt
unberührt.
Also abklopfen, welche Rechte mir bei einer Kündigung nach § 314 BGB zustehen und gut ist.